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Führerschein beim Bund

Begonnen von Dalyth, 05. September 2014, 17:15:59

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Dalyth

Heyho allerseits, ich hab mal ne Frage zum Thema Führerschein.
Als FA macht man meines Wissens ja den Führerschein über die Bundeswehr. Jetzt zu meiner Frage.
Ich besitze bisher noch keinen Führerschein und werd mir das wohl auch bis zur Bundeswehrzeit wohl auch nicht mehr ansparen können. Wie sieht das aus, kann man den Bw-Lappen umschreiben lassen oder muss man einen zivilen zusätzlich machen. Das meinte mein Karriereberater vor knapp 8 Monaten mal zu mir. Nur habe ich zu dieser Aussage bisher keine Informationen finden können. So nötig habe ich den jetzt nicht nur stelle ich mir den zeitlichen Aspekt schwierig vor den Führerschein nach Dienstschluss noch anzugehen.

Wie immer schonmal im voraus Danke  :) 

Tommie

Wenn die Bundeswehr Sie auf einer Stelle einplant, auf der eine Fahrerlaubnis für Bundeswehrfahrzeuge vorgesehen ist, dann werden Sie diese auch erwerben! Bringen Sie einen privat erworbenen Führerschein der Klasse B mit, würde man Sie, wenn Sie die Fahrerlaubnis der Klassen BCE erwerben sollten, gleich auf den LKW-Führerschein schicken, haben Sie keinen privaten Führerschein, dann erwerben Sie zunächst die Klasse B bei der Bundeswehr, sammeln dann ein wenig Fahrpraxis um anschließend ggf. auf BCE zu gehen.

Achtung: Nicht alle Feldwebelstellen erfordern zwingend eine Bundeswehr-Fahrerlaubnis!

KlausP

Zitat... kann man den Bw-Lappen umschreiben lassen oder muss man einen zivilen zusätzlich machen ...

Ja, man kann den "Dienstführerschein der Bundeswehr" in einen zivilen Führerschein umschreiben lassen. Wenn Sie für Ihren Dienstposten oder für Ihre Laufbahn einen Dienstführerschein benötigen (bei PzGrenFw ist das z.B. die Klasse "BF SPz") und zivil nicht mindestens die Klasse B haben, werden Sie zuerst auf einen Lehrgang "B Anfänger" geschickt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DustinS

Also nochmal zum Verständnis für mich:
Den BW Führerschein lässt sich generell umschreiben auf zivil?

Dalyth

Ich werde aller voraussicht nach zum 01.07. als Fallschirmjäger eingestellt. Dort würde er ja Sinn machen meine ich, aber auch hier lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Bisher habe ich halt noch gar keinen aber bin darauf nicht angewiesen da ich in einer Großstadt lebe. Dazu habe ich vor in die nähe von Pfullendorf zu ziehen. Da wäre es praktisch einen zu besitzen aber nicht unbedingt notwendig. Nur bevor man das Geld dann ausgibt für einen, würde ich wohl lieber warten.

Rollo83

Wieso muss man als Fallschirmjäger uuuuunbedingt nen B Führerschein haben ?
Die Fahrzeuge dort werden wohl ehr von den Mannschaftssoldaten bewegt dieser komische Mungo.
Ich bin mir aber ziemlich sicher das JEDER Feldwebel zumindest den B Führerschein bekommt.

Dalyth

Naja ich weiß es ja nicht bin aber einfach von den viele Einsätzen ausgegangen.
Ich hätte noch eine Frage kann man den auch schon während der Dienstzeit umschreiben bzw. Zivil nutzen oder erst danach

Rollo83

Ja den kann man auch während der Dienstzeit um schreiben lassen und dann zivil nutzen.

Gehen sie mal davon aus das sie einen B Führerschein machen und ich denke der CE wird folgen aber muss nicht aber B würd ich schon sagen.

KlausP

Zitat von: Dalyth am 05. September 2014, 17:39:31
Naja ich weiß es ja nicht bin aber einfach von den viele Einsätzen ausgegangen.
Ich hätte noch eine Frage kann man den auch schon während der Dienstzeit umschreiben bzw. Zivil nutzen oder erst danach

Wenn Sie zivil ein Kfz führen wollen, müssen Sie den sogar umschreiben lassn. Den Dienstführerschein dürfen Sie nur beim Führen von Dienst-Kfz nutzen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dalyth

Ja KlausP das war meine Frage weil umschreiben hört sich so an als wenn man entweder zivil oder dienstlich nutzen kann.

KlausP

Dann müssen wir aber komplett unterschiedliche Vorstellungen über die Begrifflichkeiten haben.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dalyth

Ja wegen dem UM. Sprich es ändert sich. Naja egal^^
Danke für die schnelle Hilfe.
Hätte aber noch eine andere Frage. Habe hier mal was von einem Bundeswehrwiki gelesen. Wo finde ich das denn.

ulli76

Jetzt weiss ich wo das Problem liegt:
Am Führerschein selber ändert sich nichts. Der militärische ist für die Bundeswehr, der zivile eben zivil.
Wenn du einen Bw-Führerschein machst kannst du mit dem zur zivilen Führerscheinstelle und einen zivilen ausstellen lassen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Dalyth


Ralf

ZitatHätte aber noch eine andere Frage. Habe hier mal was von einem Bundeswehrwiki gelesen. Wo finde ich das denn.
Im IntranetBw.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

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