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Verschwundener Bundeswehrsoldat

Begonnen von BulleMölders, 16. Oktober 2014, 07:09:55

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Verteidiger

Wundere mich ehrlich gesagt auch, dass erst jetzt ein soldat der bw den seperatisten anschließt

Tommie

#16
In den letzten zwanzig Jahren erfreute sich die Bundesrepublik Deutschland ja bekanntlich auch des Zuzuges einiger Spätaussiedler aus dem Bereich der ehemaligen Sowjetunion, deren Kinder in jüngster Zeit mit Macht in die Bundeswehr drängen. In einigen Einheiten kommt man mit "Befehlserteilung in Russisch" bedeutend weiter als in deutsch, speziell im Bereich der Mannschaftsdienstgrade. Somit war für mich von vorne herein klar, dass da auch der eine oder andere Kamerad dabei ist, der aus dem Raum Ostukraine kommt!

Auch in unserem Beritt existieren Einheiten, da fragt man nicht "Na, Mädelz, alles fit im Schritt?" sondern eher "как дела, блядь?" ;D !

Andi

Zitat von: wolverine am 16. Oktober 2014, 12:15:52
Sie besteht darin, daß sich der Soldat mit der entsprechenden Willensrichtung aus dem öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnis, in dem er steht, einseitig löst und alle Bindungen zur Truppe und zu seiner Dienststelle von sich abwirft in der Absicht, sich ihrer endgültig (oder doch für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes) zu entledigen.

Ob dem Autor dieser Zeilen dabei auch bewusst war, dass man diese Formulierung genau auf die jetzige Situation beziehen kann? Also, dass sich der Soldat nicht für die Dauer seines bewaffneten Einsatzes in der Bundeswehr entzieht, sondern für die dauer seines bewaffneten Einsatzen für irgendjemanden anders? ;D
the rest is silence...

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wolverine

Das sicher nicht. Aber das subjektive Element - "sich aus seiner öffentlich-rechtlichen Bindung zu lösen" - ist meines Erachtens dann verwirklicht wenn ich mich in eine fremde militärische Organisation einfüge (z. B. wenn ich für diese an einem bewaffneten Konflikt teilnehme).
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schlammtreiber

So oder so ist wohl (ohne eine allzu steile These aufstellen zu wollen) damit zu rechnen, dass der junge Mann recht massiven Ärger kriegen wird, sollte er sich wieder nach Deutschland begeben.
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F_K

Subjektive Elemente sind nur schwer zu beweisen - und es gibt wohl nicht mal einen Gepäckschein als Anknüpfungspunkt.

However - ist eine akademische Frage, da nicht mal der Strafrahmen der EA ausgenutzt werden wird.

schwarzbunt

Zitat von: Andi am 16. Oktober 2014, 14:09:26
Ob dem Autor dieser Zeilen dabei auch bewusst war, dass man diese Formulierung genau auf die jetzige Situation beziehen kann? Also, dass sich der Soldat nicht für die Dauer seines bewaffneten Einsatzes in der Bundeswehr entzieht, sondern für die dauer seines bewaffneten Einsatzen für irgendjemanden anders? ;D
Als ich das Urteil gelesen habe, dachte ich auch zunächst "1967...Fahnenflucht eines BW Angehörigen während eines bewaffneten Einsatzes... ist da etwa ein BW Soldat zum 6-Tage-Krieg oder nach Vietnam abgehauen, um dort zu kämpfen?"
Aber das war im Urteil nur ein Bsp., der eigentliche Täter hat sich ja nur nach Skandinavien abgesetzt und ist dort auch noch straffällig geworden.

schwarzbunt


MMG


schlammtreiber

Zitat von: schwarzbunt am 23. Oktober 2014, 11:50:12
Der ist einerseits strafrechtlich verurteilt und aus dem Dienst entfernt, aber DSK und BmVg wissen nichts davon?

Und sie vermissen ihn immer noch?  ;)
Semper Communis
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bayern bazi

na ja


wer die Postwege der Bw kennt - kann ja evtl ahnen wo die Mitteilung auf Entlassung des Soldaten verschollen ist  ;)

(man muss ja nur mal schauen wie oft eine G-Akte vermisst wird  :D )

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

justice005

Das ist erklärlich.

Wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde, dann endet das Dienstverhältnis mit Rechtskraft des Urteils automatisch, also ohne dass eine Entlassung verfügt werden muss.

Normalerweise wird das gemacht, alleine schon wegen dem bürokratischen Kram wie Auskleidung, Entlassungsuntersuchung etc.

Aber wenn er nach Rechtskraft des Urteils einfach verschwindet, dann ändert das nichts daran, dass er rechtlich kein Soldat mehr ist und demzufolge auch keine Wehrstraftat mehr begehen kann.

So kann ich mir das durchaus erklären.


wolverine

#27
Wenn das stimmt, ist das ein ganz schöner Mistkäfer, der seine Sympathien für die russische Seite erkannt hat ::) Dann wäre schon wieder ein Propagandacoup sauber nach hinten losgegangen.
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schwarzbunt

Naja, Postwege...

Wenn das alles so stimmt, was in den Medien steht, dann wurde wegen EA ermittelt (oder evtl. wegen Fahnenflucht, darüber wurde hier ja schon diskutiert).

Die Ermittlungen stößt der DV und gibt ggf. ab an den StA. Und der gleiche DV sollte doch wohl auch mitbekommen, wenn einer seiner Soldaten wegen Vergewaltigung angeklagt, verurteilt wird und wegen der Verurteilung das Dienstverhältnis endet. Insbesondere, wenn die Verurteilung noch VOR der EA geschehen ist. In diesem Fall gibt es ja gar keine EA mehr, wie justice005 schon schrieb und der DV hätte gar nicht mehr zu ermitteln brauchen.

Irgendwie passt das nicht zusammen. Vermutlich ist aber die Berichterstattung fehlerhaft.


F_K

Wenn der Soldat im Rahmen des Strafverfahrens seinen Beruf nicht oder falsch angibt, gibt es keine Mitteilung des Urteiles an den Dienstherrn - dieser hat dann keine Kenntnis.

Die StA, die ggf. die Abgabe des KpChef bearbeitet, "sieht" natürlich das Urteil im Verfahrensregister bzw. im BZR Auszug - freut sich, dass keine (weitere) Straftat vorliegt und stellt die Ermittlung ein.

Die Kp bzw. die Bundeswehr hat dann immer noch keine Kenntnis von dem Urteil.

(es bleiben trotzdem viele Fragen: Warum ist der Täter nach Urteil nicht direkt in Haft genommen worden? Erfolgt dann eine Abgabe der Straftaten Unterschlagung / Diebstahl der Bekleidung / Ausrüstung? usw. ....)

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