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Anerkannte Wohnung, Stube als Nebenwohnsitz anmelden?

Begonnen von maki quirlik, 28. November 2014, 13:33:48

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maki quirlik

Servus Kameraden,

habe eine anerkannte Wohnung in Rheinland-Pfalz und studiere gerade in Neubiberg (München) an der Universität der Bundeswehr München.
Die Gemeinde Neubiberg möchte nun, das ich meine dort bereitgestellte Stube als Hauptwohnsitz, bzw. als Nebenwohnsitz anmelde.
Ich kann nachweisen, das ich mit Praktikum, Urlaub usw. mehr als die Hälfte des Jahres in meiner Wohnung in Rheinland-Pfalz verbringe. Daher würde ein Nebenwohnsitz hier in Neubiberg in Frage kommen.

Meine Frage jetzt, muss ich wirklich als Soldat, der in einer 16m² Stube lebt und nur hier ist um zu studieren, diese Stube als Wohnsitz anmelden?
Ist mir irgendwie unerklärlich.

Vielen Dank !!!  :D

Ralf

Bay. Meldegesetz
ZitatArt. 22
Ausnahmen von der Meldepflicht
(1) Eine Meldepflicht nach Art. 13 Abs. 1 und 2 wird nicht begründet für

1.Einwohner, die für eine Wohnung im Inland gemeldet sind, wenn sie eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen, um Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz oder Zivildienst nach dem Zivildienstgesetz zu leisten oder um eine Dienstleistung nach dem Soldatengesetz zu erbringen,
2.Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Beamte der Bundespolizei, die aus dienstlichen Gründen für eine Dauer von bis zu sechs Monaten eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen und für eine andere Wohnung im Inland gemeldet sind,
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F_K


Ralf

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Andi

Und für Ledige ist der Dienstort dann auch der Hauptwohnsitz.

Und die Stadt Neubiberg "möchte" das nicht, sondern das will der Gesetzgeber. Die Stadt Neubiberg freut sich allerdings sicherlich über Steilvorlagen, wenn sie bei Nichtanmeldung dann mal direkt ein paar tausend Euro Bußgeld "möchten" darf.

Gruß Andi
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HCRenegade

Das ist nicht nur in Bayern so - damals an der PzTrS in Munster wurde das auch so umgesetzt - da wurde man zu Lehrgangsbeginn (im Dienst) kollektiv "mit vorgehaltener Pistole" zum Einwohnermeldeamt geführt und regelrecht zur Ummeldung "gezwungen".

InstUffzSEAKlima

Es wurde nur nicht überall konsequent durchgesetzt bzw. überwacht. Oft gingen auch Ausreden durch, wegen Eins, Lehrgängen usw. weniger als 6 Monate im Jahr am StO zu sein.

benba

Zitat von: maki quirlik am 28. November 2014, 13:33:48
Ich kann nachweisen, das ich mit Praktikum, Urlaub usw. mehr als die Hälfte des Jahres in meiner Wohnung in Rheinland-Pfalz verbringe.

die Tage der Hin- und Rückreise dürfen - soweit ich das noch im Kopf habe - weder für Neubiberg noch RLP gerechnet werden. Also Obacht.

Ralf

Zitatdie aus dienstlichen Gründen für eine Dauer von bis zu sechs Monaten eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen
Ob hier das Beziehen der dienstl. Unterkunft tageweise gerechnet wird, wage ich zu bezweifeln.
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F_K

@ Ralf:

Klar wird tageweise berechnet - aber eben vom Beginn der Kommandierung / Versetzung bis zu deren Ende.

... Und selbst wenn man immer Woanders nächtigen sollte, man ist meldepflichtig.

Ralf

Nichts anderes habe ich geschrieben. Deswegen auch das "Beziehen" herausgehoben.
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Jens79

Ich fasse mal kurz zusammen

Kommandierung/Versetzung bis zu 6 Monaten - keine Meldepflicht

Kommandierung/Versetzung mehr als 6 Monate - Meldepflicht
Dabei spielt es keine Rolle, ob ich mich tatsächlich an diesem Ort aufhalte, oder mehrheitlich sonstwo.

 

F_K

Fast. Eine Versetzung ist eher auf Dauer angelegt, da entsteht die Meldepflicht mit dem ersten Tag.

Andi

Grundsätzlich hat sich der ledige Soldat am Ort seiner Stammeinheit mit Hauptwohnsitz zu melden. Einzige Ausnahme dürfte hier sein, wenn er Kommandierungen von 6 Monaten + X hat (früher der z.B. Offizierlehrgang an der OSH). Reisetage und wo man das Wochenende verbringt ist da völlig unerheblich. In Bayern gab es da meiner Zeit klare Ausführungs-/Verwaltungsbestimmungen bezüglich Beamter/Soldaten.

Und das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Als ich in Wilhelmshaven stationiert war hat die Stadt jährlich einen mittleren 5-stelligen Betrag von Soldaten "gespendet" bekommen, die erst an ihre Meldepflicht erinnert werden mussten.

Allerdings dürfte Neubiberg - nicht so wie Wilhelmshaven - auf diese Spenden weniger angewiesen sein.

Gruß Andi
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BulleMölders

Zitat von: Andi am 01. Dezember 2014, 08:38:07
Und das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Als ich in Wilhelmshaven stationiert war hat die Stadt jährlich einen mittleren 5-stelligen Betrag von Soldaten "gespendet" bekommen, die erst an ihre Meldepflicht erinnert werden mussten.
Von Plön und Kiel kenne ich das in ähnlicher weise.

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