Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Verzicht auf Widerruf und Verpflichtungserklärung

Begonnen von DerVater, 12. November 2014, 13:09:48

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

KlausP

Keine Ahnung, wieso man wegen so 'nem Pipifax den ganzen Nachmittag im Internet rumeiert anstatt das Telefon zu nehmen und dort anzurufen, wo man eine eindeutige Antwort bekommt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

#16
Zitat von: DerVater am 12. November 2014, 17:12:36
Nun bin ich ob der bislang dazu geposteten Kommentare doch etwas entäuscht.
Und ich bin etwas enttäuscht, dass zwei erwachsene Menschen irgendwie nicht einen einfachen Lebenssachverhalt geregelt bekommen. ::)

Gestellt wurden zwei widersprüchliche Anträge: Es wurde auf die Widerrufsmöglichkeit verzichtet, jedoch neben der unwiderruflichen auch eine widerrufliche Verpflichtungserklärung abgegeben. Entweder legt die Bw den Antrag so aus, dass unwiderruflich festgesetzt wird oder sie wird - so würde ich es machen - sicherheitshalber erst widerruflich festlegen oder nachfragen.
Wird nicht nachgefragt und auch nicht unwiderruflich festgesetzt kann Ihre Tochter unmittelbar nach Dienstantritt auf die Widerrufsmöglichkeit verzichten. Also: entweder Ihre Tochter fragt in Köln an, Köln fragt bei ihr an oder sie beantragt unmittelbar nach Beginn was sie möchte.
Alles kein Problem für einen vernunftbegabten Menschen durchschnittlicher Befähigung.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

DerVater

Danke Wolverine für die klare Antwort.
Vielen Dank auch für alle zusätzlichen Kommentare über Luftwaffe, Soldaten, Pipifaxe, Töchter, rumeiern, vernunftbegabung !

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau