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wache aber Urlaub

Begonnen von fighter, 02. Oktober 2014, 01:58:51

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fighter

Hallo kameraden.
Ich bin am freitag (feiertag) zur wache eingeteilt...habe aber seit gestern bist sonntag urlaub. Ich habe keine mòglichkeit Freitag zur kaserne zu fahren. Am telefon wurde mir gesagt ich muss.
Ist das zumutbar??? Ich kann doch nicht für eine Wache 400km fahren. Bitte um hilfe.

Tierpark

Wann ist denn der Urlaub genehmigt worden?? Und wann ist der Wachplan aufgestellt worden. Der ist ja irgendwann bindend. Auf Urlauber muss ja schließlich auch Rücksicht genommen werden, wenn der Urlaub schon vor der Aufstellung genehmigt worden ist! Eine Einsichtnahme muss ja auch vorher möglich gewesen sein.
Also irgendwer hat da nicht genau aufgepasst!!

wolverine

Wussten Sie, dass Sie Wache machen alsSie den Urlaub beantragt haben? Und habenSie das Ihrem Vorgesetzten evtl. einmal gemeldet?!
Ansonsten: Selbstverständlich ist das zumutbar; man kann einen Soldaten sogar zu einem kurzen Gespräch einbestellen wenn dieses wichtig ist.
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F_K

Unabhängig von all diesen Fragen (und den Fragen nach einer ggf. zu erfolgenden Kostenerstattung, und wer wann etwas  hätte besser / anders machen können oder sollen) bleibt eine Aussage:

ZitatAm telefon wurde mir gesagt ich muss.

Dass ist etwas, was unter Soldaten "Befehl" genannt wird - hier fernmündlich. In Verbindung mit dem schriftlichen Befehl (Wachplan), den der TE kannte (sonst wäre der Anruf nicht erfolgt), haben wir also einen Befehl, der nunmehr zweimal gegeben wurde.

... damit sind die Optionen limitiert - solche Fälle sind wohl im Wehrstrafrecht geregelt ....

markxxx6

Entweder sie oder einer ihrer Vorgesetzten hat gepennt.Ihre Einzige Möglichkeit ist wohl,nen Ersatz zu suchen der ihre Wache übernimmt oder sie setzen sich schonmal in den Zug.

Flares

Sie können Freitag nicht zur Kaserne reisen?
Aber Donnerstag!  ;D

Schamane

F_K hat es in seiner "netten und soldatenfreundlichen Art" korrekt beschrieben. Die Aussage am Telefon ist ein Befehl der erst einmal zu befolgen ist. Im Nachklapp können sie sich gegen den Befehl und die ihn begründenden Vorgänge beschweren.
Da mir ist es so im Kopf, dass auf dem Vordruck zur Gewährung von Urlaub durch den Soldaten anzugeben ist: "Bin zu keinen Diensten eingeteilt." bzw. "Dienst wird übernommen durch und die Unterschrift der Übernehmenden.". Aber in den meisten Fällen stellt sich dann heraus, dass der Soldat sich selber zu Diensten in seinem Urlaub eingetragen hat usw. und dann trifft genau einen das Verschulden und der ist genug belehrt für das nächste Mal.

funker07

Die wichtigste Frage: Was kam zuerst, Urlaub genehmigt oder zur Wache eingeteilt?
Wenn dein Urlaub durch war und du zuhause erst telefonisch über die Wache informiert wurdest (so wirkt dein Post), kann man dir keinen Vorwurf machen.
Du bist beim Telefonat zur Gegendarstellung verpflichtet, denn du hast ja schon einen anderen Befehl, nämlich die Genehmigung für den vollen Tag vom Dienst fernzubleiben.
Falls der Befehl dennoch gegeben wird, ist er meiner Meinung nach rechtswidrig (widerspricht Befehl des KpChef) aber verbindlich.

Wobei man jetzt sehen müsste, von wem der Befehl kommt und ob dieser außer Dienst überhaupt vorgesetzt ist.

