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als StUffz auf Mannschafter-Stelle?

Begonnen von Fantasy12, 02. Dezember 2014, 19:26:43

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Fantasy12

Hallo,
ich komme gleich mal auf den Punkt:
Ich bin StUffz und derzeit SaZ4, ich habe leider keine Ausbildung und kann auf dem DP auf dem ich jetzt sitze nicht verlängern, möchte aber weiterhin in der Kaserne verlängern. Also bin ich auf der Suche nach nem DP.
Ich habe bisher nur den Uffz Lehrgang.

Ist es möglich, dass ich auf eigenen Antrag in die Mannschafts Laufbahn wechseln kann (dann als SG).
weil es sieht sehr sehr schlecht aus einem Uffz DP zu bekommen in der Umgebung und ich möchte gerne noch 4 Jahre dran hängen.

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könnt. Weil mit dem BFD als SaZ 4 kann ich leider nichts anfangen und mir wurde gesagt, dass der SaZ 8 kein Problem wäre, wenn ich Mannschafter wäre...

MkG

KlausP

ZitatIst es möglich, dass ich auf eigenen Antrag in die Mannschafts Laufbahn wechseln kann (dann als SG).

und

Zitatich komme gleich mal auf den Punkt:

Ich auch: Nein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Fantasy12

Ach man... Das nervt doch... Also ist es aussichtslos irgendwie SaZ 8 zu werden  :'(

BulleMölders

Wie wird man den StUffz SaZ 4 ohne verwertbare Ausbildung?

Wie sollte denn Ihrer Meinung nach ein Wechsel in die Mannschaftslaufbahn funktionieren. Da müsste man Sie ja Degradieren und so etwas kann nur das Truppendienstgericht. Soll heißen da müssten Sie sich schon einiges zuschulden kommen lassen und dann würde es bestimmt nichts mehr mit SaZ 8 werden.
Test

mirko.schlusche

Da kommt wahrscheinlich nur eins in Frage. Stelle suchen die weiter weg ist als ihre wunschumgebung

wolverine

Zitat von: BulleMölders am 02. Dezember 2014, 20:02:11
Wie wird man den StUffz SaZ 4 ohne verwertbare Ausbildung?
Das habe ich mich auch gefragt und das gefunden
Zitat von: Fantasy12 am 19. August 2014, 05:48:17
Ich habe noch ein Jahr bis zu seinem DZE, bin StUffz FA, leiste aber nur 4 Jahre Dienst, da ich nicht mehr verlängern wollte, da mir die Perspektive in der Bw fehlt, aber das spielt ja jetzt keine Rolle mehr.
Sie wurden also als Z12 FA eingestellt und haben irgendwie Ihre Ausbildung abgebrochen und sind rein aus sozialen Gründen noch als Z4 Uffz ohne die nötige Ausbildung und ohne, dass man mit Ihnen irgendetwas anfangen kann (weil Sie eben nicht einmal die notwendige ZAW für den Uffz haben). Und da fragen Sie ernsthaft ob man Sie in dieser Situation verlängert?!  :o
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KlausP

Die Antworten hier hätte Ihnen auch Ihr Spieß geben können. Oder Ihr Perser. Oder Ihr Chef.

Oder der Gezi-Soldat Ihre Einheit.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Sorry aber irgendwie komme ich mir jetzt mal wieder verarscht vor.
Da schreibt jemand im August das er als StUffz (FA) nicht verlängert und deshalb nur 4 Jahre dient, weil er bei der Bundeswehr keine Perspektive sieht.
Nun im Dezember Sucht er eine Stelle um auf 8 Jahre zu verlängern, damit man entsprechenden BfD Anspruch hat, um eine bezahlte Ausbildung zu machen.
Finde nur ich das seltsam (um es mal gelinde auszudrücken)?
Test

Andi

Wenn du wüsstest mit was für seltsamen Anträgen und noch seltsamerem Anspruchsdenken sich Vorgesetzte und Personalführung heutzutage auseinandersetzen müssen würdest du in diesem Fall vermutlich nur milde lächeln und dich geringfügig freuen, dass das eigene Verhalten ausnahmsweise mal jemandem auf die Füße fällt. ;)

Gruß Andi
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wolverine

#9
Zitat von: KlausP am 02. Dezember 2014, 22:46:14
Die Antworten hier hätte Ihnen auch Ihr Spieß geben können. Oder Ihr Perser. Oder Ihr Chef.

Oder der Gezi-Soldat Ihre Einheit.  ::)
Ich gehe eigentlich davon aus, dass jeder, der seine Ausbildung derart und fast schon mutwillig vor die Wand fährt, das eigentlich sogar selbst weiß und sich nur etwas dumm stellt um sein Verhalten in etwas milderem Licht erscheinen zu lassen.

Denn machen wir uns doch nichts vor, wie so eine Karriere zustande kommt. Entweder lagen disziplinare Gründe vor, man hat seine Lehrgänge nicht bestanden oder man hat aus was weiß ich für Gründen solange rumgeplärrt bis man endlich seinen Willen bekommen hat. Und im letzten Fall wird einem durch ablehnende Bescheide mit der Begründung vor Augen geführt warum dieser abgelehnt wurde. Und insbesondere wenn man auf eigene Ansprüche verzichtet wird einem das bestimmt verdeutlicht und gegen Unterschrift eröffnet.
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