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Trennungsgeld {3}, ledig, keine anerkannte Wohnung

Begonnen von Melvin, 16. Dezember 2014, 11:33:54

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Melvin

Hallo,

da unser ReFü scheinbar meine Zeit findet versuche ich es mal hier. Folgendes, Ich Single 22J, ledig und ohne anerkannte Wohnung (Mutti) bin zur Zeit auf einen 3 Monatigen Lehrgang kommandiert. Bin ich nach Paragraph 3 Trennungsgeldberechtigt, da mein "Wohnsitz" ja quasi in der Stammeinheit liegt der 200km entfernt vom jetzigen Lehrgang liegt? Ich selbst hätte gesagt nein jedoch habe ich nun von vielen gehört, dass ich für die 3 Monate trennungsgeld berechtigt bin. Hat hier jemand mehr Ahnung?

MkG

wolverine

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Melvin

Zitat von: wolverine am 16. Dezember 2014, 11:42:00
Ohne anerkannte Wohnung? ???

Ja die Begründung war von allen, dass ich die "Stube" quasi als Wohnsitz habe und durch die kommandierung für 3 Monate nun nach Paragraph 3 Trennungsgeldempfänger sein solle

wolverine

Und warum sollte dann die "neue" Stube nicht auch die "neue Wohnung" werden?
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Melvin

Zitat von: wolverine am 16. Dezember 2014, 11:47:21
Und warum sollte dann die "neue" Stube nicht auch die "neue Wohnung" werden?
weil es nur eine kommandierung und keine versetzung ist

KlausP

Das ist dabei belanglos. Wurde ihnen mit der Kommandierungsverfügung die UKV zugesagt? Wenn nein, was steht in der Begründung?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

UKV bei Kommandierung unter 6 Monaten?

Bei Lehrgängen unter 6 Monaten wird bei entsprechender Abwesenheit vom Standort der Stammeinheit Trennungsgeld bezahlt.
the rest is silence...

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TransDEL

Servus,

als OA des Heeres bekommt man, wenn man zu Beginn der Ausbild an die OSH, an die Sprachenschule und in das Truppenpraktikum kommandiert ist immer Trennungsgeld, mit der Begründung, dass einem

bei Kommandierungen unter 3 Monaten Trennungsgeld zusteht.

Also müsste es in deinem Fall das selbe sein.

Kameradschaftliche Grüße
Mit freundlichen Grüßen TransDEL

KlausP

Zitat von: Andi am 16. Dezember 2014, 15:31:42
UKV bei Kommandierung unter 6 Monaten?

Bei Lehrgängen unter 6 Monaten wird bei entsprechender Abwesenheit vom Standort der Stammeinheit Trennungsgeld bezahlt.

Stimmt auch wieder. Denkfehler von mir.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Botman

Zitat von: KlausP am 16. Dezember 2014, 15:42:26
Zitat von: Andi am 16. Dezember 2014, 15:31:42
UKV bei Kommandierung unter 6 Monaten?

Bei Lehrgängen unter 6 Monaten wird bei entsprechender Abwesenheit vom Standort der Stammeinheit Trennungsgeld bezahlt.

Stimmt auch wieder. Denkfehler von mir.
Dass ich das noch erleben darf.  :P

L o c o

Hallo Melvin,
es stimmt, du bist Trennungsgeld berechtigt nach Paragraph [3]!
Das gilt aber nicht für jede Komandierung.

Merk dir bitte:
Lehrgang über 4 Wochen: Trennungsgeld [Ja]
Lehrgang unter 4 Wochen: Trennungsgels [Nein]

Mit kameradschaftlichen Gruß,
Man_Kra
PzGrenBtl 391 / 2011
StKp LogRgt 46 / 2011-2012
NschBtl 462 / 2013 - 2014
AFSBw / 2014
LogBtl 461 / 2015-2018
SanStff SanMatVers Eins Pfungstadt / 2018 - heute


Refü und so

Also, wenn meine Prüfer und ich seit Jahren keine falschen Berechnungen und Auszahlungen machen dann ist

Zitat von: man_kra am 17. Dezember 2014, 21:13:12
Lehrgang unter 4 Wochen: Trennungsgels [Nein]

eindeutig falsch.




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