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Nach (fast) 3 Jahren Wiedereinstellung trotz Entlassung wegen DU?

Begonnen von M_S-0588, 05. November 2014, 11:22:09

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M_S-0588

Hallo liebe Forengemeinde.

Wie Ihr dem Betreff schon entnehmen könnt, bezieht sich meine Frage darauf, ob eine Wiedereinstellungsbewerbung 3 Jahre nach einer Entlassung wegen DU überhaupt Sinn machen würde, oder ob ich direkt mit einer Absage rechnen kann.

Die Sache mit der DU ist ziemlich einfach zu erklären, während meiner ersten Dienstzeit (Marine, SaZ, April 2010 - April 2012) lernte ich meine damalige Freundin kennen, und weil man jung und dumm war, lies man sich von ihr dazu breitschlagen, man könnte ja seine Dienstzeit verkürzen um wieder zivil bei ihr in der Nähe arbeiten und wohnen zu können. Danach nahm das ganze Unheil seinen Lauf. Wegen meines Wunsches meine Dienstzeit zu verkürzen und umzuziehen zerstritt ich mich mit meiner Familie, und anstatt der dringend benötigten Unterstützung gab es seitens meiner Ex mehr Druck wie alles andere, was irgendwann dazu führte, dass ich auf meiner Einheit nicht mehr klar kam und letzten Endes im BWK Hamburg in der Abteilung FU6 (Psychiatrie) landete. Nach 2 Wochen wurde eine Dienstunfähigkeit festgestellt und ich wurde einige Monate später eben entlassen.

Mittlerweile sind seit dieser Sache fast 3 Jahre ins Land gegangen, meine Ex habe ich schon lange in den Wind geschossen, die Streitigkeiten mit meiner Familie sind ebenfalls aus der Welt, mir geht es blendend und ich fühle mich Bereit dazu, mich wieder bei der Bundeswehr zu bewerben.

Jetzt meine große Frage: Wird es aller wahrscheinlichkeit nach trotz der langen Zeit zu einer sofortigen Absage kommen, oder wird man zumindest in das zuständige ZNwG eingeladen, bei dem man sich eben auf ein längeres Gespräch mit einem Psychologen einstellen kann?

Vorab vielen Dank und MfG

Botman

Ich würde die Chancen da eher als gering einstufen.
Allerdings ist das nur meine persönliche Einschätzung, inwieweit diese nun tatsächlich realistisch ist, kann ich nicht beantworten.

schlammtreiber

Zuallererst muss mal die Tauglichkeit wieder hergestellt werden, also entsprechende Untersuchung
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wolverine

Sie wurden vermutlich als dauerhaft nicht wehrdienstfähig entlassen (T5)? Dann sollten Sie evtl. Belege beifügen, dass das seinerzeitige Hindernis nicht mehr besteht. Sollten Sie die Einstellungsbehörden davon überzeugen können, könnte Ihr Tauglichkeitsgrad geändert und Ihre Bewerbung bearbeitet werden. Zu den Chancen kann aber hier keiner etwas sagen.

ZNwGBw gibt es schon nicht mehr; das heißt jetzt KarrBer und KarrC.
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M_S-0588

Zitat von: wolverine am 05. November 2014, 11:29:23
Sie wurden vermutlich als dauerhaft nicht wehrdienstfähig entlassen (T5)? Dann sollten Sie evtl. Belege beifügen, dass das seinerzeitige Hindernis nicht mehr besteht. Sollten Sie die Einstellungsbehörden davon überzeugen können, könnte Ihr Tauglichkeitsgrad geändert und Ihre Bewerbung bearbeitet werden. Zu den Chancen kann aber hier keiner etwas sagen.

ZNwGBw gibt es schon nicht mehr; das heißt jetzt KarrBer und KarrC.

Okay, und wie komme ich an solche Belege? Müsste ich mich von meinem Hausarzt zum nächstbesten Psychologen überweisen lassen, damit der feststellen kann, dass ich wieder diensttauglich wäre?

F_K

.. wenn die Entlassung wegen VI 13 erfolgt ist (durchaus wahrscheinlich, wie will man sonst eine DU begründen), dann ist dass eine DAUERHAFTE Untauglichkeit, weil auch die überstandene Psychose zu der Einstufung führt.

Insoweit kann dieses Einstellungshindernis nicht durch ein Attest aus der Welt geräumt werden.

Also: In den Unterlagen nachschauen, welche Gesundheitsziffer es damals gab - wenn es obige war, dann ist das Thema Bundeswehr für Dich lebenslang beendet.

ulli76

Die Gesundheitsziffer war die VI13- VI ist Voraussetzung für die Entlassung und 13 ist die für psychiatrische Erkrankungen.

