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BFT - Alterszuschlag

Begonnen von tifosi2000, 14. Dezember 2014, 21:50:23

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tifosi2000

Aus der Weisung:

"Alterszuschlag:
Bis einschließlich dem 35. Lebensjahr wird kein Alterszuschlag vergeben.
Ab dem 36. Lebensjahr wird der erreichte Basispunktwert um 0,5% pro Lebensjahr erhöht:
Zu bere hung des Alterszuschlags ist das Alter, das in einem Kalenderjahr erreicht wird ausschlaggebend.

Alterszuschlag (ab 36. Lebensjahr) = Basispunkte x (Alter – 35 Jahre) x 0,005"


Nun zu meiner Frage:
Nehmen wir mal an im aktuellen Jahr wird ein Soldat 35. Befindet sich somit im 36. Lebensjahr.
Gemäß dem Absatz oben, erhält der Soldat 0,5% Alterszuschlag.
Wenn ich jedoch die Werte in die Formel einsetzte, erhalte ich 0.
Basispunkte x (35 - 35) x 0,005 = 0

Also deute ich den oberen Absatz falsch oder die Formel ist einfach falsch.
Wie seht ihr das?

Jens79

Wenn ein Soldat 35 Jahre alt ist, kann er keinen Alterszuschlag bekommen den es ab 36 gibt....

;D
 

dogfish

Zitat von: Jens79 am 14. Dezember 2014, 21:55:25
Wenn ein Soldat 35 Jahre alt ist, kann er keinen Alterszuschlag bekommen den es ab 36 gibt....

;D

Streng genommen beginnt das 36. Lebensjahr mit dem 35. Geburtstag ;)

Jens79

Skandal.....

Dann hilft nur noch eine Eingabe beim Wehrbeauftragten  ;D
 

tifosi2000

Jetzt mal ernsthaft: das ist doch falsch?!
Oder stehe ich auf dem Schlauch?!

ulli76

Offensichtlich verstehen das alle anders als du. Komisch, oder?
ich würde mal an den Wehrbeauftragten schreiben. Das geht ja gar nicht, dass man um seine Punkte betrogen wird.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Holgi33

Einfach etwas länger den Kopf über der Stange halten und alles ist gut.

Frohe Weihnachten.

tifosi2000

@ulli76: dann erkläre mir dich meinen Gedankenfehler bitte!

AT

Alles richtig, was du sagst und was hier geschrieben wurde.
Dein Gedankenfehler ergibt sich daraus, dass du dich zu sehr an dem 36. Lebensjahr fest klammerst. Es stimmt zwar mit dem 36. Lj, aber die Weisung sagt übertragen aus, dass man im zugrunde gelegten Kalendarjahr 36 werden muss.
Also angenommen jmd hat am 01.Dezember 2015 seinen 36. Geburtstag und macht im Januar 2015 seinen Test, dann bekommt er den Zuschlag.
Macht er ihn am 02.Dezember 2014 dann bekommt er den Zuschlag 0, so wie in der Formel richtig berechnet.


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