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Beförderung durch Beorderung auf einen Spiegeldienstposten

Begonnen von KHall, 18. August 2014, 21:43:35

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Ralf

Zitat von: KHall am 19. August 2014, 06:28:55
Vielen Dank für die Antworten.
Ich verstehe eure Antworten, doch leider steht es nicht so drin, wie ihr es schreibt.
Doch es steht so drin, wie die beiden beschreiben.
Bloße Tätigkeiten reichen bei Soldaten (es findet hier keine Unterscheidung zwischen Res und aktiv statt) nicht aus.

Als Feldwebel kann zum Wehrdienst in den Laufbahnen der Feldwebel der Reserve des Truppendienstes, des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr und des allgemeinen Fachdienstes eingestellt werden, wer die Voraussetzungen des § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SLV erfüllt.
Hier findet -wie schon gesagt- der Verweis auf die Aktiven statt.

Das kann man auch gut daran sehen, was gefordert ist, um mit noch höherem DstGrd eingestellt zu werden.
Als Oberfeldwebel, Hauptfeldwebel oder Stabsfeldwebel kann zum Wehrdienst für militärfachliche Verwendungen eingestellt werden, wer die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat (§ 17 Absatz 2 Satz 2 SLV<- auch hier wieder der Verweis auf die Aktiven). Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach dem Erwerb der für eine Einstellung mit dem Dienstgrad Feldwebel erforderlichen Bildungsvoraussetzungen (nach schau mal ein an, da stehst sogar noch deutlicher drin) ausgeübt worden sein und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen. Die hauptberufliche Tätigkeit (und hier geht es nun um die reine Tätigkeit, jedoch muss diese hauptberuflich sein) muss eine bestimmte Mindestdauer umfassen. Sie beträgt für eine Einstellung
a) als Oberfeldwebel ein Jahr,
b) als Hauptfeldwebel fünf Jahre und
c) als Stabsfeldwebel neun Jahre.

Der jeweilige Einstellungsdienstgrad wird zunächst vorläufig verliehen (§ 43 Absatz 3 Satz 2, § 22 Absatz 5 Satz 3 SLV).  Der Dienstgrad kann nach einem Wehrdienst von mindestens 12 Tagen (Unteroffizierdienstgrad) endgültig verliehen werden. Zeiten einer dienstlichen Veranstaltung nach § 81 des Soldatengesetzes (SG) werden auf die geforderte Wehrdienstleistung grundsätzlich nicht angerechnet.
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ZMZler

Hic Rhodos - hic salta!

ulli76

Ist doch ganz einfach. Schreiben fertig machen. An den eigenen DV adressieren. Beantragen dass der Dienstgrad verliehen wird. Am besten ausführlich begründen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

... Wenn jeder Langzeitstudent seinen Nebenjob dazu nutzt, einen vorläufigen Dienstgrad zu erhalten - am Besten natürlich Programmier St Offz.

NEIN, das wird nichts werden.

(Selbst die 43 Einstellungen kann man an zwei Händen abzählen - und da reden wir vom Kameraden mit Staatsexamen oder Master - nicht von Langzeitstudenten - und ohne Hilfe des MobTrT geht sowieso nichts - die haben ja schon erkannt, was machbar ist.)

Tommie

Zitat von: F_K am 19. August 2014, 13:42:44NEIN, das wird nichts werden.

Das sehe ich auch so, aber der Fragesteller wird sich wohl nicht mit unserer Erfahrung zufrieden geben wollen und daher rate ich zu der von "wolverine" vorgeschlagenen Variante, die dann der (zwingend!) erfolgenden Absage mangels fehlender notwendiger Voraussetzungen noch die Begründung hinzufügt und eine Rechtsbehelfsbelehrung, dass man ggf. auf dem Klagewege noch einen Anwalt vom Existenzminimum weg holen kann ;D !

HCRenegade

Also ich sehe da einiges etwas anders:

Als Student kann man durchas sehr gut von dem leben, was man während einer WÜ verdient - das weiß ich aus eigener Erfahrung. Bezüglich höherer Dienstgrade ist der finanzielle Unterschied kaum gegeben - vergleich doch mal Wehrsold und Midestleidtung für Gefreite (10,18 €/19,00 € pro Tag) und Fw (22,00 €/13,76 € pro Tag). Selbst in meinem DG würde ich zusammen gerade mal 50 €/Tag erhalten.
Den wesentlichen Verdienst holt man (als Student) über den Leistungszuschlag und evtl. Laufbahnzuschläge heraus.


Also:

Lasse dich beordern auf einer angemessenen Fw-Stelle, durchlaufe die Ausbildung (dann gibts sowohl Leistungszuschlag als auch den Laufbahnzuschlag) und höhere DG (die in 3-5 €/Tag resultieren).

wolverine

Irgendwie kam relativ schnell heraus, dass es gar nicht um das Geld geht sondern möglichst schnell und möglichst "billig" etwas auf die Schulter zu bekommen. Sonst bräuchte ja nur Nachweis über seine Einkünfte aus der Selbstständigkeit führen und bekäme pro Tag genau 1/360 davon. 
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HCRenegade

Auch wenn es nur um den DG geht, ist das nunmal (wie ihr schon richtig aufgezeigt hat) der einzige Weg (also der Gang über die RFA/ROA-Schiene), "etwas mehr" auf die Schulter zu kriegen.

Ist ja auch nicht gesagt, dass er mit abgeschlossenem Master nach §43 einen höheren DG bekommt.

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