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Kampfschwimmer

Begonnen von Nordicraven, 10. August 2014, 22:58:29

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Tommie

Zitat von: Steve87 am 11. August 2014, 09:51:02Keine pauschalen Antworten!
Mit Ausnahmegenehmigung geht so einiges. Ich hatte am Bootsmannlehrgang einen Kameraden der war auch 2,05m. Der ist mittlerweile voll ausgebildeter Kampfschwimmer.

Ok, das mag für den Einzelfall zutreffen, aber Fakt ist zunächst einmal, dass der Bewerber gemustert werden wird und dabei wird aufgrund seiner Körpergröße die Gesundheitsziffer III1 vergeben, die zu den erwähnten Ausschlüssen führt. Wenn er dann allerdings zu einer Feldwebel- oder Offizierslaufbahn zugelassen ist und sich dann daraus für eine Verwendung als Kampfschwimmer bewirbt, wird man nicht nur seinen bisherigen Werdegang prüfen müssen, sondern ggf. auch Ausnahmegenehmigungen anfordern, wenn man ihn denn unbedingt dort haben möchte, wo er selbst sich sieht! Und genau so lange gilt das von mir oben geschriebene und er wird zunächst definitiv keine BDV erhalten!

Nordicraven

 ??? was kann man den mit der gesundheitsziffer III1 werden?

Frage

Zitat von: Nordicraven am 12. August 2014, 23:30:18
??? was kann man den mit der gesundheitsziffer III1 werden?

"A600, A800, A900, B000, B001, B100, B401, B600, B601, B700, B800, B801, B802, C100, C400, D100, D200, D300, D700, G100, G200, G300, H500, H900, H901, M300, N300, N301, N600, N601, O500, O501, O601, P800, W201, W202, W203, W204, W205, X000, X100, BDV"


Das sind ihre Ausschlüsse, laut Tommie!
Wenn du jetzt einer dieser "Codes" in Google, mit dem Begriff "bundeswehr" eingibst, wirst du eine Liste finden was dahinter steckt.

Tommie

Das "Zauberwort" heißt hier ZDv 46/1, die man unter anderm hier findet:

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=153

(Und ja, ich weiß, was das für eine Seite ist ;) !)

Hier klicken Sie dann auf das Wort "Verwendungsausweis" und arbeiten sich dann auf die zweite Seite dieses Verwendungsausweises vor, auf der Sie eine Liste mit "Erläuterungen zum Verwendungsausweis" finden!

Welche Gesundheitsziffer zu welchem Verwendungsausschluss führt, erfahren Sie unter "Verwendungsausschlüsse", und alle Erläuterungen bezüglich der Gesundheitsziffern erhalten Sie in der für SaZ/BS relevanten Anlage 3.2., die Sie ebenfalls auf der von mir verlinkten seite finden.

KlausP

Ist das nicht ein wenig zu viel verlangt? Das sind ja drei Aufgaben auf einmal. Das geht ja gaaaar nicht ...  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Och, die letzten beiden Aufgaben habe ja ich bereits erledigt für den Fragesteller ;) ! Ich wollte dies nur der Vollständigkeit halber hinzufügen, dass er ggf. nachvollziehen kann, wie ich zu dieser Aussage komme. Außerdem ist es müßig, darüber zu spekulieren, welche weiteren Gesindheitsziffern noch vergeben werden, wenn alleine durch die Körpergröße schon recht massive Verwendungsausschlüsse im Raume stehen!

Somit bleibt de facto nur der Blick in die "Erläuterungen zum Verwendungsausweis" übrig, dei man sich ja ausdrucken kann, um dann die ausgeschlossenen Verwendungen durchzustreichen und zu sehen, was dann noch übrig bleiben wird!

Ansonsten ist das doch fast wie beim "Überraschungsei" ;D !