Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Um Entlassung gebeten

Begonnen von Mimi1986, 30. November 2014, 19:32:09

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Mimi1986

Hallo ich bin am 1.10 als wiedereinsteller zur Bundeswehr
gegangen. Saz 4 Mannschafter..
Jetzt habe ich aufgrund einer unbefristeten Arbeitsaufnahme und einer akuten Erkrankung den KP Chef um meine sofortige Entlassung gebeten. Den Antrag habe ich am Donnerstag abgegeben mit der bitte das das bis zum 15 Dezember erfolgen soll.. is das realisierbar oder hat jemand Ahnung/Erfahrung wie schnell das sowas geht oder dauert ??

KlausP

Haben Sie überhaupt eine "widerrufliche Verpflichtungserklärung" abgegeben? Ansonsten haben Sie als Wiedereinsteller nämlich gar kein "Kündigungsrecht" innerhalb der ersten 6 Monate.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Wer hat eine Arbeit angenommen?
Wer ist krank?
Hatte man ein Widerrufs recht?

Mimi1986

Also ich hatte parallel zur Bundeswehr noch
Eine Bewerbung laufen davon hörte ich lange nicht bis zur letzten Woche da hatte ich jetzt eine Zusage bekommen..
Mein Vater ist akut krankgeworden liegt nun im künstlichen Koma. Nein eine widerrufliche Erklärung habe ich nicht..
Ich war Mittwoch mit einer Frau vom Sozialdienst bei meinem KP Chef haben ihm das alles erklärt.  Und er meinte er könnte mich wegen nichteignung entlassen das wäre die einzige Möglichkeit... jetzt habe ich ihm Donnerstag meinen Antrag gegeben und das da alles so reingeschrieben mit Arbeit und Krankheit Vater etc..

wolverine

#4
Das klingt danach, dass Sie kein Widerrufsrecht hatten. :-\
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

... Und eine schriftliche, dienstliche Lüge ist wohl ein Dienstvergehen - ich würde so einen vorsätzlichen Blödsinn nicht machen.

Mimi1986

Nein ein "wiederrufsrecht" habe ich ja auch nicht,
er meinte das er mich wegen "charakterlicher Nichteignung"
Entlassen könnte das is das einzige was der KP Chef tun kann meinte er.

KlausP

Ihr KpChef kann Sie gar nicht entlassen, er kann nur bei der Entlassungsdienststelle Ihre Entlassung wegen Nichteignung beantragen. Und das wird mMn mit Sicherheit bis 15.12. nicht über die Bühne gehen. Ich würde als Spieß meinem Chef sowas gerade bei einem Fall wie Ihrem definitiv nicht empfehlen. Maximal würde ich ihm raten, einen Antrag auf Entlassung wegen besonderer persönlicher Härte zu befürworten (wobei die Prüfung, ob eine solche vorliegt, der Entlassungsdienststelle vorbehalten ist).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Mimi1986

Also ich kann nur das sagen was er zu mir sagte..
Ob das bis 15 funktioniert kann er mir natürlich nicht garantieren, das hatte er mir auch ausdrücklich gesagt.

wolverine

#9
So etwas muss gerichtsfest festgestellt werden (für den Fall, dass der zu Entlassende sich vor dem Verwaltungsgericht dagegen wehrt. Und die Zusage, dass Sie das nicht machen werden, reicht da nicht). Und so etwas kann dauern. Die Weihnachtstage und vorangehende Abwesenheiten sind da sich nicht hilfreich.
Ganz davon ab: die Nichteignung muss natürlich ausführlich dargelegt werden. Was will Ihr Chef da eigentlich schreiben?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Mimi1986

Dahingehend hat er nichts zu mir gesagt wie oder was er in seine Begründung schreiben will.

Flexscan

Ich würd mal davon ausgehen das das nix werden wird mit der Entlassung zum 15ten.
Wenn überhaupt entlassen wird.

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Mimi1986

Ob das geht weiß ich nicht.. Er meinte das sei/wäre kein Problem.. Nur obs bis zum 15 klappt konnte er mir nicht versprechen

KlausP

Zitat von: Mimi1986 am 30. November 2014, 20:48:33
Ob das geht weiß ich nicht.. Er meinte das sei/wäre kein Problem.. Nur obs bis zum 15 klappt konnte er mir nicht versprechen

Da lehnt sich aber jemand weit aus dem Fenster ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

das mit dem 15ten mag vllt stimmen. Denke da aber eher an 2018  8)
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.