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Seiteneinsteiger in die Laufbahn der Offiziere

Begonnen von Polarfuchs, 11. Dezember 2014, 14:30:23

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Polarfuchs

Hallo zusammen!
Ich habe mich die letzten Tage durch die ganzen Posts gelesen aber habe leider keine passende Antwort auf meine Frage gefunden.
Zunächst etwas zu meiner Person, so dass ihr euch ein besseres Bild machen könnt.

-30 Jahre
-Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel
-von 2006-2010 SaZ4, DG bei Austritt Stabsgefreiter
-von 2010-heute Studium BWL Schwerpunkt Logistik

Ich habe mich dieses Jahr für den Seiteneinstieg in die Offizierslaufbahn beworben. Obwohl in diesem Bereich bei der BW i.d.R. kein Bedarf besteht, da selber auf diesem Gebiet ausgebildet wird, habe ich einen vorerst positiven Bescheid bekommen, dass ich bei bestehen des Studiums für die NSchTr vorgesehen bin.
Jetzt komme ich zu meinem Problem. Ich wurde gefragt ob ich bis zum 1.7. mit dem Studium fertig bin. Sprich das Zeugnis muss ich noch nicht erhalten haben, jedoch alle Prüfungsleistungen abgelegt haben. Jetzt ist es so, dass ich noch eine Klausur schreiben muss und der dafür angesetzte Prüfungszeitraum ist noch nicht bekannt, liegt jedoch zwischen dem 27.06. und dem 14.02.15.
Wenn ich natürlich Glück habe wird die Prüfung direkt zu Beginn geschrieben. Wenn ich jedoch Pech hab, was wahrscheinlicher ist, findet die Prüfung nach dem 01.07. statt.
Hat hier jemand Erfahrungswerte, falls die Klausur nach den 01.07. fällt der Zug für mich kommendes Jahr abgefahren ist oder ob es da die Möglichkeit gibt, später zum Lehrgang anzureisen?
Denn wenn ich das richtig rausgelesen habe, beginnt jedes Jahr zum 01.07. der OL1.

Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken. Ich würde mich über Antworten freuen.
Vielen Dank
Horti

slider

Ich bezweifle, dass deine Einberufung ohne abgeschlossenes Studium wirksam sein wird, falls du ohne diesen Nachweis überhaupt eine bekommen solltest. Du hast ja die formalen Kriterien für eine Einstellung nicht erfüllt.

Ralf

#2
Wenn du bis zum 01.07. die Voraussetzungen nicht erfuellen kannst, wird man deine Einstellungszusage zuruecknehmen. Ob du dann dich im naechsten Jahr erneut bewerben musst oder man dir zusagt zu schieben (auf den 01.07.20152016) musst du dann erfragen.

Edit: danke fuer den Hinweis. Datum geandert.
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slider

Zitat von: Ralf am 11. Dezember 2014, 15:23:27
... oder man dir zusagt zu schieben (auf den 01.07.2015) musst du dann erfragen.

In dem Fall wohl den 01.07.2016, denn der Einstellungstermin 01.07.2015 ist ja bereits der, der in Gefahr ist.

turbotyp

Zitat von: Horti am 11. Dezember 2014, 14:30:23
[...] der dafür angesetzte Prüfungszeitraum ist noch nicht bekannt, liegt jedoch zwischen dem 27.06. und dem 14.02.15.

Nur mal aus Neugierde (ich stukadiere etwas ähnliches): Was ist das für eine Klausur, die einen so großen Prüfungszeitraum hat?  :o

wolverine

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Irgendetwas scheint da mit den Daten sowieso nicht zu stimmen.

Wenn es um den Einstellungstermin 01.07.2015 geht, dann gibt es ja kein Problem, da die Klausur spätestens am 14.02.2015 absolviert sein wird.
Das würde aber keinen Sinn machen, da der TE ja ein Problem zu haben glaubt. Somit gehe ich davon aus, dass die Klausur eher zwischen dem 26.07.2015 und dem 14.02.2016 stattfindet. Und selbst wenn diese gleich zu Beginn dieses Zeitraumes geschrieben wird, dürften wohl kaum bis 01.07.2015 bereits Ergebnisse vorliegen. Somit halte ich eine Einstellung im Jahr 2015 für nahezu unmöglich.

Polarfuchs

Ja das ist etwas komplizierter. Hat was mit Umstruckturierungen an der Hochschule zu tun. Sprich ich kann die Prüfung erst nächstes Semester schreiben. Bis dahin ist aber alles andere inklusive Bachelorarbeit und Kolloquium abgeleistet.
Also wie gesagt ich habe mit einem Hauptmann vom ACFüKrBw gesprochen gehabt und der sagte zu mir, dass ich für den Eintritt noch kein Zeugnis haben muss, sondern lediglich alles abgelegt haben muss.
Die Frage ist nur ob definitiv der Einzugstermin der 1.7. ist und wenn ja ob jemand Erfahrungen hat, ob es auch möglich ist im schlimmsten Fall 14 Tage später anzureisen.

Botman


Polarfuchs

Zitat von: Botman am 11. Dezember 2014, 16:18:02
Bestimmt is aus der 7 ne 2 geworden.
Er meinte sicherlich den 14.07.2015

Ja genau. Sorry hab ich jetzt erst gesehen. Das war ein Tippfehler meinerseits...

Ralf

Also nochmal: Der Diensteintritt ist der 01.07. und nicht der 14.07.
Hat man zum 01.07. nicht die geforderten Voraussetzungen erfuellt, wird man nicht eingestellt.
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F_K

.. Und es müssen nachweislich alle notwendigen Klausuren mit Ergebnis vorliegen.

Polarfuchs

Ja gut. Danke für die Antworten. Dann kann ich das Thema wohl abhaken...

Whiskey

Wobei während des OAL teilweise auch OAs noch keinen Gymnasialabschluss hatten, da die Prüfungen teilweise erst nach dem 01.07 geschrieben wurden, ergo hätten diese Personen ja auch nicht dort seien dürfen, oder?
@TE: Einfach mal in Köln anrufen und fragen, die beißen nicht ;)
Zitat von: Tommie
Hier sollten ein paar Leute Offiziere werden ;) ! Sicheres Auftreten bei vollkommener Ahnungslosigkeit beherrschen Sie ja schon alle nahezu perfekt ;D !

Ralf

Zitat von: Whiskey am 12. Dezember 2014, 00:37:19
Wobei während des OAL teilweise auch OAs noch keinen Gymnasialabschluss hatten, da die Prüfungen teilweise erst nach dem 01.07 geschrieben wurden, ergo hätten diese Personen ja auch nicht dort seien dürfen, oder?
@TE: Einfach mal in Köln anrufen und fragen, die beißen nicht ;)
Abi-Pruefung nach dem 01.07.? Dann wohl eher eine muendl. Nachpruefung, weil er zwischen 2 Noten steht.
Oder die Schule hat beschnigt, dass ein Scheitern im Abi nicht mehr moeglich ist.
Fakt ist, dass jemand nicht als OA eingestellt werden kann und darf (siehe SLV), wenn er die Voraussetzungen nicht mitbringt. Und das ist mind. Realschulabschluss mit Beruf.
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