Mein Tip: Versuche schnellstens deinen Chef zu erreichen, der soll die Einteilung aufheben und jemand anderen befehlen.
Auf keinen Fall solltest du ohne Absprache wegbleiben.

Das Ganze natürlich nur unter der Vorraussetzung, dass ich deinen Post richtig interpretiere (siehe oben).

Pofi

Ich würde hier nicht rumexperimentieren...

Besser in den sauren Apfel beißen, beweisen das auf dich Verlass ist und im Nachgang DA aushandeln...  ;)

KlausP

.. und - wenn ich mir 100%ig sicher bin, es nicht selber versaut zu haben - eine Beschwerde schreiben und mir die Fahrkosten erstatten lassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

funker07

DA aushandeln ist ....naja, schön wenns klappt....sehr doof, wenn so eine Praxis auffliegt.

@KlausP: Auf welcher Grundlage könnte man die Fahrtkosten erstatten? Gehen wir mal von einem Kasernenschläfer U25, kein TG aus.

KlausP

Wenn mich jemand für etwas, was ich nicht zu verantworten habe, aus dem Urlaub holt und ich dafür 100km (nur als Beispiel, kann ja durchaus auch mehr sein, und die Strecke darf ich dann zwei mal fahren) gebe ich eine Fahrkostenabrechnung ab. Wenn jemand meinen genehmigten Urlaub vorzeitig beendet bin ich dafür reisekostenrechtlich abzufinden. Beispiel: Wenn mein Chef mir erst den Urlaub genehmigt und ich daraufhin eine Reise buche, sind mir die für die Stornierung entstehenden Kosten ja auch zu erstatten, wenn die Genehmigung später widerrufen wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Wenn der Befehl tatsächlich rechtswidrig ist, ist der Soldat anschließend schadlos zu stellen. Wäre er X Km gefahren ohne den Befehl? Nein! = materieller Schaden!

Die Frage war ob er muss. Ja! Er muss! Hinterher kann man über die Rechtmäßigkeit und eventuellen Ersatz streiten.
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Steve87

Auch wenn meine Frage nicht zu 100% hier passt möchte ich dazu keinen Thread aufmachen. Folgende Situation:
Ich habe Dienstag und Mittwoch bereits Wache gehabt (für Dienstag selbst eingetragen, für Mittwoch eingeteilt worden). Donnerstag morgen ist meine Ablösung nicht erschienen. Ich habe mich dazu bereit erklärt die Wache bis zum Mittag weiter zu gehen, damit ausreichend Zeit ist einen geeigneten Ersatz zu finden.
Natürlich hat sich niemand dazu bereit erklärt die Wache zu übernehmen. Dies hab ich dem Disziplinarvorgesetzten gemeldet und seine, sowie die Aussage des Wachoffizier war: Wenn die Ablöse nicht kommt, geht der Vorgänger weiter.
Wenn mich aber nicht alles täuscht, sagt die 10/6 doch aus das zwischen 2 Wachen mindestens 24 Stunden vergehen müssen( leider habe ich aktuell keine Möglichkeit auf die 10/6 zuzugreifen, da wir uns mit dem Schiff in der Werft befinden und keine Vorschriften an Bord sind).
Somit ist dieser Befehl meiner Meinung nach unrechtmäßig aber verbindlich.

Ich bitte um sachliche, belegte Meinung!
Beamter im mittleren technischen Dienst

Beobachter

Gemäß ZDv 10/6 darf der Wachdienst im Regelfall 24 Stunden nicht überschreiten. Zwischen zwei Wachdiensten hat eine angemessene wachfreie Zeit zu liegen, wobei als angemessen die Zeit des zuvor geleisteten Wachdienstes entspricht.

Es kann zwar sicher Ausnahmen zum Regelfall (gerade im Einsatz / V-Fall) geben, aber ob eine 72-Stunden-Wache im Friedensbetrieb nötig ist, ist sicherlich die Frage. Das kann / muss man sicherlich besser organisieren, gerade auch aus Gründen der Fürsorge. Deshalb sehe ich das genau so:
ZitatSomit ist dieser Befehl meiner Meinung nach unrechtmäßig aber verbindlich.