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Änderungen im Bereich der Ableistung von Reservistendienst

Begonnen von MMG, 27. Oktober 2014, 16:21:24

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MMG

Neuer Beauftragter für Reservistenangelegenheiten im Heer
Generalleutnant Jörg Vollmer

Zitat[...]Im kommenden Jahr werden voraussichtlich wesentliche Änderungen im Bereich der Ableistung von Reservistendienst in Kraft treten. Neben der inhaltlichen Neugestaltung der entsprechenden
Zentralen Dienstvorschrift ist eine grundlegende Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes geplant. Für die Reservistinnen und Reservisten ergeben sich somit spürbare Vorteile und eine Aufwertung ihrerPosition in den Streitkräften.[...]

Quelle: Reserve Aktuell
http://www.reservisten.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY5MzE3Mjc2NzI3MTczMzIyMDIwMjAyMDIw/ResAktuell_14_4_final.pdf




Tommie

Die Überführung der (bis jetzt noch!) ZDv 20/3 in "Regelungen Online" kann ich bestätigen. Die Vorschrift soll dabei grundlegende Änderungen erfahren und viele Dinge einfacher machen, die aktuell noch sehr kompliziert geregelt sind! Das betrifft aber im Wesentlichen die Truppenteile, die Reservedienstleistende anfordern und die Durchführung von RDLs.

Und mit dem USG da warte ich, was dabei rum kommt, wenn die neue Version durch den Bundestag ist ;) ! Erfahrungsgemäß kann das allerdings dauern ;) !

Opa_Hagen

Jetzt die Tage gelesen, aber finds nicht mehr zum korrekten zitieren, ergo sinngemäss:

- RDL werden nur noch über Bw abgerechnet, Unterhaltssicherungsbehörde soll (für uns) wegfallen
- Besoldung angepasst an das Netto der Aktiven
- demzufolge wird es keine Einsatzreservisten mehr geben resp. adäquate Bezahlung (diese 72 Tage Regelung mit 1200€
- soll ab 01.11.2015 in Kraft treten

Das ist das, was mir im Gedächtnis geblieben ist.

Immer an neuen Infos interessiert

Mit kameradschaftlichem Gruss


Hagen



F_K

Schauen wir mal - 19 und 33 Tage hört sich nach Einsatz reserve 2.0 an, und ohne Verdienst Bescheinigung wird man einen Einkommenssteuerbescheid brauchen - da stehen viele Daten drauf, die die Bundeswehr nichts angehen.

Opa_Hagen


"Die Mindestbeträge werden "erheblich angehoben – und zwar auf die Nettobesoldung aktiver Soldaten."

DAS hört sich für mich interessant an;)

Beisst sich aber m.E. nach mit den "Zuschlägen" Einsatzreservist, dann würde man ja mehr als die aktiven Kameraden bekommen....


Altrec

ZitatAuf die Frage eines beorderten Reservisten, ob es weiterhin einen Unterschied bei der Besoldung zwischen Einsatzreservisten und anderen beorderten Reservisten gäbe, verneinte Joachim Schnabel: "Der Unterschied wird aufgehoben."

Heißt das nicht so viel wie, dass es da keinen besonderen Zuschlag mehr gibt?
Oder gab/ gibt es da noch andere Unterschiede?
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F_K

Fragen über Fragen und keine Antworten:

- Was ist ein Nettobezug eines aktiven Soldaten? (der ist nämlich abhängig von Familienstand, Kindern, Steuerklasse, Zuschlägen, usw.)
- Wird das jedesmal individuell berechnet?

- Der Reservist bekäme trotz Zuschlägen weniger, weil kein Urlaub, keine Sonderzahlungen, keine Pension ...

- Wenn es für 19 / 33 Tage Zuschläge gibt (warum nicht?), dann kann ggf. für diese Tage ein Reservist auch mal mehr bekommen als ein Aktive, ist ja jetzt auch schon so.

- Was ist, wenn der Sold des Aktiven niedriger ist als der Verdienstausfall?

schwarzbunt

Aus dem Link vom Reservistenverband:
"Reservisten sollen nach in Kraft treten des Gesetzes keine Bescheinigungen vom Arbeitgeber mehr einreichen müssen."

Die Meldung an den Arbeitgeber über eine RDL muss aber trotzdem noch erfolgen und der AG muß immer noch für den Zeitraum das Brutto- und Nettoentgelt neu berechnen - das Ausfüllen der Bescheinigung ist dann nur noch ein kleiner Zusatzaufwand.

Klingt alles noch etwas unfertig, aber es ist ja auch erstmal eine Planung. Das Anheben der Mindestleistungen USG wäre zu begrüßen, auch wenn es mich nicht betrifft.

F_K

ZitatDie Meldung an den Arbeitgeber über eine RDL muss aber trotzdem noch erfolgen und der AG muß immer noch für den Zeitraum das Brutto- und Nettoentgelt neu berechnen - das Ausfüllen der Bescheinigung ist dann nur noch ein kleiner Zusatzaufwand.

Eben. "Abmelden" muss ich mich beim Arbeitgeber - und in den Systemen zur "Fehlzeiterfassung" muss die RDL dokumentiert werden.

Das "übliche" Gehalt wird um die Fehltage gekürzt, die Bescheinigung war ja nur das "übliche" Gehalt minus dem Gehalt, dass nun gezahlt werden muss - und das muss ja zwingend berechnet werden.

Insoweit "spart" der Arbeitgeber nichts - und auch der Reservist nichts, wenn nun auf ein alternatives Verfahren (Einkommensteuerbescheid) umgestellt wird, entstehen massiv neue Probleme:

- Bescheid vom letzten Jahr noch nicht da?
- Wer berechnet dann Fehltage / Feiertage?
- Datenschutz?
- Steuerliche Abschreibungsmodelle verändern Brutto / Netto erheblich, wie wird damit umgegangen?

schwarzbunt

Wie das alternative Verfahren genau aussehen soll, wird ja nicht gesagt. Evtl. ist hier nur gemeint, dass nicht mehr die kommunalen Unterhaltsicherungsbehörden die Abwicklung des Verdienstausfalls übernehmen, sondern eine neue zentrale Stelle. Das schafft erfahrungsgemäß noch mehr Bürokratie und die AG-Bescheinigung ist auch wie schon gesagt weiterhin erforderlich.

Zitat:
"Gerade im Vollzug der bisherigen Regelungen durch die kommunalen Behörden haben die Fragen und Beschwerden in der letzten Zeit stark zugenommen"

Kann ich so nicht bestätigen. Hatte im Laufe der Zeit mit 5 verschiedenen USBs zu tun und die waren alle kompetent und zügig - ein Sachbearbeiter hat sich sogar mal die Zeit genommen, unserer Lohnbuchhaltung die Berechnung der Brutto- und Nettobeträge in der AG Bescheinigung zu erläutern, weil jedesmal die AG-Bescheide falsch berechnet waren.

Es bleibt wohl nur abwarten...

F_K

.. bei mir ähnlich:

- Ich scanne den E-Bescheid (Heranziehungsbescheid), geht an die Personalabteilung, und ein, spätestens zwei Tage später ist die Bescheinigung im Briefkasten.

- Meine USB Behörde ist auch zügig, es funktioniert.

Dagegen, die USB Behörde zentral zu fassen, habe ich an sich nichts - was es im Einzelfall bedeuten kann, sieht man z. B. an der KFZ Steuer.

schwarzbunt

Ich vermute, dass so mancher Sachbearbeiter in der USB sich über einen Antrag eines RDL freut, weil das nicht so oft vorkommt und vermutlich unkomplizierter ist als das übrige Tagesgeschäft. Und die Beschwerdequote dürfte eher gering sein - man beantragt, was auf der AG-Bescheinigung steht und bekommt das dann auch ohne Murren, sofern sachlich und rechnerisch richtig vom Arbeitgeber ausgefüllt.

@F_K
In 2 Tagen Rückläufer von Personalabteilung ist aus meiner Sicht luxuriös :)
Stichwort externe Personalbearbeitung... da muß man schon mal nachhaken.

bayern bazi

ich bin froh wenn die Beantragung aus meiner USG - Behörde wech is ;)

versuch mal als ein Mann betrieb den klar zu machen wieso der Betreib wärend einer WÜ ruhen muss (vor allem wenn du relativ breit aufgestellt bist und es vom Fachwissen her nicht mit einer Person als Ersatzkraft getan ist)  ::)


ich war mit meinem LRA schon vorm Verwaltungsgericht ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Altrec

Zitat von: F_K am 12. November 2014, 09:06:06
Was ist, wenn der Sold des Aktiven niedriger ist als der Verdienstausfall?

In dem Artikel steht doch:
ZitatDie Mindestbeträge werden "erheblich angehoben – und zwar auf die Nettobesoldung aktiver Soldaten.

Und:

ZitatAlle Nachteile, die durch den Reservistendienst entstehen, werden ausgeglichen. Bei Angestellten ist dies der Nettoerwerb, der ohne Reservistendienstleistung erlangt worden wäre

Man bekommt als Ausgleich also mindestens den Betrag, den ein aktiver Soldat in der gleichen Zeit verdient hätte.
Verdient man in seinem Beruf mehr, so bekommt man das, was man verdient hätte. (Das Ganze ist jedoch bei einem Tagessatz von 430€ gedeckelt)


Dann frage ich mich allerdings, warum es "für den Einzelnen mehr geben" soll?
Wäre doch bei allen, die mehr als ein aktiver Soldat verdienen, das gleiche wie vorher?!

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Weiterhin heißt es:
ZitatBei Selbstständigen wird der Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres als Grundlage herangezogen

Würde dann ja bedeuten, dass man als Angestellter nicht den Einkommenssteuerbescheid vorlegen muss.
- Wie es alternativ nun aber genau funktioniert, sagen sie nicht.
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