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SaZ auf Wiederruf Gehalt

Begonnen von Anwaerter, 21. August 2014, 12:45:49

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Anwaerter

Hallo liebe Comunity,

Stimmt es das Ich als SaZ auf Wiederruf sprich mit 6 Monatiger Kündigungsfrist nur wie ein FWdl´er bezahlt werde?

konnte im Netz leider nur Ziemlich veraltete Info´s oder angaben finden die noch zu Zeiten der Wehrpflicht geäussert wurden.


vielen dank für die Antworten  :D

KlausP

ZitatStimmt es das Ich als SaZ auf Wiederruf sprich mit 6 Monatiger Kündigungsfrist nur wie ein FWdl´er bezahlt werde?

Nein.

Zitat
konnte im Netz leider nur Ziemlich veraltete Info´s oder angaben finden die noch zu Zeiten der Wehrpflicht geäussert wurden.

Da traf das ja auch zu.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Anwaerter

Das heisst im Umkehrschluss das ich ganz normal wie ein SaZ mit meinem Dg und Erfahrungstufe besoldet werde?

und auch die normalen zulagen wie z.b springerzulage bekomme?

Ralf

So schwer verständlich war doch die Antwort von KlausP nun wirklich nicht.
Wenn du die ersten 6 Monate Anrecht auf eine Zulage haben solltest (was ich so nicht unbedingt glaube), würdest du diese bekommen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Zitatund auch die normalen zulagen wie z.b springerzulage bekomme?

Die Springerzulage bekommt wer? Genau, AKTIVE FschSpringer.

Soldaten in der Grundausbildung (wenn es keine Wiedereinsteller sind, die noch über einen GÜLTIGEN Springerschein verfügen UND auf einem solchen Dienstposten geplant sind) sind keine Fallschirmspringer - also keine entsprechende Zulage.

Anwaerter

@ Ralf ich wollte nur noch mal sicher gehen ;)

@ F_K Ich bin bis september noch offiziell Fwdl´er und habe eine sprungausbildung und bin ab sep. auf einer springenden stelle eingeplant. deshalb spar dir doch deine antworten die nicht zur klärung meiner frage beitragen  :o

KlausP

Zitat von: Anwaerter am 21. August 2014, 16:07:38
@ Ralf ich wollte nur noch mal sicher gehen ;)

@ F_K Ich bin bis september noch offiziell Fwdl´er und habe eine sprungausbildung und bin ab sep. auf einer springenden stelle eingeplant. deshalb spar dir doch deine antworten die nicht zur klärung meiner frage beitragen  :o

Dann verstehe ich das mit den 6 Monaten Widerruf aber nicht. Ihre Widerrufsmöglichkeit lebt nicht neu auf, nur weil Sie dann SaZ sind.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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