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Verschwundener Bundeswehrsoldat

Begonnen von BulleMölders, 16. Oktober 2014, 07:09:55

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BulleMölders

Fahnenflüchtiger Fallschirmjäger soll in der Ostukraine kämpfen.
Brisanter Verdacht bei der Bundeswehr: Ein verschwundener Elitesoldat aus der Kaserne Seedorf kämpft möglicherweise auf Seiten der Separatisten in der Ostukraine. Das sagten Kameraden aus.

Weiter geht es hier: Fahnenflüchtiger Fallschirmjäger soll in der Ostukraine kämpfen

schwarzbunt

Hatten wir nicht kürzlich eine Diskussion, dass es häufig schwierig ist, die Fahnenflucht nachzuweisen (u.a. die Absicht, sich dauerhaft dem Dienst zu entziehen) und daher meist nur wegen EA ermittelt wird?

Frage an die Juristen, in diesem Bsp (sofern es den alles so stimmt wie in den Medien beschrieben) dürfte doch die Fahnenflucht eindeutig sein - unabhängig von den Begriffen in den Medien, wo öfter Fahnenflucht und EA verwechselt wird?

F_K

@ Schwartbunt:

Aus welcher Meldung kannst Du denn auf die Absicht schliessen?

KlausP

Eigentlich ist es erst einmal egal, ob die Einheit die Sache wegen des "Verdachts auf eigenmächtige Abwesenheit" oder wegen des "Verdachts auf Fahnenflucht" an die Staatsanwaltschaft abgibt. Wenn sich neue Erkenntnisse ergeben, werden die an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und die kann dann die Ermittlungen erweitern. Die Bundeswehr ist sowieso nur über die Nachforschungen der Feldjäger im Inland in die weiteren Ermittlungen involviert. Aber selbst das haben die "investigativen" Journalisten nicht begriffen, genauso wenig wie den Umstand, dass Waffen auch bei den Fallschirmjägern in der Waffenkammer aufbewahrt werden ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schwarzbunt

Zitat von: F_K am 16. Oktober 2014, 09:18:37
@ Schwartbunt:

Aus welcher Meldung kannst Du denn auf die Absicht schliessen?
Aus dem Titel der Meldung - sofern er denn denn Tatsachen entspricht; wir wissen ja nicht, ob er wirklich dort kämpft.

Das war meine Frage: Wenn ein BW-Soldat in einem fremden Konflikt kämpft, ist das schon eindeutige Fahnenflucht oder könnte das noch als EA gewertet werden, wenn er z.B. sich nach 4 Wochen wieder zum Dienst meldet und behauptet, er hatte von Anfang an vorgehabt, wieder zurückzukehren?
Aber wie KlausP schon sagte, das Problem hat eher der StA.

@KlausP Über die Info mit den Handwaffen mußte ich auch schmunzeln; offenbar denken die Medien, dass man 24/7 seine Waffen am Mann hat - womöglich auch noch mit GefechtsMun.

Verteidiger

Grauenhafter Artikel. Der Autor hat keine Ahnung von der Bundeswehr.
Fallis in einer Stufe mit dem KSK?
Ich bin nur froh was heute alles das Vaterland verteidigt

KlausP

ZitatGrauenhafter Artikel. Der Autor hat keine Ahnung von der Bundeswehr.

Ja. "BLÖD"-Zeitungs- Niveau.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Fitsch

nen Mannschafts-SAZ-4 mit ner Dienstzeit von zwei Jahren als Elitesoldat zu bezeichnen ist einfach nur lustig.
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

F_K

Wenn ein Soldat sagt, er hätte nie geplant, sich dem Wehrdienst zu entziehen, ist das erstmal eine Tatsache.

Wenn jemand sagt, ich will mich entziehen, ist schon der erste Schritt Richtung Ausgang innerhalb der Kaserne während des Dienstes strafbar.

wolverine

Dazu gibt es doch schon Rechtsprechung: "Fahnenflucht ist also auch während des Urlaubs durch eigenmächtiges Verlassen der Truppe möglich. Sie besteht darin, daß sich der Soldat mit der entsprechenden Willensrichtung aus dem öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnis, in dem er steht, einseitig löst und alle Bindungen zur Truppe und zu seiner Dienststelle von sich abwirft in der Absicht, sich ihrer endgültig (oder doch für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes) zu entledigen. Die Fahnenflucht ist vollendet, wenn sich dieser Wille durch das äußere Verhalten des Soldaten in die Tat umsetzt (so schon RMG 21, 124). Es kann insbesondere dadurch geschehen, daß der Soldat die Grenze der Bundesrepublik überschreitet."

Wenn der - zugegeben äußerst schlecht geschriebene - Artikel stimmt, ist das hier wohl verwirklicht.
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KlausP

Zitat... Es kann insbesondere dadurch geschehen, daß der Soldat die Grenze der Bundesrepublik überschreitet. ...

Ich habe nur einen einzigen Fall erlebt, in dem wir das BV "Verdacht auf eigenmächtige Abwesenheit wegen Nichtantritt des Grundwehrdienstes" und die entsprechend Abgabe an die Staatsanwaltschft in "Verdacht auf Fahnenflucht" geändert haben, nachdem die Feldjäger bei ihren Ermittlungen festgestellt hatten, dass der Herr sich von seiner Firma in Kenntnis seines E-Bescheides für die Zeit des GWD nach Australien hat schicken lassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schwarzbunt

Interessant, danke für die Bsp. und den Link auf das Urteil.

@KlausP, weißt du, was damals bei deinem Bsp. herausgekommen ist?
Spannende Frage wäre hier noch, inwieweit der Arbeitgeber auch belangt werden kann (für das Entsenden nach Australien), sofern der E-Bescheid rechtskräftig war und der AG auch davon Kenntnis hatte. Aber jetzt wird´s etwas zu viel konstruiert - ich vermute mal, der AG wußte nichts vom E-Bescheid.

KlausP

Zitat@KlausP, weißt du, was damals bei deinem Bsp. herausgekommen ist?

Nein, weiss ich nicht. Der Herr wurde dann in Abwesenheit entlassen, weil er es tunlichst vermieden hat, während seiner GWD-Zeit wieder nach Deutschland zu kommen. Ich weiss nur, dass die Staatsanwaltschaft ihn im Inpol-Fahndungssystem ausgeschrieben hatte und dass er von seiner Firma von Australien ohne Umweg über Deutschland nach Hongkong weiter "delegiert" wurde. Der AG wusste mit Sicherheit davon, spätestens nach den Ermittlungen durch die Feldjäger. Es wussten auch noch ein paar andere Leute davon, so hatte er seine Wohnung genau für die 9 Monate GWD weitervermietet, allerdings hat dann die Mieterin "kalte Füße" bekommen und den Feldjägern und später der Polizei weitere Beweismittel ( so z.B. Faxe aus Australien) übergeben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

#13
Zitat von: KlausP am 16. Oktober 2014, 13:01:43
er von seiner Firma von Australien ohne Umweg über Deutschland nach Hongkong weiter "delegiert" wurde. Der AG wusste mit Sicherheit davon, spätestens nach den Ermittlungen durch die Feldjäger.
Dann klingt das doch nach einer klassischen Beihilfe.
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schwarzbunt

Interessanter Fall und ganz schön viel Aufwand, nur um dem GWD zu entgehen und ggf. auf Jahre hinaus nicht mehr nach D zurückkehren zu können - die Fahndung endet ja nicht mit dem Ablauf der 9 Monate.

Muß ein wertvoller Arbeitnehmer gewesen sein, wenn sich der Arbeitgeber so für ihn aus dem Fenster lehnt.

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