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Wird bei der SÜ1 immer ins BZR geguckt ?

Begonnen von SÜ immer Prüfung des BZR?, 25. November 2014, 17:20:16

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SÜ immer Prüfung des BZR?

Guten Tag,

wurde am 07.11.14 erfolgreich für den fwd(23) Luftwaffensicherungssoldat gemustert.
Nachdem ich beim Einplaner war bekam ich dann mehrere Zettel (Sicherheitsüberprüfung).
Nun zur Frage : Wird auch bei der SÜ Stufe 1 immer ins Bundeszentralregister geguckt?
Wie lange dauert es ungefähr nach Abschicken der ausgefüllten Unterlagen von mir ans KarrC.(Erfahrungen von euch , ich weiß ist verschieden..)
bis ich eine Auskunft des Ausgangs der Prüfung erhalte ?

Ralf

Wahrscheinlich bist du fuer Buechel vorgesehen.
Solltest du irgendetwas ausgefressen haben und es bisher nicht angegeben haben, wird das im Rahmen der SUE rauskommen. Es gibt nicht wenige "Kameraden", die sich dann entweder in einer anderen Verwendung wiedergefunden haben oder wegen Einstellungsbetrug entlassen wurden.
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Helft mit, dass es so bleibt.

SGBunny

Weil wir das Thema gerade wo anders hatten war die Seite bei mir zufällig noch offen.

Zitat
Bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) werden zunächst die Angaben der Sicherheitserklärung (s. u.) der zu überprüfenden Person unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bewertet. Bei Angehörigen der Bundeswehr (Soldaten wie auch Zivilpersonal) führt die Überprüfung der Militärische Abschirmdienst durch. Zudem wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) eingeholt, und es gehen Anfragen an das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundespolizeipräsidium, die zuständige Staatsanwaltschaft und die Nachrichtendienste des Bundes.

Hervorhebung durch mich.

Gruss
Bunny

Sukk21

#3
Auch für dich nochmal

Unter
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Findest du weitestgehend alle Informationen rund um das Thema Sicherheitsüberprüfungsgesetz.

Dort ist unter dem Punkt "Maßnahmen der einzelnen Überprüfungsarten", genau nach zu lesen was bei der SÜ1 anfallt/geprüft wird.


Edit: Link korrigiert!


Tommie

Eine (erfolgreich absolvierte!) Sicherheitsüberprüfung berechtigt den Soldaten zum dienstlichen Zugriff auf Dokumente, die höher eingestuft sind als das allseits beliebte "VS - NfD" (aka "Vom Spieß - Nur für Dich" ;) !). Welchen Sinn würde es da machen, auf einen Auszug aus dem Bundeszentralregister zu verzichten? Diese Anfrage ist nach meiner Meinung das mindeste und das erste, was passieren muss, nachdem eine Sicherheitsüberprüfung eingeleitet wurde!

Tibork

Um hier noch einmal einzuhaken: bei der SÜG wird die zuständige Staatsanwaltschaft befragt, so steht es bei Wikipedia. Im SÜG ist es jedoch das zentrale Staatsanwaltschaftsregister. Das ist ein großer Unterschied. Ausserdem ist es nicht im Sinne der SÜG, Jugendstrafen, eingestellte Verfahren, Erziehungsregister oder Ähnliches hervorzubringen. Dennoch wird immer wieder gesagt, bei der SÜ käme alles heraus. Jedoch liest es sich nach dem Gesetz so, als beträfe sie alles, was nach BZRG geregelt ist + Nachrichtendienste. Sehe ich das falsch?


KlausP

Im §12 SÜG steht:

Zitat... 1) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 8 (einfache Sicherheitsüberprüfung, Ü1 - Bemerkung von mir) trifft die mitwirkende Behörde folgende Maßnahmen:
1. sicherheitsmäßige Bewertung der Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder,
2.Einholend einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister und Ersuchen um eine Datenübermittlung aus dem Zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, ...

Es ist also nicht nur die Abfrage des ,,Zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters,,, wie von Ihnen behauptet. Und was die unbeschränkte Auskunft umfasst, können Sie im BZRG nachlesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ceeya

Zitat von: Tommie am 26. November 2014, 07:21:35
Eine (erfolgreich absolvierte!) Sicherheitsüberprüfung berechtigt den Soldaten zum dienstlichen Zugriff auf Dokumente, die höher eingestuft sind als das allseits beliebte "VS - NfD" (aka "Vom Spieß - Nur für Dich" ;) !). Welchen Sinn würde es da machen, auf einen Auszug aus dem Bundeszentralregister zu verzichten? Diese Anfrage ist nach meiner Meinung das mindeste und das erste, was passieren muss, nachdem eine Sicherheitsüberprüfung eingeleitet wurde!
Zum Ersteren: Nicht für Stufe 1.


Ceeya

Zitat von: F_K am 14. August 2020, 17:04:15
@ Ceeya:

Was meinst Du damit?
Ah sehe jetzt, dass KlausP allgemein die SÜ anspricht. Pardon. Ich bezog mich auf die Unterschiede der Stufen.

F_K


Ceeya

Stimmt SÜ 1 geht bis VS Vertraulich.  Streicht meine Aussage.  -.-

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