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Gültigkeit 90/5 kraftfahrverwendungsfähigkeit CE

Begonnen von boxenmax2000, 20. Oktober 2014, 22:26:50

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boxenmax2000

Guten Abend.
Da es bei uns sehr viele unterschiedliche Aussagen über die Dauer der Gültigkeit BA90/5 Kraftfahrverwendungsfähigkeit CE gibt, wollte ich diese Frage mal an Forum weiter geben.
Im Voraus schon mal vielen Dank.

boxenmax2000

#1
Entschuldigung, in der Überschrift sollte es natürlich heißen Kraftfahrverwendungsfähigkeit CE
Da hat mir die Texterkennung einen Strich durch die Rechnung gemacht  >:(

ulli76

Worum geht es denn? Hast du noch einen entsprechenden 90/5er und der Lehrgang hat sich verzögert?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

boxenmax2000

Ich hatte einen gültigen 90/5, allerdings musste der Lehrgang für einen anderen weichen, weil dieser für den Einsatz wichtiger war.
Jetzt soll ich für den Lehrgang nochmal eingesteuert werden, und wollte wissen, ob ich den kompletten 90/5 neu machen muss, oder ob dieser noch gültig ist.

ulli76

Das müsste in den Lehrgangsanforderungen stehen. Das ändert sich immer mal wieder.
Da kümmert sich aber normalerweise die Einheit drum.

Die Untersuchungsergebnisse sind allerdings in der Regel ein Jahr gültig. Ggf. muss der 90/5er nur nach Aktenlage aktualisiert werden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

boxenmax2000

Ok, also 1 Jahr gültig, und unter Umständen nochmal Blutentnahme? Das wäre ja super.
Die ganzen Termine nochmal einholen dauert ja wieder ewig.
Zitat von: ulli76 am 20. Oktober 2014, 22:35:04

Da kümmert sich aber normalerweise die Einheit drum
Das funktioniert leider nicht überall wie es sein sollte.

InstUffzSEAKlima

Worin läge denn das Problem, wenn die Blutentnahme oder ggf. der ein oder andere Laborwert nach Maßgabe des TrArtzes nochmal neu erstellt werden würde? Hoffentlich hast du nichts zu verbergen, was bei einer erneuten Untersuchung dann Probleme machen könnte.

funker07

Das größere Problem dürfte eher sein, dass einige Untersuchungen (Sehtest) zeitaufwändig sind

Steve87

Was heißt aufwändig? Ich hab gleich am nächsten Tag einen Termin bekommen und war in einer Stunde ink. Wartezeit fertig.
Beamter im mittleren technischen Dienst

miguhamburg1


Tommie

Eine Blutentnahme und die Bestimmung diverser Laborwerte waren definitiv auch Anfang letzten Jahres erforderlich, als ich meine Fahrerlaubnis der Klassen B, C, G, E verlängert habe!

ulli76

#11
Ja, Labor ist für den Führerschein Standard. Des weiteren Hör-und Sehtest. Wenn ich es richtig im Kopf hab für den B den normalen Bw-Sehtest und für CE und höherwertig einen augenärztlichen Befund.

Ich hab nicht geschrieben, dass der 90/5er ein Jahr gültig ist- das ändert sich auch regemäßig so dass es schwer ist, den Überblick zu behalten, außerdem erstellen wir Sanis die 90/5er nicht, sondern bearbeiten sie nur. Die Einheiten wissen das aber-  sondern dass die meisten Untersuchungsergebnisse ein Jahr gültig ist.
Wenn der 90/5er nicht mehr gültig ist, aber die Untersuchungsergebnisse, erstellt die Einheit einfach einen neuen 90/5er und der SanBereich bearbeitet das dann oft per Aktenlage.

Noch ein Tip: Wenn in naher Zukunft noch weitere 90/5er anstehen, sollte man das dem SanBereich sagen- das kann dann bei der Blutentnahme berücksichtigt werden. Für den Führerschein werden nämlich nur bestimmte Werte gebraucht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Steve87

Sicher das man für kraftfahrverwendungsfähigkeit Blut abgibt? Ich habe den vor. 6 Wochen gemacht und musste kein Blut abgeben. Die letzte Entnahme ist auch schon lange her.
Beamter im mittleren technischen Dienst

LwPersFw

Regelung B-1050/3
"Kraftfahrwesen der Bundeswehr Bestimmungen für den Betrieb von Dienstkraftfahrzeugen"

Nr 315

"Zum Zeitpunkt der Erteilung, Neuerteilung sowie bei Verlängerung der Geltungsdauer der
DFE darf die ärztliche Mitteilung nicht älter als zwölf Monate sein."

Dies ist dann in Verbindung mit der Nr 319 zu sehen :

"Der von den Disziplinarvorgesetzten oder vergleichbaren Vorgesetzten unterschriebene Vordruck
,,Antrag auf Kraftfahrausbildung zum Erwerb der DFE der Bw" ist LogKdoBw Abt KfW/ZMK Dez 2 Strg
KfGA mit weiteren Unterlagen unverzüglich zur Prüfung vorzulegen.
Die Unterlagen müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Trainings vorliegen.

Zusätzlich zum ,,Antrag auf Kraftfahrausbildung zum Erwerb der DFE der Bw" sind LogKdoBw Abt
KfW/ZMK Dez 2 Strg KfGA nachfolgende Unterlagen vorzulegen:

• Vollständig ausgefüllter Vordruck BA 90/5 über die beantragte(n) Klasse(n)
der DFE mit dem Ergebnis der truppenärztlichen bzw. vertrauensärztlichen Begutachtung im Teil B,
(...)"

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tommie

Zitat von: Steve87 am 22. Oktober 2014, 23:09:34Sicher das man für Kraftfahrverwendungsfähigkeit Blut abgibt?

Ja, ganz sicher ;) ! Alleine durch die Leberwerte lässt sich ziemlich sicher eine Aussage treffen, ob und wenn ja, in wie weit eine Person an Alkohol gewöhnt oder gar davon abhängig ist! Und auch für die Fahrerlaubnis der Klasse B gehört die Bestimmung von einigen Blutwerten zum Standard-Programm!

Außerdem hat "ulli76" in dem Posting davor eindeutig dazu Stellung genommen! Fassen wir kurz zusammen: ISSO ;) !

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