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Kündigung in meiner derzeitigen Firma

Begonnen von alysium, 13. Oktober 2014, 12:06:34

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alysium

Hallo Forum Freunde,

Ich hatte vergangenen Monat meine Musterung in Wilhelmshaven, die auch erfolgreich ablief.
Ich musste anschließend noch zwei Ärztliche auflagen erfüllen wofür ich eine Überweisung bekam,
Diese beiden auflagen habe ich aus sicht meiner beiden Ärzte auch erfüllt und die Ergebnisse wurden der BW
zu gesendet (In der sache bin ich guter dinge).
So wie es jetzt aussieht werde ich zum 01.01.2015 Starten.

Jetzt wäre meine Frage, da ich noch in einem Befristeten Arbeitsverhätlnis bin in meiner Firma die mich bis Juni 2014 auch fertig ausgebildet hat
habe ich eine Kündigungsfrist von 1 Monat da meine Probezeit seit Oktober rum ist. Mein Einplaner sagte mir damals ausdrücklich das ich nicht selbst Kündigen sollte
sondern ein Schreiben von der BW bekommen werde die als Kündigung gilt damit mein Arbeitgeber mir meinen Arbeitsplatz noch 4 Monate freihalten muss.
Zudem hatte ich in Wilhemshaven einmal Telefonisch angefragt wie das alles aussieht mir wurde aber nur gesagt das ich bescheid bekommen würde per Post weg.
Wie läuft das alles ganz genau ab? Wann bekomme ich meistens dieses Schreiben? (Und meine sicherheitsüberprüfung) Bekomm ich dieses Kurzfristig? und wie schnell geht es bei bei einer Absage? Würden die mich telefonisch Kontaktieren oder auch schriftlich?


Doofe fragen aber ich muss ja schauen das ich bis neu jahr alles vernünftig planen und regeln kann weil ich ja noch dieverese sachen abschließen muss wie Anwartschaft etc.



Vielen Dank

Gruß Patrick

mailman

Welches Dienstverhältniss wird es denn? Eine Eignungsübung?

Ansonsten wird eine Anwartschaft meistens nicht benötigt. Kommt eher daruf an was man "danach" vor hat.

Pofi

Zitat von: mailman am 13. Oktober 2014, 12:17:26
Ansonsten wird eine Anwartschaft meistens nicht benötigt.
Meistens... Kann aber auch schief gehen... ;)

alysium

Zitat von: mailman am 13. Oktober 2014, 12:17:26
Welches Dienstverhältniss wird es denn? Eine Eignungsübung?

Ansonsten wird eine Anwartschaft meistens nicht benötigt. Kommt eher daruf an was man "danach" vor hat.

Also ich werde erstmal die Fachunteroffizier Laufbahn einschlagen auf 8 Jahre in der verwendungsreihe 44.

Ja werde mit Eignungsübung einsteigen.

wolverine

Dann reicht es Ihrem Arbeitgeber die Aufforderung zum Dienstantritt vorzulegen wenn Sie diese erhalten. Und höchstwahrscheinlich endet Ihre Dienstzeit dann in 8 Jahren und wenn Sie danach wieder in ein ganz normales (versicherungspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis zurückkehren brauchen Sie definitiv keine Anwartschaft.
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HS81

Kann man die Information, dass der alte AG die bisherige Stelle während der Eignungsübung freihalten muss irgendwo noch genauer nachlesen? Ich hab hierüber noch nichts genaues gelesen, wäre aber mehr als interessant.

Ralf

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glanmorangie

für gewöhnlich (so war es zumindest bei mir) wirst du telefonisch kontaktiert, sobald das Schreiben an deinen Arbeitgeber rausgeht. Dann kannst du ihn schonmal vorwarnen. Darin steht dann wann du einberufen wirst, welche Rechte und Pflichten dein Arbeitgeber hat. Zudem muss er dir den noch zustehenden Urlaub bescheinigen.

Botman

Ach der Arbeitgeber bekommt auch separat eine Information der Bundeswehr?
Das hör ich jetzt zum ersten mal.
Bin davon ausgegangen, dass man dem bisherigen AG eine Kopie der Aufforderung zum Dienstantritt vorzulegen hat.

KlausP

Mir ist das auch neu. Ich kenne das so, dass der Eignungsübende zusammen mit seinen Unterlagen eine Mehrausfertigung der Aufforderung zum Dienstantritt zur Vorlage beim Arbeitgeber bekommt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

glanmorangie

Also mein AG hat definitiv einen gesonderten Brief bekommen. Aber evtl. läuft das nur bei SanOffz Eignungsübenden so!?

alysium

Habe am Mittwoch alle meine Unterlagen zugesendet bekommen auch zur Eignungsübung und dabei war ein Schreiben für den Arbeitgeber das ich vorlegen muss bei meinem Arbeitgeber.

Doofe an der Sache ist nur das die leider im Briefkopf einen anderen Standort meiner Firma verwendet haben...

Wäre jetzt meine frage-> Wann muss ich das vorlegen sofort? oder 1 Monat vorher? (Die sind da nicht so sozial bei mir wenn die ein schlupfloch finden oder so versuchen die mich in der Kündigungsfrist bis zum 01.01 noch zu entlassen) Also gilt das dann ab sofort oder erst ab dem 01.01 ? bin ich jetzt schon für die Eignungsübung geschützt?


Ralf

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