Und damit giltst du als dauerhaft nicht tauglich.
Zu beweisen, dass du wieder völlig gesund bist, ist schwer. Es haben schon genug Soldaten mit behandelten und ausgeheilten psychiatrischen Erkrankungen Probleme ihre volle Tauglichkeit wieder zu bekommen.

Wer sagt eigentlich, dass du nicht wieder der Bundeswehr den Rücken kehrst, wenn die nächste Holde um die Ecke kommt?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

M_S-0588

Zitat von: ulli76 am 05. November 2014, 11:57:47
Die Gesundheitsziffer war die VI13- VI ist Voraussetzung für die Entlassung und 13 ist die für psychiatrische Erkrankungen.

Und damit giltst du als dauerhaft nicht tauglich.
Zu beweisen, dass du wieder völlig gesund bist, ist schwer. Es haben schon genug Soldaten mit behandelten und ausgeheilten psychiatrischen Erkrankungen Probleme ihre volle Tauglichkeit wieder zu bekommen.

Wer sagt eigentlich, dass du nicht wieder der Bundeswehr den Rücken kehrst, wenn die nächste Holde um die Ecke kommt?

Ein Schreiben in dem diese Ziffer erwähnt wird finde ich nicht. Lediglich habe ich auf die schnelle das Schreiben zur Übergangsbeihilfe gefunden, in dem eine "dauerhafte Dienstunfähigkeit" genannt wird.

Natürlich ist es verdammt schwierig, eine völlige Genesung zu beweisen. Nur es muss doch eine Möglichkeit geben.

Die Anmerkung ob ich nicht wieder der BW den Rücken kehre, sollte die nächste Holde um die Ecke kommen, muss ich offen gesagt belächeln. Ich habe diesen Fehler einmal gemacht, und aus Fehlern lernt man. Entweder die neue Freundin kommt damit klar, welchen Beruf man ausübt, oder sie hat eben Pech gehabt.

schlammtreiber

Zitat von: M_S-0588 am 05. November 2014, 12:04:16
Ich habe diesen Fehler einmal gemacht, und aus Fehlern lernt man.

Nicht unbedingt, ich z.B. bin trotz diverser Beziehungen immer noch heterosexuell  ::)
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wolverine

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schlammtreiber

Zitat von: wolverine am 05. November 2014, 12:15:13
Und ich dachte der Flieger kommt abends heim zu seinem Horst?! :o

Das homoerotische Kopfkino der Luftlandetruppe soll hier nicht Thema sein  8)
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M_S-0588

Zitat von: schlammtreiber am 05. November 2014, 12:14:20
Nicht unbedingt, ich z.B. bin trotz diverser Beziehungen immer noch heterosexuell  ::)

Dass ich zwischenzeitlich überlaufen bin sollte damit nicht rüberkommen  ;D
Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, sollte ich wieder eine Freundin finden, wird sie damit klarkommen müssen, was ich mache, und wenn sie es nicht tut, sie weiß wo meine Haustür ist.

F_K

ZitatNatürlich ist es verdammt schwierig, eine völlige Genesung zu beweisen. Nur es muss doch eine Möglichkeit geben.


Du kapierst es nicht, oder?

Selbst wenn Du den BEWEISS führen könntest, dass Du derzeit "gesund bist" - hilft dies nicht.

Die Dir vergebene Gesundheitsziffer gibt es auch für ÜBERSTANDENE Psychosen - Du müsstest also beweisen, nie eine Psychose gehabt zu haben - diese ist aber aktenkundig festgestellt.

Kurz: Die Bundeswehr stuft Menschen mit (früheren) Psychosen als untauglich ein - genauso wie Menschen mit (überstandenen (bestimmten)) Krebserkrankungen - das Risiko ist zu hoch.

EDEKA - ISSO.

Pofi

Zitat von: F_K am 05. November 2014, 12:50:41Kurz: Die Bundeswehr stuft Menschen mit (früheren) Psychosen als untauglich ein - genauso wie Menschen mit (überstandenen (bestimmten)) Krebserkrankungen - das Risiko ist zu hoch.
Selbst wenn sie mit Belegen und Atesten wieder tauglich sein sollten, würden ihnen beim Psychologen natürlich Fragen gestellt.

Zum Beispiel:
Was machen Sie anders, wenn sie heute eine Frau kennenlernen?!?
Sind sie anfällig gegen Stress, Druck von aussen?!?

Im Prinzip würde wohl eruiert werden, ob sie weiterhin eher nach der Hose entscheiden, oder ob sie in Zukunft verlässliche Entscheidungen mit dem Kopf treffen können...  ::) Und da die Aktenlage etwas befremdlich hinsichtlich eines gefestigten Charakters ist, wird das wohl nichts werden...

ulli76

Von Psychose war doch bisher gar nicht die Rede.
Ist aber ganz einfach- bewirb dich einfach, lege dar, in wieweit sich dein Gesundheitszustand gebessert hat und warte ab, was bei raus kommt.
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