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Zivile Notarzteinsätze der Bw - bewaffnet?

Begonnen von BlueFox, 29. Oktober 2014, 00:32:30

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BlueFox

Hallo Forum,

Ich bin auf eine Frage gestossen, die mir nicht aus dem Kopf geht. Daher habe ich mich entschlossen,
mal bei entsprechend informierten Leuten nachzufragen. Daher auch mein Post als Gast, eigentlich
gehör ich nicht in dieses Forum...(Entschuldigung übrigen,s wenn die Frage woanders hin gehört, aber
nach Durchlesen der Unterthemen schien sie mir im "Allgemein"-Teil am angebrachtesten).

Die etwas längere Vorgeschichte (kann auch Beiseite gelassen werden, dann gleich zur fetten Zeile springen):
Ich arbeite als Arzt im Bereich der Anästhesie in zivilen Krankenhäusern (keine militärische Ausbildung o.ä.).
Nachdem ich jetzt in die Schweiz gewechselt habe um meine Frau (Schweizerin) glücklich zu machen, bin ich
ich auch ein wenig in die Organisationsstruktur im hiesigen lokalen Rettungsdienst eingebunden worden und somit natürlich vermehrt mit den organisatorischen
Problemen konfrontiert worden. Bisher hat das auch recht gut geklappt. Auch wenn ich lieber wieder nach DE zurück würde.
Als Ausländern/Eingebürgerter in der Schweiz ist echt nicht witzig, v.a. im Gesundheitssektor...soll hier aber nicht das Thema sein.
Jedenfalls kam es vor Kurzem zu einigen Vorfälle bei Einsätzen, bei denen unsere RA (bzw. in der Schweiz RS) angegriffen wurden.
Und wie so oft, gab es wieder die Diskussion, warum man die Leute nicht "bewaffnet". Ergo mit Pfefferspray ausstattet.
Angeblich sie man in Zürich damit recht gut gefahren. Ein befreundeter Arzt von dort sagt zwar was anderes, aber ja.
Das interessanterweise immer dieselben Leute angegriffen wurden (ich will jetzt nicht sagen "Rettungsdienstrambos"...) lassen wir
vielleicht auch mal beiseite (oder auch nicht ;D)
Unser Argument gegen eine solche Ausstattung war jedenfalls, dass Pfefferspray bei den allermeisten Angreifern eh nichts wirkt.
Die meisten waren alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss, eine allzugrosse Wirkung dürfte daher bezweifelt werden. Zudem ist das
Zeug ja auch nicht ganz ungefährlich (wen's interssiert, der kann ja mal ein wenig dazu recherchieren). Besonders gross ist das
Risiko natürlich, wenn man (wie im Rettungsdienst) sowieso auf bereits gesundheitlich eingeschränkte Personen trifft.
Und zu guter Letzt bringt das in Wohnung auch so ziemlich genau nichts (Stichwort "sich selbst treffen")
Lange Rede, kurzer Sinn: Die "Bewaffnung" wurde abgelehnt, da unbrauchbar und auch irgendwie unangemessen.
Neben einer Ausstattung mit Pfefferspray wurde allerdings auch eine wirkliche Bewaffnung mit Handfeuerwaffen ins Spiel gebracht.
Wurde allerdings gleich diskussionslos abgelehnt.
Unsere Lösung sieht so aus, dass wir bei Ärger-Meldung nun sofort ohne wenn und aber die Polizei beiziehen. War eigentlich von
Anfang an so geplant (kenn ich aus DE auch so), wurde dann aber oft der der Polizei etwas nachlässig behandelt (hier herrscht leider echter "Notstand").
Das sollte sich nun hoffentlich etwas bessern. Wie auch immer, tut eigentlich nichts zu Sache, erklärt aber wie ich zur Frage komme.
Bei all dem Nachdenken über die Sachen bin ich nämlich über den Gedanken gestolpert, dass ich es in DE ja auch schon mit BW-Ärzten
zu tun hatte, die zivile Notarzteinsätze vom BW-KH aus gefahren und geflogen sind (also zivile Patienten versorgen).


Wer ungeduldig ist, hier ist die eigentliche Frage:

Die Ärzte der BW sind ja normal im militärischen Einsatz zum Selbstschutz bewaffnet.
Ich erinnere mich auch dunkel daran, dass die Notärzte im zivllen Einsatz (zumindest teilweise) uniformiert waren
(Flugoverall/Tarnhose plus dunkle Lederjacke oder so was).
Aber sind sie in der zivilen Versorgung auch bewaffnet?  ???
Hat da der NA/RA also auch die Handfeuerwaffe dabei? Und wenn ja, gibt es da eigentlich keine Probleme?

Wäre toll, wenn hier ein Kundiger dazu Auskunft geben könnte!
Die Frage lässt mich jetzt seit einiger Zeit nämlich nicht mehr los und ich kenn so spontan keinen, den ich Fragen könnte  ;)
Vielen Dank und einen schönen Tag euch allen!

