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Erstellung eines Dienstzeugnisses 11 Monate nach DZE

Begonnen von Elvis22, 09. Oktober 2014, 11:04:51

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Elvis22

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Ich wurde letztes Jahr zum 01.12. aufgrund DU entlassen. am 27.11. war ich letztmals in der Einheit und habe als "letzte Handlung" noch einen Antrag auf finanzielle Abgeltung der Urlaubstage abgegeben und beiläufig im Geschäftszimmer nach meinem mir zustehenden Dienstzeugnis gefragt. Dieses würde mir zugeschickt hieß es seitens eine GeZi-Soldaten (OSG).
Dummerweise habe ich mich auf diese Aussage verlassen und nicht weiter nachgefragt und auch nichts schriftlich (Ja, ich weiß, hilft aber nichts - ist jetzt eben so).
Auf Nachfrage Mitte diesen Jahres kam endlich Bewegung in die Sache mit den Urlaubstagen. Dies wurde vorher offenbar schlicht vergessen, sodass meine Gesamte Personalakte bereits zum Karrierecenter geschickt wurde.
Heute habe ich nun erneut nachgefragt und mir wurde mitgeteilt, dass die Urlaubsunterlagen bereits an das zuständige BVA weitergeleitet wurden und in naher Zukunft ausgezahlt werden. Gleichzeitig habe ich mich nach meinem Dienstzeugnis erkundigt (War etwas in Vergessenheit geraten da ich es nicht akut brauchte - dies ändert sich allerdings demnächst), bekam als Antwort von meinem ehemaligen Spieß allerdings zu hören, dass ich damit ja "sehr früh käme" und ihm die Hände gebunden wären, da das Karrierecenter meine Akte nicht mehr rausgibt und die Einheit mir somit kein Dienstzeugnis ausstellen kann.
Ich habe ihn daraufhin gefragt, wie es denn sein kann, dass er meine Urlaubskartei bekommen hat, wenn das Karrierecenter angeblich keine Unterlagen rausgibt. Diese hätten sie auch nicht rausgegeben, sondern die Einheit hätte die auszuzahlenden Urlaubstage anhand einer Kopie aufgelistet, welche noch in der Einheit war.

Meine Frage nun: Wie komme ich an mein Dienstzeugnis? Dass ich einen Anspruch darauf habe ist mir klar, aber wie lange?
Und stimmt es, was er sagt, dass er keinen Zugriff mehr auf die Unterlagen hat und auch nicht bekommt? Ich möchte niemanden der Lüge bezichtigen, kann es mir aber schwer vorstellen, daher würde ich mich ggf selbst an das Karrierecenter wenden, allerdings fehlt mir da die zuständige Stelle (Kann mir auch da jemand weiterhelfen?).

Ich hoffe mein Problem ist klar geworden. Ansonsten bitte nochmal nachfragen wenn irgendetwas unklar ist und vielen Dank für jede Antwort.

wolverine

Der Soldat hat Anspruch auf ein Dienstzeugnis. Wie die Einheit das erstellt und woher sie die Unterlagen bekommt, ist deren Problem.
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slider

ZitatFrüher besaß der Arbeitnehmer 30 Jahre lang einen Rechtsanspruch darauf, dass ihm ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Heute ist der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis laut GewO auf eine Frist von drei Jahren beschränkt. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis kann jedoch frühzeitig verwirkt werden, wenn der Arbeitnehmer ihn über längere Zeit nicht geltend macht. Nach einem Urteil des LAG Hamm vom 09.09.2000, Az.: 4 Sa 714/99 ist dies bereits nach einem Jahr der Fall.

Quelle: http://www.berufsstrategie.de/bewerbung-karriere-soft-skills/arbeitszeugnis-arbeitszeugnisse.php


Somit stimme ich wolverine zu. Das ist das Problem des ehemaligen Arbeitgebers.

Elvis22

Den von "slider" zitierten Auszug habe ich auch schon gefunden gehabt, war mir nur nicht zu 100% sicher inwieweit das auf den Sonderfall Dienstzeugnis zutrifft, da die Bundeswehr ja doch gerne ihr eigenes Süppchen kocht in manchen Bereichen  ;)

Aber da sich eure Antworten mit meiner Annahme decken, werde ich wohl einfach einen Brief an den Kp. Chef meiner alten Einheit verfassen und ein Dienstzeugnis beantragen (mit Rückschein). Sollten sich die Herren dann noch immer querstellen gibts ja glücklicherweise  noch die Rechtsschutzversicherung. Aber wollen wir mal hoffen, dass es auch so klappt.

In diesem Sinne, vielen Dank für die Antworten.

wolverine

Hier gilt Verwaltungsrecht (weil ör Dienstherr) und kein Zivilrecht/ Arbeitsrecht. Trotzdem gelten viele Regelungen parallel: Es besteht ein Anspruch auf Erteilung des Dienstzeugnisses; Ansprüche verjähren grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis; es gibt eine Verwirkung.
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ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Elvis22

Soldat seit 2008 und kzH etwas über ein Jahr. Inwiefern ist das denn in irgendeiner Form relevant?


F_K

Naja,

Soldat also von 2008 bis 2013, also und die 4 Jahre, davon 1 Jahr kzH - im letzten Jahr war die Leistung gleich "Null" - davor vermutlich auch öfter / länger krank.

Insoweit sollte man jetzt kein "Bombenzeugnis" erwarten.

Elvis22

Zitat von: F_K am 09. Oktober 2014, 13:13:37
Naja,

Soldat also von 2008 bis 2013, also und die 4 Jahre, davon 1 Jahr kzH - im letzten Jahr war die Leistung gleich "Null" - davor vermutlich auch öfter / länger krank.

