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Feldwebel?

Begonnen von Emam Atia, 26. November 2014, 20:48:17

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Emam Atia

Guten Abend.
Als erstes möchte ich mich dafür entschuldigen, falls ich das hier am falschen Ort gepostet habe. ::)
Heute war ich beim Beratungsgespräch. Soweit waren alle meine Fragen geklärt. Aber jetz fällt mir noch etwas ein..
Mir wurde vorgeschlagen als Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes anzufangen. Ich würde dann während dessen den Beruf des Fachinformatikers erlernen. Find ich super. Das Ding ist das mich mich gerade noch ein paar Videos dazu angesehen habe. Sorry falls ich Viel falsch verstanden habe. Aber werde ich dann zum größten Teil num in meinem Fachbereich eingesetzt? Das wollte ich eigentlich nicht.. Wenn ich Feldwebel im Truppendienstes mache ist das nicht so oder? Das würde mir vermutlich besser gefallen. Nur, wenn ich mich recht erinnere, erlernt man dabei keinen Beruf oder? Bin ja noch jung und brauche eine Ausbildung  ;D
Könnte man also irgendwie nachdem ich die Ausbildung erlernt habe zum Truppendienst wechseln, ohne die 13 Jahre Verpflichtung fertig zu machen?
Ich weiß, sind vielleicht komische Fragen  :P freue mich trotzdem auf Antworten

wolverine

Nein, warum sollte das auch irgendein Arbeitgeber/ Dienstherr machen? Da wird einer dann bis zur Meisterqualifikation ausgebildet, was ca. drei Jahre dauert und Kosten verursacht, um ihn dann nicht in dieser Qualifikation einzusetzen?!
Also entweder Ausbildung oder im Dreck spielen. Beides zusammen gibt es nicht.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

funker07

Die Bundeswehr ist nicht das Sozialamt.

Wenn du für einen Dienstposten eine Ausbildung erhältst, dann damit du mit dieser Ausbildung eingesetzt werden kannst.
Als Infaterist brauchst du keine zivile Ausbildung, also bekommst du auch keine.

Ein Wechsel vom Fach- in den Truppendienst klappt normalerweise nicht.

Emam Atia

Danke für eure deutlichen Antworten  :)
Jetzt weiß ich Bescheid

F_K

ZitatAls Infaterist brauchst du keine zivile Ausbildung, also bekommst du auch keine.

Nur als Ergänzung:

Der "Infanterist" bekommt keine ZAW, aber kann über die deutlich höheren BFD Geldmittel genauso (nach der Dienstzeit bezahlt) eine Ausbildung absolvieren.

Daher ist der Unterschied nicht wirklich so groß.

Emam Atia

Hi.
Was ich noch kurz fragen wollte..
Kann ich mich auch zuerst für den Truppendienst verpflichten und danach, wenn ich fast 30 bin, zu dem Fachdienst wechseln und dann erst meine Ausbildung erlernen und den Fachdienstes weiter machen?

KlausP

Warum? Was sollte der Dienstherr von dieser "Variante" haben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Emam Atia

Ich möchte doch nur mal fragen  ;D :P
mir gefällt der Truppendienst im Moment einfach besser und möchte diesen gerne machen. Ich wollte nur wissen ob es möglich ist nach der Verpflichtung sich neu verpflichten zu lassen. Nur dieses mal dann im allgemeinen Fachdienst.

dunstig

Das funktioniert schon alleine wegen den vorgegebenen Altersgrenzen nicht.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Emam Atia

Okey von der weiß ich ja eben leider nichts. Im Internet und allen Broschüre die ich hier liegen habe steht nur dass man mindestens 17 sein muss. Können Sie mir das mal kurz erklären?

Firli

Altersgrenze im Fachdienst?

Also ich hab im KC einen Hauptfeldwebel der Reserve kennengelernt welcher 12 Jahre bei den Jägern war und nun mit etwa Mitte 30 in den Fachdienst ging. Jetzt das große ABER: Er hat zwischen erster Dienstzeit und erneuter Bewerbung für die zwote Dienstzeit eine Ausbildung absolviert und seinen Meister direkt hinterher. Er hat den Beruf also schon mitgebracht.

Bin mir gerade nicht sicher ob der Wegfall(?) der Altersgrenze nur für EÜs gilt. Oder hab ich da gerade irgendwas komplett falsch auf dem Schirm?


SanFw/RettAss

KlausP

Bei (Wieder)Einstellung im Fachdienst darf man das 30.Lebensjahr noch nicht vollendet hasben, wenn man keinen förderlichen Berufsabschluß hat. Der Kamerad wurden eben genau deshalb angenommen, weil er einen hatte.

@TE: Wenn Sie das mit der Höchstaltersgrenze nicht gefunden haben, sollten Sie die Broschüren noch mal richtig lesen. Alternativ ginge auch die Seite www.bundeswehr-karriere.de::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Firli

Ah da liegt der Hase im Pfeffer. Hab ich es mir doch gedacht. Gut, dann funktioniert der Plan des TE wohl nicht.


SanFw/RettAss

Emam Atia

Na da hab ich ja Glück gehabt  ;D
Die Verpflichtung für den Truppendienst geht ja 12 Jahre, wenn ich mich nicht täusche.
Da ich hoffentlich pünktlich mit 17 anfange, bin ich danach noch 29  ;D ;D
Ich wäre natürlich auch bereit zwischen den Dienstzeiten eine Ausbildung zu machen, falls das nicht funktioniert wie ich mir das vorstelle.
Auf jeden Fall habt ihr mir weiter geholfen.

Danke dafür an alle!

BulleMölders

Selbst wenn das klappen würde mit 17 als Feldwebelanwärter anzufangen, die Erfahrungsberichte und Beiträge zeigen, das einen Fledwebeleignung mit 17 die absolute Ausnahme ist.
Mal angenommen es klappt, und Sie scheiden mit 29 aus dem Dienst aus und Bewerben sich neu, dann wird es aber sehr sehr Eng mit einer erneuten Einstellung vor Vollendung des 30. Lebensjahres.

Wie immer beim Truppendienst, erst eine Ausbildung machen, dann zur Bundeswehr. Einerseits haben Sie was für nach der Dienstzeit oder auch für eine eventuelle Wiedereinstellung in den Fachdienst anderseits sind Sie 3 bis 3,5 Jahre älter und reifer und die Chance die Feldwebeleignung zu erhalten sind nicht unwesentlich höher.