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Versetzung und Verkürzung

Begonnen von Redux_Wycliff, 30. November 2014, 15:02:44

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Redux_Wycliff

Schönen guten Tag,

Bin in 3 Wochen mit meiner AGA fertig und möchte nun doch als SaZ 8 auf SaZ 4 wechseln. Der OL bei uns meinte dies wäre wohl möglich.
Andere wiederrum meinten das wenn ich mich zusätzlich versetzen lasse dann die BW auf 8 Jahre besteht bzw. das diese Verkürzung generell nur selten genehmigt wird.

Hat jemand eine Idee wie das ganze nun funktioniert? Kann ich verkürzen auf 4 Jahre? Und wenn dies möglich sei kann ich dann auch noch mich versetzen lassen ?


Ralf

Du hast eine Verpflichtungserklaerung ueber 8 Jahre unterschrieben. Diese kann von beiden Seiten aus nicht geaendert/rueckgaengig gemacht werden.
Das kaeme einer Dienstzeitverkuerzung nach PersStaerkeGesetz gleich und ist bei der bisher abgeleisteten Dienstzeit nicht moeglich.

Du befindest dich noch innerhalb der ersten 6 Monate, somit solltest du ein Widerrufsrecht haben.
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Redux_Wycliff

Das heißt also im Klartext das sich noch alles ändern kann innerhalb der 6 Monate?

Ralf

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dunstig

Zitat von: Redux_Wycliff am 30. November 2014, 16:07:12
Das heißt also im Klartext das sich noch alles ändern kann innerhalb der 6 Monate?

Äh nein?

Innerhalb der ersten 6 Monate können Sie einfach kündigen, wenn Sie nicht für 8 Jahre dabei bleiben wollen, da laut Ralfs Aussage eine Verkürzung nicht möglich ist. Das ist quasi Ihre einzige Möglichkeit rauszukommen, ohne die 8 Jahre abwarten zu müssen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Jens79

Also hat er die Wahl zwischen kündigen oder die 8 Jahre ableisten.
 

F_K


Ralf

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Elvis22

Hast du ne Ausbildung?
Wenn ja: Warum unterschreibst du für 8Jahre Mannschaffterlaubahn???
Wenn nein: Warum unterschreibst du für 8 Jahre Mannschafterlaufbahn??? Was würdest du dann danach machen??

Kurz: möglich ist vieles, auch verkürzen. Aber: wenn du tatsächlich noch Widerrufsrecht hast, mach gebrauch davon solange du noch kannst und mach etwas sinnvolles. Aus dem anderen Threads entnehme ich dass du Feldwebel werden wolltest. Dann bewirb dich später nochmal dafür unterschreib auch nur dafür! Oder lass es ganz sein mit dem Bund, aber warum unterschreibe ich etwas, das ich nicht will??? Dass einem das Blaue vom Himmel erzählt wird, was mögliche Versetzungen, Verkürzungen, Laufbahnwechsel etc angeht müsste doch langsam auch der letzte Begriffen habe. Was zählt ist das was auf dem Papier steht...

dunstig

ZitatKurz: möglich ist vieles, auch verkürzen.

Ralfs Beitrag bezüglich der Möglichkeit einer Verkürzung haben Sie aber schon gelesen?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

wolverine

Manche haben halt eigene Realitäten... ::)
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Elvis22


Zitat von: dunstig am 01. Dezember 2014, 22:48:52
ZitatKurz: möglich ist vieles, auch verkürzen.

Ralfs Beitrag bezüglich der Möglichkeit einer Verkürzung haben Sie aber schon gelesen?

Ja.
Allerdings kann man so ziemlich alles beantragen und das beinhaltet auch eine dienstzeitverkürzung. Auch als Mannschafter. Das dies nicht vorgesehen ist, ist klar. Dennoch gibt es immer wieder Einzelfallentscheidungen wo so etwas auf einmal möglich gemacht wird. Könnte dir jetzt Zug Beispiele solcher Entscheidungen aufzählen.
Ändert nichts daran, dass es hier SEHR WAHRSCHEINLICH nicht möglich sein wird.

Mein Post war auch nicht dahingehend zu deuten, dass ich hier Chancen für ihn sehe, sondern dass er sich lieber vorher mal hätte Gedanken machen sollen.
Denn wie ich schrieb: selbst wenn es Möglichkeiten oder Wahrscheinlichkeiten für wasweißich gibt, sollte man sich nicht darauf verlassen, sondern auf das was man schriftlich hat.
Das bezog sich auch nicht nur auf diesen, sondern auch auf den von Ralf verlinkten Thread.