Insoweit sollte man jetzt kein "Bombenzeugnis" erwarten.

Also nichts für ungut, ist auch nicht böse oder arrogant gemeint, aber:

1.) 2008 bis 2013 sind bei mir 5 Jahre (genau genommen 5 Jahre, 2 Monate), davon in der Tat etwa 1 Jahr KzH.
2.) Davor war ich in den gesamten etwa 4 Jahren nur 6 Tage kzH (1 Woche plus der Rest vom Freitag) und etwa etwa 2-3 Wochen MSG.
3.) In den 4 Jahren haben ich eine ZAW mit 1,5 abgeschlossen, war in einem Lehrgang Jahresbester, wofür ich einen Bestpreis vom Herrn Generalmajor bekommen habe, habe keinen Lehrgang schlechter als "2" abgeschlossen und für die OPZ seinerzeit eine Beurteilung in den rosigsten Farben bekommen, sowie selbige ebenfalls "sehr erfolgreich" beendet.
Ich darf also durchaus davon ausgehen, dass das Zeugnis entsprechend ausfällt, anderenfalls würde ich es wahrscheinlich auch gar nicht beantragen.

Wie gesagt: Ist weder böse noch arrogant gemeint, nur weiß ich was ich geleistet habe und erwarte, dass sich das auch entsprechend im Zeugnis widerspiegelt - nicht mehr und nicht weniger.
Aber um den Inhalt soll es hier ja auch gar nicht gehen, dies nur als Antwort auf deine Prognose, bezüglich "durchwachsenes" Zeugnis.   :)

F_K

.. Du magst ja ein ausbildungsfähiges Kerlchen sein, aber was hast Du FÜR den Arbeitgeber im Dienst geleistet?

Als es zur Dienstleistung kommen sollte, habt Ihr euch getrennt - die Eignung für den Dienst war also nicht gegeben.
Ich als DV würde dies entsprechend in einem Dienstzeugnis würdigen.

Flares

Glückwunsch zu den Ergebnissen.
Frage mich, warum du die Leistung in den Lehrgängen nicht auf den Dienst übertragen hast?
Oder DU wegen deiner Krankenkarriere?

Ich weiß, offtopic, aber die Frage brennt.

Elvis22

Zitat von: F_K am 09. Oktober 2014, 13:55:02
.. Du magst ja ein ausbildungsfähiges Kerlchen sein, aber was hast Du FÜR den Arbeitgeber im Dienst geleistet?

Als es zur Dienstleistung kommen sollte, habt Ihr euch getrennt - die Eignung für den Dienst war also nicht gegeben.
Ich als DV würde dies entsprechend in einem Dienstzeugnis würdigen.

Das ist Ansichtssache.
Die Ausbildung gehört genauso zum Dienst wie alles andere auch und da kann sich der Arbeitgeber nicht einfach aussuchen, was er als Leistung zu seinen Gunsten ansieht und was nicht.
Bin ich auf einem Lehrgang ist mein Auftrag diesen bestmöglich abzuschließen und dieses damit meine Leistung an den Arbeitgeber. Ob dieser jetzt einen direkten Nutzen daraus zieht spielt hierbei keine Rolle.

Solange ich also meinen durch den Dienstherren erteilten Aufgaben nachkomme - ob nun in der Ausbildung oder danach - ist dies entsprechend zu bewerten. Und wenn es eben (noch) keine Aufgaben ausserhalb der Ausbildung gab, dann ist die einzig zu bewertende Leistung eben jene innerhalb der Ausbildung und nicht die theoretisch irgendwann folgende Leistung.

Soweit die Theorie.
Praktisch habe ich durchaus auch außerhalb der Ausbildung Dienst getan, da ich vor meinem Wechsel in die Offz-Laufbahn bereits fertig ausgebildet war und entsprechend eingesetzt wurde. Soweit ich das beurteilen und mich auf die Worte meines TE-Führers verlassen kann, ebenfalls sehr erfolgreich.
Das DU-Verfahren begann auf dem OAL (Zur zeitlichen Einordnung).
Du siehst, deine Ausführungen sind in meinen Augen gleich doppelt falsch. Theoretisch wie praktisch.

Aber das ist ein Thema, über das wir gerne diskutieren können, wenn ich denn dann irgendwann mein Dienstzeugnis erhalten habe  ;)

Zitat von: Flares am 09. Oktober 2014, 14:08:21
Glückwunsch zu den Ergebnissen.
Frage mich, warum du die Leistung in den Lehrgängen nicht auf den Dienst übertragen hast?
Oder DU wegen deiner Krankenkarriere?

Ich weiß, offtopic, aber die Frage brennt.
Kein Problem  :)
Ja, ich habe - nicht zuletzt aufgrund guter Leistungen (nicht nur auf Lehrgängen!) - die Laufbahn gewechselt und während des OAL wurde aus gesundheitlichen Gründen ein DU-Verfahren eingeleitet.


Cally

DU heißt für mich krankheitsbedingt, das andere wäre wegen charakterlicher Nichteignung. Ich weiß also nicht, warum darauf geschlossen wird, dass der TE keine Leistung im Dienst vollbracht hat. Generell kann ich die konfuse Einstellung auch nicht verstehen, dass ein Zeugnis schlecht ausfallen wird, weil man krank war. Keiner weiß was der TE hat und wenn er 4 Jahre überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat, wird er wohl kaum von heute auf morgen blau machen, weil er aus dem Laden raus möchte (schon gar nicht, wenn er sich scheinbar ja als Offizier beworben hat)... Aber nur meine 2 Cent

wolverine

Vor allem ist so etwas in der Gegendarstellung gegenüber dem darzustellen, der beurteilt hat - ob jetzt angemessen oder eben nicht.
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dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

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