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UKV und Trennungsgeld

Begonnen von Lubidu, 10. November 2014, 07:57:52

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Lubidu

Hallo

Ich weiß dieses Thema wird hier ständig zerkaut, aber ich blicke nicht so ganz durch.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Meine Grundausbildung beginnt am 5.01.2015 in Germersheim.
Ich lebe in Berlin bei meiner besten Freundin derzeit ohne Mietvertrag. In ca 2 Wochen erst bekomme ich einen.
Mir wurde die UKV aber schon zugesagt.

Bedeutet die UKV Zusage das ich keine Wahl mehr habe und umziehen muss?
Wieviel zeit habe ich vor Dienstantritt noch mein Mietvertrag erkennen zu lassen?

Ich werde am 1.04 in Schortens mein Dienst beginnen.
Und möchte wenn möglich am Wochenende nach Berlin pendeln.

Da ich 29 bin wie sieht das mit der Unterkunft wärend der Woche aus?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Oder Vorschläge was die bessere Lösung wäre.

Rollo83

Also mal ganz langsam alles abarbeiten, aber ich bin kein ReFü.

Ihnen wurde die UKV zugesagt als Person ohne eigenen Hausstand. heisst auf deutsch, sie ziehen mit ihrem "Kinderzimmer" in die Kaserne und bekommen X€ dafür.

Eine Wahl haben sie sowieso erst mal nicht da keine eigener Hausstand vorhanden ist, also gibt es "nur" UKV.

Einen Mietvertrag können sie auf jeden fall auch noch relativ kurz vor ihrem Dienstantritt im Karrierecenter nach reichen um TG zu bekommen.
Die Voraussetzungen (Was muss eine Wohnung haben um ein anerkannter Hausstand zu werden, Untermietvertrag...) können sie im Internet finden.

Da sie über 25 Jahre alt sind haben sie KEIN Anrecht auf eine dienstliche Unterkunft. In der GA und auf Lehrgängen werden sie natürlich eine Unterkunft bekommen, in der Stammeinheit können sie einen Antrag stellen und wenn Kapazitäten vorhanden sind können sie auch dort eine Unterkunft bekommen. Sind keine Kapazitäten vorhanden müssen sie sich eine Wohnung außerhalb des Standortes suchen.
Eine vorherige Absprache mit dem Spieß der Stammeinheit ist sicherlich nicht verkehrt.

FrauZuhause

Kurze Zwischenfrage:

War es nicht so, dass einem über 25jährigen Trennungsgeldempfänger sogar unentgeltlich eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden muss?

KlausP

Stimmt. Da die TE aber (noch) nicht über einen anerkannten eigenen Hausstand verfügt wird sie nicht TG-berechtigt werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Unabhängig davon:

Wie kommt man auf die Idee, irgendwo hinzuziehen, wo man nicht mal ein Stück Papier (Mietvertrag) als Absicherung hat?

(Es soll Menschen geben, die in aller Regel auch für eine Hotelübernachtung eine Buchungsbestätigung haben ...)

Botman

Zitat von: FrauZuhause am 10. November 2014, 10:33:27
War es nicht so, dass einem über 25jährigen Trennungsgeldempfänger sogar unentgeltlich eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden muss?
Gut zu wissen.  :) Gibt es da eine Quelle zu?
Ich gehe davon aus, dass das nur der Fall ist, wenn die Kaserne zB über keine Kapazitäten mehr verfügt?

Lubidu

Danke erstmal für die Info...

Also ist es wie ich herauslese noch möglich mein neuen Mietvertrag anerkennen zu lassen? Oder ist das ne 50/50 Angelegenheit..!!!?

Das heißt ich schicke mein Mietvertrag zum karierrecenter lasse mir die Wohnung anerkennen und bin dann trennungsgeld Empfänger?

Da ich ja von meiner stammeinheit nicht täglich nach Hause pendeln kann zwecks Entfernung und in der Kaserne keine Unterkunft vorhanden ist für mich, muss ich mir dann ne Unterkunft suchen? Trotz Wohnung in Berlin...


Sorry nochmal aber habe schon sovieles versucht darüber zu lesen aber jeder hat ja seine eigene Situation oder Zustand..

Danke danke nochmal

FrauZuhause

Zitat von: Botman am 10. November 2014, 13:07:01
Zitat von: FrauZuhause am 10. November 2014, 10:33:27
War es nicht so, dass einem über 25jährigen Trennungsgeldempfänger sogar unentgeltlich eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden muss?
Gut zu wissen.  :) Gibt es da eine Quelle zu?
Ich gehe davon aus, dass das nur der Fall ist, wenn die Kaserne zB über keine Kapazitäten mehr verfügt?

Ich meine damit die Stube in der Kaserne...

KlausP

wenn in der Kaserne keine Unterkunft bereitgestellt werden kann ist dem TG-Empfänger eine andere Unterkunft dienstlich bereitzustellen. Das kann eine Unterkunft in einer anderen Kaserne am Standort oder in Standortnähe sein, das kann eine Hotel-Unterkunft sein, das kann auch die Übernahme der Mietkosten für z.B. ein möbliertes Zimmer oder Ähnliches sein. Dazu muss der Soldat sich zwingend vor Ort beraten lassen. Hier ist das genauso wenig sinnvoll wie die immer wieder gestellte Frage nach den Chancen bei der Musterumng.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ Lubidu:

Hast Du denn überhaupt eine abgeschlossene Wohnung - oder mietest Du dort nur ein Zimmer?

Natürlich kannst Du eine Wohnung noch anerkennen lassen - wenn diese denn anerkennungsfähig ist ...

Lubidu

Also in ca 2 Wochen habe ich ein Mietvertrag und stehe als 2. Mieter drin.
Dann wollte ich das dem karrierecenter in Kopie zusenden und noch ein schreiben.

Ich war mir nur unsicher ob es überhaupt noch möglich ist trotz Zusage der UKV eine Änderung vorzunehmen.

Danke ihr seit echt hilfreich

Ralf

Zitat von: Lubidu am 10. November 2014, 16:49:00Ich war mir nur unsicher ob es überhaupt noch möglich ist trotz Zusage der UKV eine Änderung vorzunehmen.
Natuerlich, deswegen wird ja auch verlangt, dass man Aenderungen unverzueglich meldet.
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Helft mit, dass es so bleibt.

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