BlueFox

Pericranium

Ich sehe regelmäßig ITW/RTW/RTH/NEF von einem BWK und auch dessen Personal. Bisher war noch nie einer bewaffnet. Wozu auch?  Mir fällt dazu auch keine rechtliche Grundlage ein, welche dies erlauben würde, aber ich will nicht ausschließen, dass es sie geben kann.
Wenn ein Einsatz so gefährlich ist, dass ich eine Waffe bräuchte, dann rufe ich die Polizei und kümmere mich um Eigenschutz. Da hat dann der Eigenschutz Vorrang vor der Versorgung von Verletzten.
Ich arbeite auch seit einigen Jahren im Rettungsdienst und bis jetzt konnte noch jeder Konflikt ohne Waffen gelöst werden. Es kam aber schon vor, dass wir die Flucht ergriffen und dann auf die Polizei warteten, welche dann die Situation geregelt hat.

Was ich mal gesehen habe, war eine Doku über einen RTH (Christoph 2 IIRC), welcher von einem Pilot der Bundespolizei geflogen wurde. Dieser war bewaffnet.

ulli76

Nein, die Besatzungen der Bundeswehrrettungsmittel sind aktuell nicht bewaffnet. Einfach weil es dafür keinen Grund gibt.
So gut wie alle Angriffe auf Rettungsdienstpersonal lassen sich anderweitig lösen- z.B. dadurch dass man sich der Situation entzieht, bis die Polizei kommt und die kommt auch wenn man sie anfordert.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Ich bin jahrelang selbst als Luftretter auf verschiedenen SAR-Hubschraubern eingesetzt gewesen und außer im Auslandseinsatz (EUFOR in Bosnien, wobei ich da auf einem italienischen Helikopter eingesetzt war, und KFOR im Kosovo) war ich dabei niemals bewaffnet! Richtig ist, dass Piloten von der Bundespolizei auch im Rettungseinsatz ihre Dienstwaffe am Mann führen.

Der bodengebundene Rettungsdienst der Bundeswehr ist auch nicht bewaffnet. Das weiß ich aus den sog. "In-Übung-Haltungen", z. B. am BwK Berlin! Ich selbst habe mich einmal mit dem Notfallkoffer in der Hand gegen einen randalierenden betrunkenen wehren müssen, was dazu geführt hat, dass ich ihm den Notfallkoffer gegen den Unterleib geschlagen habe, um mich des (rechtswidrigen!) Angriffs zu erwehren. Als der Patient dann von der Polizei fixiert war und er sich über meine Abwehr beschweren wollte, hat er von der Polizei, die über diesen Vogel ziemlich angefressen war, beinahe noch Prügel einstecken müssen. Die sind bei Angriffen auf Rettungsdienstpersonal nicht wirklich locker und greifen da auch mit aller Härte durch!

BlueFox

Hm, ich hab's mir eigentlich schon fast gedacht.
Aber wenn man aber so die verschiedenen Standpunkte der Leute sieht,
wäre es irgendwie schon noch vorstellbar, dass gewisse Leute da auch anders handeln. Und da wollt ich einfach Gewissheit.
Ich persönlich hab mich bisher eigentlich auch durch intelligentes Verhalten aus solchen Situationen immer
gut herausziehen können. Einzige Ausnahme war mal ein psychotischer Patient unter Drogen, da mussten wir uns
in einem Raum seiner Wohnung einsperren um ihn fernzuhalten. Naja, kommt halt vor. Sowas lässt sich nie ganz vermeiden  :-\
Wie richtig gesagt, Eigenschutz geht vor Fremdschutz. Und wenn man dann ein paar Minuten auf die Polizei warten muss, ist
das halt so...
Danke vielmals für die schnelle und kompetente Auskunft!  :)

BulleMölders

Na ja, da könnte ich dann als Sachbearbeiter im Finanzamt oder in der ARGE auch mit der Argumentation kommen, dass manche "Kunden" durchdrehen und ich mich deshalb bewaffnen muss.
Wo soll das dann noch hinführen? Zu Amerikanischen Verhältnissen? Jeder trägt eine Waffe und wer zu langsam zieht hat verloren?

wolverine

Zitat von: BulleMölders am 29. Oktober 2014, 12:31:26
Zu Amerikanischen Verhältnissen? Jeder trägt eine Waffe und wer zu langsam zieht hat verloren?
Du weißt, dass das Quatsch ist?!
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BulleMölders

Zitat von: wolverine am 29. Oktober 2014, 12:34:10
Zitat von: BulleMölders am 29. Oktober 2014, 12:31:26
Zu Amerikanischen Verhältnissen? Jeder trägt eine Waffe und wer zu langsam zieht hat verloren?
Du weißt, dass das Quatsch ist?!
Zugegeben, es ist überspitzt ausgedrückt aber als vollkommenen Quatsch sehe ich das nicht unbedingt an.

