Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

SAZ- Unterkunft-Verpflegung - Heimfahrten (AGA)

Begonnen von Lubidu, 18. November 2014, 20:35:14

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

elec

Zitat von: Botman am 04. Dezember 2014, 11:44:45
Zitat von: KlausP am 20. November 2014, 09:00:14
Ich verstehe die ständige Fragerei nach der Pflegeversicherung sowieso nicht. Jeder, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist, hat doch bei der jeweiligen KV sowieso auch eine Pflegepflichtversicherung und zahlt seine Beiträge dafür. Es gilt ja immer noch der Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung".

Weil wenn ich zB die Eignungsübung antrete, dann gilt ja nichtmehr die gesetzliche Versicherung, bzw mein alter Arbeitgeber hat ja die Pflegepflichtversicherung bisher immer von meinem bisherigen Lohn direkt abgeführt.
Da dass ja nun zum Dienstantritt wegfällt, muss man sich schon selbt drum kümmern.

Da sagt das EÜG (insofern ich das richtig interpretiere) was anderes, da ja dein Arbeitsverhältnis zu deinem alten Arbeitgeber während der EÜ nicht weg fällt sondern nur ruht:

Zitat§ 8a Pflegeversicherung

(1) Die Teilnahme an einer Eignungsübung berührt eine bestehende Pflegeversicherung nicht.
(2) Für die Zeit der Teilnahme an einer Eignungsübung trägt der Bund die Hälfte des Beitrages zur sozialen Pflegeversicherung oder zahlt einen Beitragszuschuß für Privatversicherte entsprechend § 61 des Elften Buches Sozialgesetzbuch.

Botman

Oh man..  ::)
Dann hat die Versicherung wohl gepennt.. habe offensichtlich einen Antrag ausgefüllt, obwohl dies noch gar nicht nöig war.
Habe da jetzt nochmal angerufen, wird geprüft.

Danke auf jeden Fall vielmals für den Hinweis.

elec

Zitat von: elec am 04. Dezember 2014, 11:33:51
- Ein SaZ unter 25 Jahren muss die Stubenbenutzung (zu der er normal verpflichtet ist) bezahlen. Der Beitrag richtet sich nach den anteiligen Quadratmetern (wieviel Mann auf Stube).
- Ein SaZ über 25 (kein Trennungsgeldempfänger) muss entweder das selbe bezahlen oder muss tgl. nach Hause fahren oder eine Unterkunft in der Nähe selbst bezahlen.
- Ein SaZ über 25 (Trennungsgeldempfänger) bekommt entweder eine Stubenunterkunft gestellt oder eine Wohnung in der Nähe zum Mietdurchschnittspreis bezahlt. Zudem erhält dieser bei beiden Möglichkeiten das Trennungsgeld ausgezahlt.

Ist das so korrekt?

Keiner?  :o

FrauZuhause

Elec,
Ich bin nur die Frau eines SaZ über 25 (TG empfänger).
Also kein Fachmann. Aber nach meinen Recherchen würde ich sagen, das ist so korrekt.


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau