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Kein Vertrauen ins BWK, Überweisung ins zivile KH?

Begonnen von Mike90, 22. August 2014, 10:41:47

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Mike90

Servus Kameraden,

kurz zu meiner Vorgeschichte.
Ich bin SaZ14 im vierten Dienstjahr und habe mir auf einem Lehrgang das Kreuzband gerissen , also ein Dienstunfall bzw evtl eine WDB.
Seit einigen Monaten befinde ich mich nun in Behandlung und habe die 2 OP nun hinter mir , man hat mir nun eine körpereigene Sehne als Ersatz ins Knie gesetzt im BWK.
Nun ist es so , dass ich seit der Operation immerwieder Probleme habe , Schwertzunahmen , Rückschritte bei der physio usw .
Ich wurde deshalb auch vom Truppenarzt 2 mal wieder ins BWK überwiesen , dort habe ich allerdings das Gefühl man tut dort nur das nötigste, auf gut Deutsch : die Ärzte dort sichern sich nur ab das sie kein operationsfehler gemacht haben und sich das Knie nicht erneut infiziert hat und lassen einen dann wieder ziehen .
Mit völliger Ungewissheit was dort nun falsch läuft im Gelenk . Kleinste Fehler können mir im alter meine Mobilität kosten , deshalb würde ich schon Gerne das die Therapie heute richtig gemacht wird , aber ich verliere das Vertrauen ins BWK immer mehr .

Meine Frage nun : Darf ich mich vom Truppenarzt an eine zivile Klinik oder an einen zivilen Arzt Bsp eine Sportklinik überweisen lassen? Und von denen auch die Therapie übernehmen lassen ?


Kameradschaftlichen Gruß

Flexscan

sprich mit dem Truppenarzt drüber.
Machbar ist das sicherlich, die Frage wird denk ich sein wer dafür die Kosten trägt.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

ZitatMeine Frage nun : Darf ich mich vom Truppenarzt an eine zivile Klinik oder an einen zivilen Arzt Bsp eine Sportklinik überweisen lassen? Und von denen auch die Therapie übernehmen lassen ?

Selbstverständlich "darfst" Du jede Überweisung von Deinen Truppenarzt "annehmen".

Allerdings darf Dein Truppenarzt Dich nicht, sofern freie Kapazitäten im BWK vorhanden sind, an einen zivilen Arzt / Sportklinik / whatssoever überweisen - da sind ja erhebliche Kosten mit verbunden.

Selbst wenn Du die Kosten selber tragen wolltest (willst Du das?) ist eine Rücksprache mit dem Truppenarzt notwendig (Pflicht zur Gesunderhaltung).

Gute Besserung.

(Du hast eben UTV - keine freie Arztwahl).

ulli76

Eine Möglichkeit wäre z.B. auch die Vorstellung bei einen anderen BWK oder in einem FachSanZ.

Übrigens: Nur weil der Heilungsverlauf nicht wunschgemäß läuft, heisst es nicht, dass jemand einen Fehler gemacht hat oder sich nicht richtig kümmert.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Mike90

Ich bedanke mich erstmal für die schnellen Antworten und Tipps.

Habe mir fast schon gedacht , dass eine Überweisung aus Kostengründen wahrscheinlich nicht möglich ist.
Die Sache , mich in einem FachSanZ vorzustellen klingt nach einer guten Idee.
Werde das mal beim Doc ansprechen.

Das es kein Fehler der Ärzte ist, wenn der Heilungsverlauf nicht optimal verläuft ist mir durchaus bewusst.
Aber es ist definitiv ein Fehler der Ärzte , wenn Patienten von 3 verschiedenen Unfallchirurgen , 3 verschieden Therapieempfelungen bekommen die sich alle nicht mit der Ansicht der Physiotherapeuten decken . Und wenn man sich aufgrund dessen mit Problemen vorstellt , angefertigt wird als ob man sich nur das Knie gestoßen hat .
Hier liegt wahrscheinlich eine WDB zugrunde und ich bin erst 24 , habe hohe Ansprüche an das Knie , dann darf ich ja wohl erwarten das ich ordentlich behandelt und Therapiert werde

F_K

ZitatAber es ist definitiv ein Fehler der Ärzte , wenn Patienten von 3 verschiedenen Unfallchirurgen , 3 verschieden Therapieempfelungen bekommen die sich alle nicht mit der Ansicht der Physiotherapeuten decken . Und wenn man sich aufgrund dessen mit Problemen vorstellt , angefertigt wird als ob man sich nur das Knie gestoßen hat .

Naja - dass nach erster und zweiter OP ggf. andere Therapieratschläge kommen, ist durchaus normal, oder nicht?

Da Unfallchirurgen öfter mal mit Patienten zu tun haben, die sich mehr als nur "ein Knie gestoßen haben", ist so etwas für die "Daily Business", und da kann es mal vorkommen, dass ein Patient mit seinem "so großen Unfall" halt wie ein normaler Patient behandelt wird (der er ja auch ist ....).

itschie

Kreuzbänder sind halt immer so eine Sache... da gibt es glaube ich kaum einen Heilungsverlauf der mehr oder weniger "normal" ist. Der eine ist nach 3-4 Monaten wieder voll aufm Damm, der nächste hampelt damit ein 3/4 Jahr rum und wieder ein anderer klagt nach mehr wie 1,5 Jahren immer noch über Probleme.

Aber ich würde mal versuchen dein Standortarzt mit den Physiotherapeuten in Verbindung zu bringen. Vielleciht geht dein Trparzt auf die Vorschläge ein und es hilft dir auch wieder ein besseres Gefühl zu bekommen, was für eine Heilung nie schadet!

ulli76

Normalerweise gibt es keine ganz festen Vorgaben für die Physiotherapie was genau gemacht werden soll. Also hat ein Physiotherapeut schon einige Freiheiten, was die Therapie angeht. Offenbar hat das aber nicht gefruchtet. Und der Physiotherapeut hat die Möglichkeit, einen Bericht an den behandelnden Arzt zu erstellen und das macht auch Sinn, gerade wenn es Probleme gibt.
Ich gehe auch davon aus, dass der TE dem Truppenarzt und den Chirurgen weitergegeben hat, was der Physiotherapeut dazu gesagt hat bzw. was sein Verdacht ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Mike90

Dankeschön nochmal für die zahlreichen Tipps,

ich habe mich heute mit einem Bekannten unterhalten, der Unfallchiruge in einer zivilen Klinik ist.
Dieser hat mich darüber aufgeklärt , dass die post-operative Nachsorge in meinem Fall absolut unzureichend ist.
Mir war das nicht bewusst, da ich mich in der Medizin halt nicht auskenne. Es ist in "seiner" Klinik auf jeden Fall so, dass ein Patient nach einer Knie-OP erst stationär im Krankenhaus, dann ambulant im Krankenhaus mobilisiert wird und nach Ablauf von 6 Wochen, wenn die Akut-Phase quasi vorbi ist wird eine stationäre oder ambulante Reha in einer Tagesklinik empfohlen und in der Regel auch vond er KKasse bezahlt.
Nun ist es bei mir so, dass mir im BWK von einem Physiptherapeuten einmal gezeigt wurde wie ich an Gehstützen zu laufen habe und dann hat man mich an den TrpArzt entlassen, dieser verschreibt mir bisher "stinknormale" Krankengymnastik, 2 mal die Woche , 1h beim Physio meines Vertrauens. Mir war nicht bewusst das das deutlich unzureichend ist, ich "trainiere" viel zu Hause und kannte mich mit dem procedere bisher nicht aus.
Das wäre ja auch eig Aufklärungsarbeit und Informationen die die Ärzte hätten weitergeben müssen.
Naja nun hat sich mein Bekannter mal meine Oberschenkel und das Knie angeschaut und die Hände überm Kopf zusammen geschlagen, er sagt es sei kein wunder das ich Probleme habe.
Nun meine Frage an jemanden , der vll etwas mehr Ahnung von der Sachlage hat, vll sogar aus dem SanBereich kommt ( natürlich frage ich das alles den TrpArzt noch , dort habe ich aber erst mittwoch einen Termin und hätte gerne vorab ein paar Infos)
Steht mir solch eine ambulante oder stationäre Reha zu oder obliegt das dem TrpArzt?
Wenn ja , ist diese frei wählbar oder entscheidet das auch der Dienstherr?

danke schonmal im voraus

F_K

@ Mike90:

Du hast also einen bekannten Arzt mit einem Gutachten beauftragt?
Er hatte alle Unterlagen / OP Berichte und Dich untersucht?

... oder war es ein Kneipengespräch?

Nochmal: Du hast KEINE freie Arztwahl - Du hast UTV - und Dein TrArzt entscheidet über das medizinisch notwendige und sinnvolle.

miT

In die Klinik deines Bekannten möchte ich auch gerne, denn bei mir in der Klinik beziehungsweise eigentlich allen Kliniken davor auch sieht die Realität anders aus. Nach Kreuzbandplastiken, von denen es noch verschiedene Form gibt, ist die Regel steh Zeit in einem Krankenhaus, je nach Füllstand der Drainagen zwischen drei und fünf Tagen. Gerade in jungen Jahren, mit einem vergleichsweise guten Muskeltonus, findet in den meisten Fällen eine ambulanten Reha in Form von physiotherapeutischen Behandlung statt. Außerhalb dieser Therapie, wird eine Schiene getragen die das vollständige beugen des Knies verhindert. Ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass selbst bei einer Knie/Hüft - TEP OP, die Steh Zeit in einem Krankenhaus nur noch zwischen acht und elf Tagen liegen und auch dort keine stationäre Reha mehr gang und gebe ist.

Ein vollständiges austeilen eines Knies nach einer Kreuzbandplastik ist nicht zu 100 % gewährleistet. Ein volles herstellen des Bewegungsbildes ist im Idealfall nach zwölf Monaten abgeschlossen bis dahin sollten, wie sie wahrscheinlich auch wissen sämtliche Leistungssportarten beziehungsweise stop and go Sportarten vermieden werden. Alle weiteren Behandlungen sowie stationäre Aufenthalte und Physiotherapeutischen Maßnahmen sind reine Sache der Versicherung beziehungsweise der Versicherungsart und sind nicht grundsätzlich im Behandlungsplan enthalten.

Eine konkrete Aussage zu ihrem Fall, ist für uns beziehungsweise auch Ihren Bekannten eigentlich nicht möglich ohne sämtliche Unterlagen sowie OP Verlaufsunterlagen und Behandlungsunterlagen in Augenschein zu nehmen. Einen Behandlungsfehler kann ich zumindest nach ihren Schilderungen hier nicht erkennen und kann ich mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen.

Haben Sie Geduld und bringen Sie viel Zeit mit in die Nachbehandlung.
Kameradschaftliche Grüße!

Tommie

Für mich ist das nur ein weiterer Threat, in dem versucht wird, die BWKs als schlecht darzustellen und die zivilen Krankenhäuser hoch zu loben! Die Realität ist leider anders, die BWKs erhalten in den Bewertungen der zivilen Kostenträger immer Höchstnoten und haben ein Versorgungsniveau erreicht, von dem manches zivile Krankenhaus sich ein Scheibchen abschneiden könnte!

Aber so ist das halt mal bei einigen Soldaten ;) ! Jammern auf höchstem Niveau und "Bei der Bw ist alles Scheisse!" ....

Mike90

@F_K : Es war eher ein "Kneipengespräch" , habe ja auch nirgends von einem Gutachten gesprochen.

@miT : Das ich Geduld in die Nachbehandlung stecken muss ist mir klar, ich erwarte ja auch nicht , dass ich in 2 Wochen wieder auf dem Fußballplatz stehen kann.Ich möchte aber einfach das jetzt keine Fehler gemacht werden, sodass ich später Probleme habe,vll später meinen Dienstposten nicht mehr besetzen kann etc.

@Tommie : Habe ich nur drauf gewartet ,auf diesen Vorwurf. Wenn ich das BWK schlecht darstellen wollen würde, würde ich das iegendwo tun aber sicher nicht im BW_Forum. Man muss aber auch irgendwann mal einsehen das bei der Bundeswehr auch nicht ALLES super ist ;)

Nochmal, ich will in keinsterweise das BWK schlechtreden, den Ärzten Kompetenz absprechen oder auf höchstem Niveau jammern.
Es ist aber halt Fakt, dass ich mich auf einem Lehrgang verletzt habe ,im Dienst befohlen auf der Hindernissbahn.
Denke das die Schuld hier eindeutig dem Dienstherrn zuzusprechen ist. Im Zivilen würde das jetzt von der BG geregelt .
Deshalb finde ich es Schade , dass ich bisher mit 2 mal Krankengym / Woche abgespeist werde.
Ist es denn überhaupt möglich eine Rehaklinik besuchen zu dürfen ? Also ist das realistisch? Angenommen der TrpArzt sieht auch Handlungsbedarf .

F_K

ZitatDenke das die Schuld hier eindeutig dem Dienstherrn zuzusprechen ist

.. so ein Quatsch.

Es geht nicht um "Schuld", wenn so ein super Fußballer zu ungeschickt ist, um unfallfrei über eine  Hindernisbahn zu kommen.

ZitatIm Zivilen würde das jetzt von der BG geregelt .

Ja - deren Aufgabe ist es unter anderem, die Arbeitgeber vor Ansprüchen zu schützen.

Mike90

Schade , das die Diskussion jetzt persönlich wird. Ich habe nicht behauptet das ich ein Super-Fußballer bin, dass war lediglich ein Beispiel und ob ich zu ungeschickt bin über die HiBa zu kommen, kann ein Aussenstehender schlecht beurteilen. Es ist aber nunmal so , dass der beste Parkourläufer unter Druck und körperlicher Belastung auf der HiBa einen Fehltritt machen kann . Und wenn das ganze auf Befehl und einem Laufbahnlehrgang geschieht , sodass man quasi keine Möglichkeit hatte den Lauf zu verweigern, ist es meiner Meinung nach schon, zumindest eine Teilschuld des Dienstherrn.
Es geht doch nur darum, dass es nicht sein kann nach einem Berufs/Dienstunfall keine entsprechende Behandlung zu bekommen. Im Zivilen als BG -Patient passiert einem das definitiv nicht!

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