Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

frau muss ins kh und und ich soll mit svhrieftstuevk vom doc die kids nehmen ...

Begonnen von kai86, 19. Oktober 2014, 14:40:25

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

kai86

Hallo ich bin verheiratet und habe 2suesse mause 6/4
Nun ist meine frau schwanger mit zwillingen sie muss im krankenhaus bleiben der behandelnde arzt scgreit was fuer die bundeswehr damit ich zu hause bleiben kann und mich um die grossrn kids kuemmern kann

kann der spiess oder meine TE verbieten .
Meine frau hat angst das ich deswegen meine arbeit verliere

turbotyp

Mit so einem hingerotztem Geschreibsel jemanden um Hilfe zu bitte ist schon etwas unhöflich. Das geht sicherlich auch anders. Auch mit dem Handy.

Zum Thema: Ein Schriftstück vom Arzt ist für deine Vorgesetzten sicherlich informativ, aber entbindet dich ja nicht automatisch vom Dienst. Hier ist ein klärendes Gespräch mit dem Spieß/Chef angebracht!

funker07

Krankschreibung um auf die Kinder aufzupassen /z.B. wenn die Krank sind) gibt es teilweise im Zivilen, bei der Bw nicht.
Dafür gibt es Erholungs- oder Sonderurlaub, der auf dem regulären Weg beantragt wird.
Ein Infoschreiben von Arzt ist dabei informativ aber nicht bindend.

Das sollte in deinem Fall wohl besser der Zugschreiber/GeZiSdt... machen..

Ralf

Mal den Spiess fragen oder in der ZDv 14/5 Teil F nach Sonderurlaub bei Erkranung naher Angehoeriger o. ae. nachschauen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau