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Kündigen oder nicht?

Begonnen von Aris42, 12. November 2014, 22:43:13

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Aris42

Hallo,

ich fange im April nächsten Jahres als SaZ bei der BW an.
Als junger unerfahrener Mensch habe ich eine Frage.

Mir wurde geraten meinen derzeitigen (unbefristeten) Arbeitsplatz nicht zu kündigen.
Da ich ja innerhalb der ersten 6 Monate zurück könnte. Mein Arbeitgeber hat allerdings gesagt, dass er mir nicht meinen sondern einen Arbeitsplatz "freihalten" wird.
Quasi einen auf den ich gar keine Lust habe :D Ich wüsste auch nicht, ob ich mich ggf. da dann noch wohl fühlen würde.
Außerdem bin ich mir sehr sicher in meiner Entscheidung.

Mein Plan wäre es, einen Monat eher zu kündigen und nochmal schön zu urlauben... 8)
Entstehen mir denn durch die Kündigung noch andere Nachteile, außer das mein Arbeitsplatz "weg" wäre? Ich habe hier im Forum gelesen, dass die BW der Resturlaub usw. des vorherigen Arbeitgebers eh nicht interessiert...
Arbeitslos würde ich mich auch nicht melden.

Konnte dazu noch nicht so richtig was finden, vielleicht hat ja jemand schlaue Tipps parat :)

Gruß Aris






KlausP

ZitatMein Arbeitgeber hat allerdings gesagt, dass er mir nicht meinen sondern einen Arbeitsplatz "freihalten" wird.

Dann sagen Sie ihm, dass er sich mal ganz genau das Arbeitsplatzschutzgesetz durchlesen soll. Wenn Sie unbedingt kündigen wollen ist das Ihre Sache, ich würde aber dringend davon abraten So eine Lücke im Lebenslauf, wie sie Ihnen vorschwebt, macht sich später nie gut. Aber das ist Ihre Entscheidung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StOPfr

Nicht nur das: Was ist denn mit einem Monat ohne finanzielle Absicherung, ohne Krankenkasse. Außerdem ist ein erhalten gebliebener Arbeitsplatz - auch ein ungeliebter - eine gute Basis für eine stressarme Arbeitssuche. Für eine mögliche Rückkehr kann es viele Gründe geben. Eine Kündigung wäre unüberlegt! Hast du nicht noch Resturlaub von 2014? Den könntest du zusammen mit dem anteiligen Urlaub von 2015 für einen schönen Urlaub verwenden; vielleicht nicht so lang, aber dafür entspannter.
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Roadrunner76

ZitatMir wurde geraten meinen derzeitigen (unbefristeten) Arbeitsplatz nicht zu kündigen.

Dem Rat solltest du unbedingt folgen. Bis April kann noch viel passieren. Solltest du deinen Dienst, aus welchen Gründen auch immer, nicht antreten können, stehst du ohne Job erst mal schlecht da. Auch wenn du
ZitatAußerdem bin ich mir sehr sicher in meiner Entscheidung
sicher bist, kann es immer zu unvorhergesehenen Ereignissen innerhalb der ersten 6 Monaten kommen. Mit einem Arbeitsplatz in der Hinterhand fällt es sich deutlich weicher aus der BW.
Zudem sagt das ArbPlSchG §6, dass dir durch deine Abwesenheit, in beruflicher und betrieblicher Hinsicht kein Nachteil entstehen darf.
Wenn alles glatt geht mit der BW hast du durch einen nicht gekündigten Arbeitsplatz keine Nachteile zu erwarten  ;)

Ralf

ZitatZudem sagt das ArbPlSchG §6, dass dir durch deine Abwesenheit, in beruflicher und betrieblicher Hinsicht kein Nachteil entstehen darf.
Ich wage zu bezweifeln, dass ein anderer gleichwertiger Arbeitsplatz ein Nachteil darstellt. Das subjektive Empfinden von Unbeliebtheit zählt nicht dazu.
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dogfish

Kündigung ohne Meldung beim Arbeitsamt ergibt eine dicke Lücke im Lebenslauf und auf die Krankenversicherung würde ich, auch wenns nur für einen Monat ist, auch nicht verzichten wollen. Weiterhin solltest du bedenken, dass die Probezeit für beide Seiten gilt. Sollte die Bundeswehr dir, aus welchen Gründen auch immer, innerhalb der ersten sechs Monate selbst kündigen, stündest du tatsächlich ohne Arbeitsplatz da. Es wäre meiner Meinung nach mehr als dämlich, diese rechtliche Absicherung über Bord zu werfen, um noch einen Monat rumzupimmeln.

