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Laufbahn der Feldwebel -> Hilfe

Begonnen von Rocko1894, 09. Dezember 2014, 08:07:45

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Rocko1894

Guten morgen zusammen,

ich bin stecke momentan in einer schwierigen Entscheidung.
Ich möchte mich für die Laufbahn der Feldwebel bewerben.
Mein WDB hat mir aufgrund meiner Ausbildung (Fachinformatiker/-Systemintegration) zur Laufbahn der Feldwebel im allgemeinen Fachdienst geraten. Allerdings bin ich nach meiner Ausbildung vom technischen in den IT-Vertrieb gewechselt. Theoretisch bin ich zwar sehr fit in diesem Thema, jedoch praktisch jetzt schon seit 3 Jahren "raus" aus dem Thema. Meine Frage wäre nun: Kann ich, wenn ich den Einstellungstest zum Feldwebel erfolgreich abschließe und eine Zusage erhalte, jedoch dann merke dass mir das technische zu viel wird, immer noch in die Laufbahn der Feldwebel im Truppendienst wechseln oder muss ich das dann wirklich durchziehen?
Ich hoffe ich konnte meinen Standpunkt einigermaßen gut darstellen :-)

Ich freue mich auf eure Rückmeldung.

Liebe Grüße
Rocko

Elvis22

THEORETISCH kann man auch dann einen Wechsel beantragen. Ob das praktisch funktioniert steht auf einen anderen Blatt, da du erstmal für die Stelle eingeplant wurdest.
Solltest du dir die Frage stellen, weil du kein großes Interesse an der Technik hast, ist sie berechtigt, allerdings solltest du dir dann gut überlegen ob der fachdienst überhaupt was für dich ist.
Solltest du dir frage stellen, weil du glaubst die technischen Anforderungen könnten zu hoch sein: da mach dir mal überhaupt keine sorgen. Für jeden scheiß gibt es einen Lehrgang und selbstständiges denken ist eh nicht so gefragt, da es für alles, aber wirklich alles eine Vorschrift mit Kochrezept gibt (im fachdienst).

Ralf

Theoretisch klappt das auch, in den ersten 12 bzw. 24 Monaten vom Fachdienst zum TrD zu wechseln. Man wird ja aufgrund seiner zivilen Kenntnisse mit höherem Dienstgrad eingestellt und so wäre es ja ein leichtes, sich einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber den Fw-Anwärtern TrD zu erhaschen. Gibts auch einen Erlass darüber.
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Elvis22

@Ralf
Ich habe gelesen, dass zwar eine Ausbildung vorliegt und dass ihm daher Fachdienst empfohlen wurde, allerdings nicht, dass diese auch zwigennd verwertbar ist hinsichtlich des höheren einstellungsdienstgrades.
Wenn das allerdings der fall ist (was ja durchaus Sinn machen würde) hättest du natürlich recht.

@Rocko:
Wie gesagt: Die Anforderungen im fachlichen/technischen Bereich sollten deine allerletzte Sorge sein. Wenn du eine Ausbildung absolviert hast, hast du ohnehin ein gewisses grundverständnis in dem Bereich und mehr ist für die Lehrgänge absolut nicht notwendig. Voraussetzungen sind natürlich ein bisschen Fleiß und dass man nicht komplett dämlich ist. Letzteres gerne in Bezug zu ersterem setzen, denn es gibt immer wieder Leute die durch Lehrgänge fallen aufgrund von Faulheit. Und das ist schlicht dämlich.

Ralf

Zitat von: Rocko1894 am 09. Dezember 2014, 08:07:45

Mein WDB hat mir aufgrund meiner Ausbildung (Fachinformatiker/-Systemintegration) zur Laufbahn der Feldwebel im allgemeinen Fachdienst geraten.
Das ist ein verwertbarer Beruf und er ist für einige Mangelverwendungen verwertbar. Das macht den Bewerber für den facheienst überaus interessant.

Einstellungen sind jeweils zum Quartalsbeginn.
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Botman

Es gibt keine festen Einstellungs- oder Prüfungstermine.
Kündigen brauchst du auch nicht, falls du tatsächlich in den Fachdienst mit anrechenbarer Ausbildung kommst, somit mit höherem DG eingestellt wirst, hast du am Anfang eine 4monatige Eignungsübung.
In der Zeit dieser Eignungsübung ruht dein jetziges Arbeitsverhältnis, d.h. du musst nicht kündigen.
Einfach dann die Aufforderung zum Dienstantritt beim Arbeitgeber abgeben, mit Hinweis auf das EÜG (Eignungsübungsgesetz) und dann hat sich das für dich erledigt.

Ralf

Doch es gibt feste Einstellungstermine:
Zitat von: Ralf am 09. Dezember 2014, 09:41:10
Einstellungen sind jeweils zum Quartalsbeginn.
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Botman

Stimmt, pardón.  ;D
Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass man sich jederzeit bewerben kann und es da keine Fristen gibt.

KlausP

Wenn Sie im Fachdienst mit höherem Dienstgrad eingestellt werden, leisten Sie zu Beginn eine viermonatige Eignungsübung. In dieser Zeit brauchen Sie nicht zu kündigen, weil Sie dem Kündigungsschutz nach dem Eigungsübungsgesetz unterliegen.

Wenn Sie im Truppendienst mit niedrigstem Dienstgrad eingestellt werden, müssen Sie ebenfalls nicht kündigen, weil Sie zumindest für die ersten sechs Monate, in denen Sie Ihre Verpflichtung jederzeit widerrufen können, dem Kündigungsschutz nach Arbeitsplatzschutzgesetz unterliegen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Botman

Sie müssen garnicht kündigen, das übernimmt dann die BW für sie, nachdem die Eignungsübung/Probezeit bestanden ist.

vita1992

Habe diese Frage in meinem aktuellen Beitrag schon gepostet aber jetzt sehe ich das zu dem Thema hier schon was offen ist daher noch mal hier meine Frage:

Hab da noch eine Frage:

Ich muss jetzt meinem aktuellen Arbeitgeber ein paar Formulare geben die er mir und der Krankenkasse ausfüllen muss.
Zum einem habe ich ja 4 Monate Probezeit bei der BW, sollte es aus irgend einem Grund nicht Funktionieren ist der Arbeitgeber verpflichtet
mich wieder zurückzunehmen, jetzt meine Frage:

Muss er mich wieder auf die selbe Position / Stelle aufnehmen in der ich vorher gearbeitet habe??
Weil wenn ja darf er ja in den ersten 4 Monaten keinen Nachfolger suchen falls ich doch zurück kehren würde!?

Oder muss mich der Arbeitgeber allgemein aufnehmen egal auf welche Stelle?

Habe aktuell eine Techniker Stelle bei der es nur 5 von unserer Sorte gibt und wir sind Weltweit auf Montage unterwegs,
wenn die ersten 4 Monate das nur noch 4 Leute machen könnte das sehr stressig für die werden?

BulleMölders

Von was für 4 Monaten Probezeit sprechen Sie? Oder meinen Sie die 4 Monate Eignungsübung? Wenn ja, dann solten Sie sich mal fix schlau machen was der Unterschied ist.

vita1992

Ich meinte natürlich die Eignungsübung, diese ist ja voraussichtlich 4 Monate und beinhaltet laut meinem wissen auch einen Teil der AGA.