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Sicherheitsüberprüfung

Begonnen von Zeusar, 25. November 2014, 15:49:17

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Zeusar

Hey,

ein Freund von mir ist bei der Bundeswehr und möchte in eine Stelle wo er eine Sicherheitsüberprüfung Ü3 braucht.

Ich habe zu dieser Überprüfung ein paar Fragen.

Welche Daten werden von mir erhoben?
Kann ich mich in irgendeiner Art und Weise selbst belasen (Wenn ich z.B. lüge)?
Wielange dauert so ein Gespräch und was wird man idR gefragt?

Gruß,

Zuesar




KlausP

Vielleich können Sie das näher erklären:

Zitat... ein Freund von mir ist bei der Bundeswehr und möchte in eine Stelle wo er eine Sicherheitsüberprüfung Ü3 braucht. ...

und

Zitat...  Welche Daten werden von mir erhoben?
Kann ich mich in irgendeiner Art und Weise selbst belasen (Wenn ich z.B. lüge)? ...

Was haben Sie denn damit zu tun, wenn "ein Freund" einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wird? Vielleich beantwortet ja auch in Blick in das Sicherheitsüberprüfungsgesetz ein paar Ihrer Fragen.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Ralf

Zitat von: Zeusar am 25. November 2014, 15:49:17
Hey,Kann ich mich in irgendeiner Art und Weise selbst belasen (Wenn ich z.B. lüge)?
Warum nicht einfach die Wahrheit sagen?  :o Ist das heutzutage denn so schwer?
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SGBunny

Anscheinend. Für mich auch nicht nachvollziehbar.
War auch schon in der Situation als potentielle Auskunftsperson angegeben zu sein.
Ist nie was gekommen. Die Frage wäre dann glaube ich "Wie lange kennen Sie Herrn F. schon".

ZitatZusätzlich können Auskunftspersonen, die angegeben werden müssen, zum Zwecke der Identitätsprüfung befragt werden, was in der Praxis eher selten vorkommt.

wolverine

Ich war seiner Zeit schon sehr verwundert wer alles ueber was befragt wurde :o
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funker07

Der TE wird vermutlich als Referenzperson befragt - hätte man sich eigentlich denken können.

Wenn du lügst und das auffällt (der MAD ist ein Geheimdienst und kein Haufen von Amateuren) bist du nicht unbedingt eine gute Referenz. Evtl(!) fällt das auf deinen Freund zurück und er bekommt keine Ü3.
Da du nicht zur Zusammenarbeit mit dem MAD verpflichtet bist und meines Wissens auch keinen rechtlichen Wahrheitszwang unterliegst, dürfte dir nichts passieren.
Ob du je eine Ü1 bekommen würdest, wenn du vielleicht man zum Bund willst, ist dann natürlich fraglich.
Welche Daten genau erhoben werden, kann ich dir nicht sagen, würde aber vermuten, dass es maximal vergleichbar mit einer Ü1 ist, eher weniger. Man wird wissen wollen, ob du der bist, der du vorgibst zu sein und ob du halbwegs glaubwürdig bist.

benny86

@Zeusar
Bei der Ü3 eines guten Freundes wurde ich auch als Referenzperson angegeben.

Ist schon ein wenig her (Januar ´08), deshalb kann ich es alles nicht mehr so genau sagen, aber das Gespräch hat ca. 30 Minuten gedauert.

Vor der "Befragung" ging es ein wenig um meine Person. Da ich selbst in meiner Stammeinheit überprüft wurde(Ü1) und bis 3 Wochen vorher Soldat war, sei ich ja besonders vertrauensvoll, was das Gespräch betrifft. Da wollte der Herr Hauptmann XY mir wohl ins gute Gewissen reden ;)

Zuerst ging es darum woher man sich kennt, wie gut etc. Charakterliche Eignung, wird er schnell aggressiv,...?
Dann Fragen, ob man wisse, ob er Probleme mit Alkohol/Drogen/Spielsucht/Schulden,... hat.
Klar sollte man vielleicht nicht direkt von jeder Schandtat berichten ;) Aber dass man vielleicht auch mal einen übern Durst getrunken hat ist ja nicht verwerflich und klingt auch glaubwürdiger, als wenn man denjenigen als Kirchenmaus darstellt...

Also bleib locker, sei ehrlich, dann sollte das Ganze kein Problem sein.

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