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Statt abfindung nen Beamten Job?

Begonnen von Egger, 13. März 2006, 12:11:02

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Egger

also mir hat gestern n bekannter erzählt, dass wenn man zB. SAZ 8 macht man führer auf seine Abfindung am ende der dienstzeit verzichten konnte und nen beamten job  annehmen konnte wie Zb. Zoll oder Bundesgrensschutz. meine Frage geht sowas heutzutage auch noch?

danke schonma

mailman

Meines Wissens bekommt man als SaZ12 einen Eingliederungsschein mit dem man z.B. beim Zoll eine Stelle bekommt.
Bei Bundespolizei oder Polizei geht das aber nicht.

Metatron79

HI

Ich kenns nur andersrum: Man muss auf seine Übergangsgebührnisse ("Abfindung") verzichten, wenn man eine Stelle im öffentlichen Dienst antritt.
Das mit dem Eingliederungsschein hab ich noch nie gehört. Klingt mE auch etwas abwegig  :)


M
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mailman

Eingliederungsschein gibts aber.

Steht so in meinem Heft "Laufbahnen der Unteroffizere und Mannschaften)

Metatron79

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Egger

@metatron...

so meinte ich das ja auch! ich verzichte auf die abfindung und fange bei einer stelle im öffentlichen dienst an. geht das noch? ich bin SAZ8,

Metatron79

Ich seh schon, wir verstehen uns  ;)

Mailman hat recht, gibt es wirklich.  Das hat mir keine Ruhe gelassen und ich hab mal gegoogelt (Erst Intra- dann Internet) und das gefunden:

http://www.terrwv.bundeswehr.de/C1256F8900489C69/vwContentByKey/W26HGHTG144INFODE/$File/BF02_Stand%2001.10.2005.pdf

Im Zweifelsfall immer mit dem BFD sprechen!

M
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Timid

Dann mal was handfestes: Alles, was es dazu zu sagen gibt, findet sich im Soldatenversorgungsgesetz, §9, Eingliederungsschein und Zulassungsschein.

Einen solchen Schein gibt es nur, wenn man sich für wenigstens 12 Jahre verpflichtet hat, davon wenigstens 4 Jahre um sind und entweder die Dienstzeit (also die wenigstens 12 Jahre) um sind oder man auf Grund von Dienstunfähigkeit entlassen wird. Einen Eingliederungsschein erhält, wer unmittelbar nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses Beamter werden will, den Zulassungsschein, wer im öffentlichen Dienst oder ohne Eingliederungsschein als Beamter anfangen will.

Die Übergangsgebührnisse entfallen für Inhaber eines Eingliederungsscheins, diese erhalten dafür Ausgleichsbezüge (um eine anfänglich niedrigere Besoldung im neuen Dienstverhältnis gegenüber der Besoldung als Soldat auszugleichen).

Da man nach dem Ende der 12 Jahre i.A. schon 30 oder älter ist, wird jede Anstellung als Polizist (Landes- oder Bundespolizei) entfallen. Eine Verwendung in der Verwaltung wäre wahrscheinlicher.

Zitat von: Metatron1979 am 13. März 2006, 12:26:53Das mit dem Eingliederungsschein hab ich noch nie gehört. Klingt mE auch etwas abwegig  :)

Weil?
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Metatron79

...weil ich mir das anders vorgestellt hatte.  ::)

Aber so macht das Sinn. Vorallem weil man sich trotzalledem bewerben muss. Hab schon gedacht das da "jeder" unterkommt. Das wollte mir nicht so recht in den Schädel, zumal man ja viele sieht die nach ihren Jahren so ziemlich mit leeren Händen da stehen.

Wieder was dazugelernt!  :)

M
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peppie

Zitat von: Metatron1979 am 13. März 2006, 12:49:58
...weil ich mir das anders vorgestellt hatte.  ::)

Aber so macht das Sinn. Vorallem weil man sich trotzalledem bewerben muss. Hab schon gedacht das da "jeder" unterkommt. Das wollte mir nicht so recht in den Schädel, zumal man ja viele sieht die nach ihren Jahren so ziemlich mit leeren Händen da stehen.

Wieder was dazugelernt!  :)

M

Als SaZ12 FW-Laufbahn wird man doch weitergebildet oder nicht? Mit einer abgeschlossenen Lehre kann man seinen Meister machen und als ungelernter eine Erstausbildung oder? Dann steht doch niemand mit leeren Händen da...
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Egger

hm...also geht das bei mir als SAZ8 net ....shit das ja ärgerlich!

Metatron79

Frage ist , wie gut das dann ist was man in den Händen hält.

Mit Ausbildungen die dann eventuell weit über 10 Jahre alt sind (bei mir der Fall, bei DZE in 9 Jahren sind meine beiden abgeschl. Lehren 13 bzw. 15 Jahre alt), in einer Verwendung die nicht dem eigentlich gelernten Beruf entspricht, dem Meister, der auch schon etwas her ist....

Ich denke man muss sich selbst rechtzeitig drum kümmern um nachher bessere Chancen zu haben.


M

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Timid

#12
Und genau, um sowas zu verhindern, gibt es z.B. den BFD und Mittel für alle SAZ, die lange genug dabei waren, um eine vor/während des Wehrdienstverhältnisses erhaltene Ausbildung/ein während der Zeit absolviertes Studium aufzufrischen/eine fehlende Ausbildung nachzuholen ... Die Bundeswehr möchte nämlich nicht, dass ihre Soldaten nach Ende der Dienstzeit mit leeren Händen dastehen!

Alles weitere findet sich (auch hier wieder) im Soldatenversorgungsgesetz.
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Metatron79

Und das ist löblich! Ich will der Bw auch keinen Vorworf machen, ganz im Gegenteil! Das Problem liegt einfach bei den Kameraden die sich 10-12 Jahre die Ei*** schaukeln und dann auf einmal aufwachen weil draußen ein ganz anderer Wind weht!

Und mit "sich drum kümmern" meinte ich auch den BFD. Zusatzquali usw.

Aber ich glaube wir gleiten langsam vom eigentlichen Thema ab  :D


M
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