F_K

Lieber Bulle,

das Waffenrecht in den USA ist (in den wesentlichen Dingen) Staatensache - daher kann man die USA nicht "über einen Kamm" scheren.

Unabhängig davon besitzen selbst in den "waffenaffinen" Staaten weniger als die Hälfte der Erwachsenen Waffen, und diese werden meistens eben nicht geführt.

Insoweit ist Deine Behauptung nicht "überspitzt", sondern einfach sachlich unzutreffend.

wolverine

Zitat von: F_K am 29. Oktober 2014, 13:39:44
das Waffenrecht in den USA ist (in den wesentlichen Dingen) Staatensache - daher kann man die USA nicht "über einen Kamm" scheren.
Zum Teil sogar bis auf die Kommunalebene runter (County). Und sogar das US Justizministerium begrüßte den bis zu 43%igen Rückgang der Schusswaffenkriminalität bei beständig steigender Waffenanzahl (allein in den letzten fünf Jahren drei Verkaufsrekorde). Zuletzt gibt es noch den Gedanken, die US Kriminalstatistik von der "Gang-Kriminalität" zu bereinigen. Dann sähe diese nämlich sogar teilweise besser aus als in weiten Teilen Mitteleuropas. Dieser Diskussion wird aber teilweise eine rassistische Tendenz nachgesagt.

Ganz klar ist aber, dass die Hot Spots der Schwerkriminalität in den USA die Großstädte mit den strengsten Waffengesetzen (Chicago, Washington, Los Angeles, New York) sind.

Merke also: Nur weil es gewisse Kreise Gebetsmühlenartig ständig wiederholen muss das nicht in der Sache richtig sein!
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F_K

Lieber Wolverine:

.. mir brauchst Du das nicht zu erzählen - ich wollte es für den Bullen einfach halten, da ja seine "Überspitzung" schon auf Staatenebene völlig unzutreffend ist.

Anmerkung: Die "Waffenanzahl" spielt aus meiner Sicht keine echte Rolle in der Betrachtung.
Begründung: Ob ein Jäger / Sportschütze nun 2 oder 20 oder 200 Waffen im "Schrank" hat, ändert nichts an seinen Möglichkeiten.

Zur Sache:

In Deutschland / Europa gibt es aus guten Gründen / Tradition ein Gewaltmonopol des Staates, dass durch die Polizei mit (Schuss-) Waffengewalt ausgeübt wird.

Selbst die Polizei / die Polizisten sind in aller Regel nicht ausreichend für den Waffeneinsatz geschult - und das trotz einer Ausbildung in diesem Bereich.

Notärzte sind nicht (wesentlich) mehr gefährdet als andere Personen (zumindest nicht in waffenrechtlicher Sicht), so dass eine "Bewaffnung" dieser Personengruppe rechtlich nicht zulässig ist.

Unabhängig davon würde die (notwendige) Ausbildung jeden (Kosten- / Zeit-) Rahmen sprengen, daher ist die bessere Lösung die Zuziehung von Polizei, dort wo notwendig.

Altrec

Zitat von: F_K am 29. Oktober 2014, 14:19:41
Anmerkung: Die "Waffenanzahl" spielt aus meiner Sicht keine echte Rolle in der Betrachtung.
Begründung: Ob ein Jäger / Sportschütze nun 2 oder 20 oder 200 Waffen im "Schrank" hat, ändert nichts an seinen Möglichkeiten.

Ich schätze, dass er mit der Waffenanzahl nicht die Waffenanzahl pro Kopf, sondern im Gesamten meinte, was wiederum eine wesentliche Rolle bei der Betrachtung spielen würde.
Sollte ich mich irren, stimme ich mit deiner Aussage überein.
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F_K

@ Altrec:

Du hast die Sachlage noch nicht erfasst - Rekorde bei Verkaufszahlen sind Waffenzahlen - sagen also über die Verteilung der Waffen auf Erwachsene oder Haushalte nichts aus.
Die Erfahrung zeigt aber, dass bei "angedrohten" Verschärfungen des Waffenrechts in den USA eher Waffenbesitzer eine weitere Waffe kaufen, als das (überzeugte) Nichtwaffenbesitzer sich erstmals eine Waffe beschaffen.

D. h. ohne weitere Daten kann man aus Verkaufszahlen nicht ableiten, dass die Bewaffnung der Bevölkerung (im Sinne von mehr Menschen haben Zugang zu Waffen) tatsächlich zunimmt.

mailman

In der Regel ist ja bei den meisten Einsätzen wo mit "Übergriffen" zu rechnen ist sowieso jemand mit dem grün-silbernen oder blau silbernen Auto da.

Altrec

Zitat von: mailman am 29. Oktober 2014, 17:48:37
In der Regel ist ja bei den meisten Einsätzen wo mit "Übergriffen" zu rechnen ist sowieso jemand mit dem grün-silbernen weißen [...]

Stimmt, das hilft immer!  ;D

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