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Eintrag im Bundeszentralregister/ Aufhebung des Dienstantritt

Begonnen von TamaraN, 30. September 2014, 00:47:43

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TamaraN

Hallo,
habe momentan echt ein Problem. Habe mich Anfang des Jahres bei der Bundeswehr beworben, war im Juli zur Eignungsfeststellung und dort ist auch alles gut gelaufen. Habe dann zum 01.01.2015 eine Stelle bei der Eloka im Daun als Feldwebel angenommen. War auch alles soweit in Ordnung, bis mich vor 2 Wochen der Dezernatsleiter angerufen hat und mit mitgeteilt hat das es Probleme bei meiner Überprüfung gab. In meinem Bewerbungsunterlagen habe ich keine Eintragungen im Bundeszentralregister angegeben, doch leider würde da doch etwas drin stehen und daher muss leider meine Einstellung aufgehoben werden.

Jetzt zu meinem Problem, die Bundeswehr hat dort mit Sicherheit keinen Fehler gemacht und ich sehe den auch bei mir. Habe wirklich keine Eintragungen angegeben, aber auch nur aus dem Grund weil ich selber nichts davon weiß (mag sich für viele Kurios anhören, entspricht aber der Wahrheit). Das meine Stelle nun weg ist akzeptiere ich, habe mir jetzt Einsicht beantragt um selbst erst mal herauszufinden was dort steht. Trotz allem möchte ich immer noch zur Bundeswehr, weiß jemand wie das bei mir wäre mit einer erneuten Bewerbung? Bin bereit das ganze noch mal zu machen, denn schließlich war das von mir keine Bewerbung aus Langeweile sondern aus Überzeugung.
Versuche auch schon meinen Wehrdienstberater zu erreichen, bis jetzt aber leider erfolglos und daher wollte ich mal hier nach fragen.
Danke schon mal im voraus.
Und Entschuldigung für eventuelle Schreibfehler, aber habe am Handy getippt und da verliert man mal die Übersicht.

Ralf

Sowas wird nicht auf die leichte Schultern genommen. Manchmal bekommt man ein Jahr Sperrfrist, oftmals aber auch keine weitere Chance, da ein besonderes Treueverhältnis zwischen Soldat und Dienstherrn vorherrscht und unwahre Angaben das nunmal ggf. auch dauerhaft beschädigen.
Letztendlich wird das KC das immer individuell entscheiden.
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F_K

@ TamaraN:

Du versuchst Dich und uns anzulügen.

ZitatHabe wirklich keine Eintragungen angegeben, aber auch nur aus dem Grund weil ich selber nichts davon weiß (mag sich für viele Kurios anhören, entspricht aber der Wahrheit).

Dies würde dem Rechtsstaatprinzip des rechtlichen Gehörs widersprechen, Urteile / Strafbefehle werden rechtswirksam zugestellt (vom Gehör vorab mal ganz zu schweigen).

Dementsprechend kann man hier einen versuchten Einstellungsbetrug Deiner Seite unterstellen - selbst wenn dieser nicht vorliegen würde, führt die von Dir verübte Straftat zu einer (jahrelangen) Einstellungssperre.

schlammtreiber

Zitat von: F_K am 30. September 2014, 08:43:37
Du versuchst Dich und uns anzulügen.

ZitatHabe wirklich keine Eintragungen angegeben, aber auch nur aus dem Grund weil ich selber nichts davon weiß (mag sich für viele Kurios anhören, entspricht aber der Wahrheit).


Nicht so schnell
Dem Wortlaut nach könnte auch einfach gemeint sein, dass er nicht wusste, dass die Eintragung noch vorhanden ist - vom Vergehen an sich natürlich trotzdem gewusst, aber eben gedacht, es wäre schon getilgt?  ;)
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F_K

Naja, mein Leseverständnis mag ja nicht so ausgeprägt sein, aber die "Idee" einer vermuteten Tilgung der bekannten Straftat kann ich da nicht herauslesen.

Zitathabe mir jetzt Einsicht beantragt um selbst erst mal herauszufinden was dort steht.

Dies würde sich nicht mit dieser Theorie decken.

Zitatdie Bundeswehr hat dort mit Sicherheit keinen Fehler gemacht und ich sehe den auch bei mir.

Wobei dies einfach merkwürdig ist - entweder bin ich unschuldig (im Sinne von Unbestraft) und  habe davon positive Kenntnis, dann würde ich von einem Fehler im BZR bzw. der Bundeswehr ausgehen, oder ich kenne meine Fehler und akzeptiere diese, dann war es aber eben Betrug.

TamaraN

Ich wusste das sich hier die meisten drauf versteifen das ich davon nichts wusste. Ich stand in meinem Leben noch nie vor Gericht oder habe Konflikte mit der Polizei gehabt. Wenn ich etwas angestellt habe was dort eingetragen wird ist es mir vollkommen unbewusst und deswegen habe ich die Einsicht beantragt damit ich es selbst erfahre.
Ich weiß das der Fehler auf meiner Seite liegt und mir im Endeffekt niemand glauben wird. Es ging mir aber auch hier um sachliche Meinungen ob jemand Erfahrungen hat mit der erneuten Bewerbung.