F_K

ZitatLebenslauf und auf die Krankenversicherung würde ich, auch wenns nur für einen Monat ist, auch nicht verzichten wollen.

Es gibt eine gesetzliche PFLICHT, eine Krankenversicherung zu haben - für einen Monat, ohne AG Zuschuss, kann diese auch ggf. teuer werden.

bayern bazi

bedenke auch - du mußt erst die Einstellungsuntersuchung  überstehen und  das gerade während der AGA diverse Unfälle passieren könnten die ein weiterverbleib bei der BW verhindern ;)

die Anfragen  - WAS TUN - haben wir ja auch hier des öfteren

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Aris42

ok überzeugt. Das wäre wohl zu kurzfristig gedacht.

An sowas wie die Krankenversicherung habe ich noch gar nicht gedacht.
Schade so lange frei am Stück hatte ich zuletzt in meiner Schulzeit.  ;D

Zitat von: Ralf am 13. November 2014, 04:49:39
ZitatZudem sagt das ArbPlSchG §6, dass dir durch deine Abwesenheit, in beruflicher und betrieblicher Hinsicht kein Nachteil entstehen darf.
Ich wage zu bezweifeln, dass ein anderer gleichwertiger Arbeitsplatz ein Nachteil darstellt. Das subjektive Empfinden von Unbeliebtheit zählt nicht dazu.

Ist das nicht ein wenig schwammig formuliert? Kein Nachteil kann ja alles ein.
Zurzeit arbeite ich in der Technik eines großen Unternehmens, da müssen die Stellen immer besetzt sein, um den täglichen Arbeitsfluss sicherzustellen.
Wenn mein Arbeitgeber nun diese Stelle neubesetzt und ich wiederkomme, könnte er mich z.b den ganzen Tag Müll sortieren lassen? Da ich ja "über" wäre? Lohn und Urlaub usw. blieben ja also kein Nachteil?

Wahrscheinlich besetzten sie die Stelle einfach mit einem befristetem Mitarbeiter...

F_K

Kein Nachteil bedeutet wohl eine "ähnliche" Stelle mit gleichem Gehalt und Qualifikationsstufe.

Auf die identisch gleiche Stelle hast Du keinen Anspruch - schon jetzt nicht.

mailman

Zitatfür einen Monat, ohne AG Zuschuss, kann diese auch ggf. teuer werden.

Sollten eigentlich ca 160 Euro im Monat sein.

Aris42

Ich reaktiviere das ganze mal, mit einer weiteren Frage:

kurz nach meiner Eignungsfeststellung habe ich meinen direkten Vorgesetzten darüber informiert.
Er sagt, ich solle nochmal ein paar Nächte drüber schlafen (ist ja eine weitreichende Entscheidung)
Dann wurde er krank und hatte Urlaub. Danach erzählte ich ihm, dass ich mir 100% sicher bin.
Anschließend machten wir einen Termin bei dem Abteilungsleiter. Dem erzählte ich das ganze auch nochmal
- der wiederrum hat es mit Verzögerung an die Personalabteilung gemeldet.
Bei dem ganzen Prozess ist ein wenig Zeit ins Land gegangen. (fast 5 Wochen)

Ich habe mir das mal durchgelesen:

(3) Der Arbeitnehmer hat den Einberufungsbescheid unverzüglich seinem Arbeitgeber vorzulegen.

Habe ich das so erfüllt? Ich denke eher nicht oder?

Hintergrund meiner Frage ist, die Personalabteilung hat sich bei mir gemeldet und gesagt, sie lassen das ganze durch ihren Anwalt prüfen.
("Wenn die Stelle befristet auf 6 Monate ausgeschrieben wird, bewirbt sich eh keiner")

Ich glaube die suchen gerade einen Kündigungsgrund...haben die ihn damit? Welche Folgen kann mein spätes Melden haben?

Ralf

Du willst eine rechtliche Wertung haben, ich denke nicht, dass du das hier in einem privaten Bundeswehrforum bekommen kannst und darfst.
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Aris42

Eher eine Tendenz oder Erfahrungsbericht. Vielleicht hatte ja schon mal jemand das Problem oder kennt sich damit aus.

F_K

Allgemein: Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, daher im Allgemeinen innerhalb weniger Tage.

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