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Familie´n Heimfahrt und Trennungsgeld

Begonnen von doebi93, 08. Oktober 2014, 18:08:46

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doebi93

Guten Abend Kameraden,

habe da mal ne kleine frage zu meine Trennungsgeld und den Familienheimfahrten als SaZ 4.

ich bin 21 Jahre Jung habe einen anerkannten Hausstand und wohne ca. 100 km von meinen Heimatort entfernt.
ich schreibe jeden Monat meine Anträge für mein Trennungsgeld und für die jeweilige Reisekostenrückerstattung dazu schlafe ich jeden Tag in der Kaserne.

Welche Auswirkungen auf meinen Monatlichen ertrag des Trennungsgeldes bzw. der Familienheimfahrten entsteht, wenn ich jeden Tag als Pendler heim fahre, steht mir dann überhaupt noch Trennungsgeld zu? da ich die Stube ja trotzdem behalten möchte?

oder bekomme ich da mehr Reisekostenbeihilfe?

also bekomme ich mehr Geld wenn ich in der Kaserne schlafe
oder wenn ich jeden Tag heim Fahre?



MKG

ulli76

Wie weit du von deinem Heimatort entfernt wohnst, ist an sich uninteressant.
Wichtiger ist die Entfernung Standort-Wohnort.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

doebi93

Standort  - Heimat ist genauso 100 km mir geht es nur darum wo ich mehr Geld bekommen würde ob dass ein großen unterschied macht

Rollo83

Es gibt viel mehr Geld wenn sie TG tägliche Heimkehr nach P6 nehmen, denn genau 20 Cent pro gefahrenen Kilometer.

Aber 1. geben sie das natürlich an Sprit/Verschleiß/Wertverlust aus und 2. muss erst mal geprüft werden ob bei ihrer zu fahrenden Strecke überhaupt TG nach 6 in Frage kommt.

Die Prüfen sie am besten über den Kameraden ReFue oder lesen sich selber in der Trennungsgeldverordnung ein.

Dort kommt es drauf an wie ihre Bahnverbindung zum Standort ist und wie lange sie generell unterwegs sind.

doebi93

Okay also wenn ich TG Empfänger nach $6 bin gibt es mehr Geld?
weil noch bin ich auf §3
und da ich eine Pendelgemeinschaft habe bleibt es mit den Fahrten, verschleiß usw im Rahmen

Rollo83

Fahrgemeinschaften sind selbstverständlich anzugeben. Man bekommt natürlich nur für die Fahrten 20 Cent pro Kilometer die man auch selber fährt und nicht für die Fahrten die man bei XYZ im Auto mit fährt.

Man muss sich das halt alles mal gegen rechnen. Zusätzlich wird das TG nach 6 auch noch versteuert.

Wie gesagt, bevor sie sich da weiter Gedanken drüber machen erst mal zum ReFue und prüfen lassen ob sie überhaupt TG nach 6 berechtigt sind.

Ralf

Und ich dachte, man macht immer das, was einem am besten in seine Lebensumstaende passt und nicht das, wo ich ein paar EUR mehr bekomme.
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wolverine

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benba

Zitat von: Rollo83 am 08. Oktober 2014, 19:49:22
Fahrgemeinschaften sind selbstverständlich anzugeben. Man bekommt natürlich nur für die Fahrten 20 Cent pro Kilometer die man auch selber fährt und nicht für die Fahrten die man bei XYZ im Auto mit fährt.

Wie kommen Sie auf die 20Cent? Lt. Verordnung ist nur die Rede von 8Cent je Kilometer?

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