F_K

@ TamaraN:

Die sachliche Antwort hast Du schon bekommen - je nach Art und Schwere der Straftat sind jahrelange Sperren üblich, ggf. führt Dein Verhalten zu einer grundsätzlichen Ablehnung der Bewerbung.

ZitatIch wusste das sich hier die meisten drauf versteifen das ich davon nichts wusste.

Mit dieser kruden Haltung wird Du in einem zukünftigen Einstellungsverfahren in jedem Fall scheitern - insoweit solltest Du das überdenken.

Nochmal langsam für Dich:

- Die Straftat wird begangen (das sollte man merken).
- Die Straftat wird von der Polizei aufgeklärt (da wird man in aller Regel als Beschuldigter vernommen).
- Die Straftat wird der Staatsanwaltschaft bekannt, diese befragt ggf. erneut, bzw. klagt dann an, bzw. beantragt Straftbefehl (wird alles postalisch zugestellt).
- Die Straftat wird vor Gericht verhandelt, da ist der Beschuldigte anwesend (Urteil wird wieder schriftlich zugestellt).

- Erst wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist, erfolgt ein Eintrag im BZR.

Daher sind solche Einträge dem Straftäter immer bekannt.

Flares

Also mich macht das Ganze stutzig!

Der nette Fragesteller stand weder vor Gericht noch hat er je Kontakt mit der Polizei gehabt!

Da frag ich mich doch, ob die Bundeswehr ihn nicht verwechselt hat!

Lieber Fragesteller:
Ich weiß, das ist ganz dolle doof: Ich zumindest möchte dir helfen... Was steht denn im BZR, als du nachgefragt hast? Das würde die ganze Sache hier aufklären.

lg
Flares

Lidius

Wart halt erst mal die Einsicht ab. Danach bist du wahrscheinlich schlauer.

Wenn ich mir sicher gewessen wäre, dann hätte ich allerdings nicht sofort meine Schuld akzeptiert, sondern beim Dezernatsleiter weiter nachgefragt (Ist der Auszug wirklich von mir? Stimmen Name, Geburtsdatum etc.? Was steht drin?).

TamaraN

Danke dass es auch noch Menschen gibt die an die Ehrlichkeit glauben. Wüsste auch nicht warum ich hier lügen sollte.
Habe natürlich bei dem Dezernatsleiter nachgehakt.
Habe ihm sehr oft ausdrücklich gesagt dass ich von absolut keinen Eintragungen weiß. Das selbe was ich hier auch geschrieben habe, er hat öfters noch mal gefragt und auch gesagt dass die meisten Bewerber irgendwann einknicken und es dann auch zugeben. Er hat mir dann angeboten nochmal dort anzurufen und nachzufragen ob eine Verwechslung möglich wäre. Das hat er auch getan und mich am nächsten Tag wieder angerufen und mir mitgeteilt, dass eine Verwechslung leider ausgeschlossen ist und er mir dann die Aufhebung leider zu schicken muss.
Darauf hin habe ich dann direkt die Einsicht beantragt und warte momentan noch auf die Antwort. Habe allerdings schon im Internet gelesen, dass das ganze bis zu drei Wochen dauern kann.
Jetzt sitze ich zuhause und bin am verzweifeln wegen der Angst, dass nun das ganze geplatzt ist.

Und nun noch kurz zu F_K:
Meine Haltung ist vollkommen in Ordnung, ich glaube nicht dass die Bundeswehr Stellen über 13 Jahre an Menschen vergibt, dessen Haltung "krude" ist! Ich habe genauso wie alle anderen Bewerber 3 Tage Eignungsfeststellung hinter mir und das erfolgreich überstanden. Das was jetzt passiert ist, ist für mich eine Katastrophe und war mit Sicherheit nicht beabsichtigt. Wenn ich von einer Eintragung gewusst hätte, hätte ich sie angegeben da sie keinesfalls so schlimm sein kann wie das ganze für mich!

Ralf

Kannst uns ja auf dem laufenden halten.
Btw du hast aber schon einen Auszug aus dem BZR beantragt, nicht ein pol. Führungszeugnis? Da gibts Unterschiede.
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Helft mit, dass es so bleibt.

TamaraN

Ja habe das richtige beantragt. Führungszeugnis habe ich schon Zuhause, das ist leer.

Flares

Hallo Tamaran,
ja leider ist das unter Menschen üblich, dass sie einen sofort verurteilen, ganz glech welchen Wissensstand sie in der Sache haben... ::)

Da muss ja was im Busch sein... Halte uns aufjedenfall auf dem Laufenden! Der Ausgang der Sache interessiert mich sehr.

alles gute und lg

wolverine

Naja, um mal auf die Frage zurückzukommen: Es gibt einen Umstand, der aus Sicht der Bundeswehr eine Einstellung unmöglich macht. Wenn man diesen Umstand nicht ausräumt (ausräumen kann), warum sollte sich für die Bundeswehr irgendetwas ändern?
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F_K

ZitatFührungszeugnis habe ich schon Zuhause, das ist leer.

Wann hattest Du das denn beantragt?

(Ich habe jedenfalls keines zuhause ... )

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