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Kreuzband gerissen in Aga

Begonnen von Richy5392, 24. Oktober 2014, 23:38:11

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MarcoCosta

Ich habe mir diese Frage auch gestellt (Was passiert bei einer Verletzung innerhalb der Eignungsübung), da ja von beiden Seiten gekündigt werden kann.

Die Antwort von meinem Einplaner: Eine Entlassung ist aufgrund einer Verletzung oder Krankheit nicht möglich.


ulli76

Dann hat dein Einplaner Mist erzählt.

Natürlich kann ein Soldat aus gesundheitlichen Gründen entlassen werden. Auch wenn er durch den Dienst selber verletzt wird/erkrankt.
Und das geht auch in der Eignungsübung.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MarcoCosta

Ist natürlich eine schwierige Situation, ich verpflichte mich für 12Jahre (Gebe hierfür meine Selbständigkeit auf) und verletze mich im Dienst und könnte hierfür entlassen werden???!!!

Gerade in der GA ist das Verletzungsrisiko natürlich sehr Hoch... Das stellt kein gutes Bild für meinen neuen Arbeitgeber, zumal ich ja auch nicht sagen kann: Nein ich möchte nicht über die HiBa, hier könnte ich mich verletzten und muss damit rechnen dann entlassen zu werden....


ulli76

Andersrum wird ein Schuh draus- was soll die Bundeswehr mit einem Soldaten, den sie nicht ausbilden und evtl nicht dafür einsetzen kann, für den sie ihn eingestellt hat.

Die soziale Absicherung läuft dann über die WDB.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Das kann Ihnen in der gleichen Art und Weise bei fast jedem Arbeitgeber passieren - gerade in der Probezeit. Warum soll die Bundeswehr da eine Ausnahme sein? Oder z.B. Polizei, Feuerwehr usw., die ihre Beamten auch auf Probe einstellen? Und nein, das ist bei der Bundeswhr nicht neu!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MarcoCosta

Dann wünsche ich Richy5392 einfach mal gute Besserung und hoffe auf eine baldige Genesung....

KlausP: Selbstverständlich haben Sie Recht und es könnte einen überall Treffen, allerdings gehe ich bei der Bundeswehr ja eine Verpflichtung ein die ich bei einem zivilen Arbeitgeber nicht habe. Hieraus ergibt sich für mich ebenfalls die Verpflichtung bei einer Verletzung im Dienst, dass die Bundeswehr für mich da ist und mich nicht einfach rauswirft.

Ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion anfangen und weiß selbst dass es eben Vorschriften gibt, habe leider zu wenig Kenntnis über die soziale Absicherung über den WDB um hier ins Detail zu gehen. Werde mich mal schlau machen und hoffen dass bei mir alles Glatt läuft.... ohne Verletzungen  :)


KlausP

Zitat... allerdings gehe ich bei der Bundeswehr ja eine Verpflichtung ein die ich bei einem zivilen Arbeitgeber nicht habe ...

Deshalb ja mein audrücklicher Verweis auf andere Behörden, deren Personal einem erhöhten Verletzungsrisiko unterliegen. Und bei denen dauert die Probezeit erheblich länger als die 6 Monate bei der Bundeswehr. Bei der Bw werden Sie aus gesundheitlichen Gründen auch nicht Knall auf Fall entlassen, es sei denn, während der Einstellungsuntersuchung wird der Tauglichkeitsgrad 4 oder 5 vergeben. Aber das wird der TE bei seinen Gesprächen mit Truppenarzt, Spieß, Chef und Sozialdienst erfahren wenn denn eine Entlassung angedacht sein sollte.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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