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Alkohol am Steuer, Wiederholungstäter

Begonnen von Sören182, 07. Dezember 2014, 10:06:56

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Sören182

Guten Morgen kameraden.
Ich habe mein Führerschein verloren unter Alkohol . Das ist jetzt zwei Monate her.
Jetzt habe ich das nochmal getan, einen Unfall gebaut und mein Auto dabei geschrotet,
Ich sage über mich selbst das ich unter Depressionen leide, und ein Alkohol problem habe.
Nach der Trennung von meiner Familie hat alles begonnen, sie hat mich sehr fertig gemacht nach der Trennung. Wir haben zwei Kinder zusammen und jetzt ist der Punkt wo ich nicht mehr klar komme. Schlaf Störungen plagen mich.halt und Kraft durch meine Eltern bekomme ich wenig. Es wird alles gespielt . Niemand möchte davon was wissen oder überhaupt das war haben. Ich habe meine ganze Kraft sechs Jahre lang gegeben nur für andere. Meine Kinder sind mir das wichtigste auf der Welt. Die Mutter der Kinder,ist ein absolutes Biest , gefühlskalt und kennt kein Erbarmen . Was ich schon durch habe wegen ihr geht garnicht.
Ich habe jetzt noch zwei Dienstzeit. Was kann mir passieren, kann. Man mich deswegen entlassen.?

Mkg


Sören182


F_K

Genau - Truppenarzt für die Krankheit, Anwalt für das Juristische ... Wenn die Dienstzeit schon länger als 4 Jahre ist, ist eine Entlassung nicht wahrscheinlich.


InstUffzSEAKlima

Ohne die Hintergründe zu kennen bzw. kennen zu wollen, aber es is immer das gleiche Schema: Da werden die "anderen" mit ihrem Verhalten als Ursache/Auslöser für das eigene Fehlverhalten (Alkoholmissbrauch) bzw. eine Reihe von Delikten (wiederholte Trunkenheitsfahrten - zum Glück ohne Personenschäden) verantwortliche gemacht.

Wie kann ein solcher Kamerad für die Bw noch tragbar sein? Wer mind. zwei Trunkenheitsfahrten unternommen hat, noch dazu den eig. PKW zerstört hat, kann unmöglich in der Truppe weiter unbehelligt Dienst versehen. Der Umgang mit Wa und Mun oder auch anderem Gerät bzw. Kfz wäre unverantwortlich.

justice005

Wenn Sie länger als 4 Jahre dabei sind, können Sie nicht entlassen werden.

Bei einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt folgt disziplinar meistens gar nichts außer einer Absehensverfügung der Einleitungsbehörde (Divisionskommandeur). Aber bei einer Trunkenheitsfahrt im Wiederholungsfall droht mit ziemlicher Sicherheit ein gerichtliches Disziplinarverfahren. Üblich wäre ein Beförderungsverbot für ein paar Jahre. Wenn Sie bereits Ihren Enddienstgrad erreicht haben und ein Beförderungsverbot ins Leere läuft, dann kommt ggf. eine Gehaltskürzung dazu.



Tierpark

Das ist ja nicht "nur" die zweite Trunkenheitsfahrt, es ist auch Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das macht sich immer besonders gut, vor allem bei den Vorgesetzten!
Und immer nur alles auf die anderen zu schieben und sich vielleicht mal einfach selbst an die Nase fassen und überlegen, was man falsch gemacht haben könnte, wäre auch nicht schlecht!!

miguhamburg1

Lieber justice, ich will Ihnen im Kern Ihrer Aussage nicht widersprechen. Allerdings ist die Personalführung für Mannschaften (SaZ) nunmehr ebenfalls im BAPers angesiedelt und damit ist diese behörde auch Einleitungsbehörde. Die Divisionen/Äquivalente sin da heraus.

justice005

Lieber miguhamburg,

leider verwechseln Sie Entlassungsdienststelle und Einleitungsbehörde.

Selbstverständlich sind Divisionskommandeure und Kommandeure vergleichbarer Kommandobehörden nach wie vor in Personalunion auch Einleitungsbehörde. Ich nehme an, Sie stimmen mir zu, dass nicht alle Einleitungsbehörden und Wehrdisziplinaranwaltschaften in der ganzen Bundeswehr abgeschafft und im BAPersBw zentriert wurden.

Vielleicht sollten Sie es sich abgewöhnen, grundsätzlich an meinen Beiträgen herumzumäkeln, denn das könnte auch für Sie peinlich sein.

Herzliche Grüße

Justice


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