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Vom ROA zum BS?

Begonnen von ToMA, 21. Dezember 2014, 19:18:26

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wolverine

Eingestellt würde doch dann im bis dahin aktuell erreichten Dienstgrad und es gibt ja schon Dienstzeit als Offizier und Beurteilungen. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe werden immer 24 Tage Wehrübung (RDL) als ein Jahr Dienstzeit fingiert.

Aber noch einmal: ob eine andere Verpflichtungszeit überhaupt akzeptiert wird, entscheidet allein die Personalführung. Es gibt da keinen Automatismus, dass andere Zeiten als die Regelverpflichtung angesetzt werden.
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ToMA

Auf der Bw-Seite steht zumindest:
"Wenn Sie als "Professional" bereits mit einem abgeschlossenen Studium zu uns kommen wollen, beginnt die Mindestverpflichtungsdauer bereits bei 3 Jahren."
Wenn das nicht nur für 26 (2) gilt, sondern auch für 26 (4), ist die Verpflichtungsdauer im Einzelfall wohl tatsächlich mit der Personalführung abzuklären.  ::)
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Hawkeye

Zitat von: DadOA am 21. Dezember 2014, 22:31:34
Auf der Bw-Seite steht zumindest:
"Wenn Sie als "Professional" bereits mit einem abgeschlossenen Studium zu uns kommen wollen, beginnt die Mindestverpflichtungsdauer bereits bei 3 Jahren."

Genau diesen passus meine ich. ;)
Aus einer Stellenanzeige des Einzelhandels:

"Kommunikation des Spirits und des femininen Lifestyles an die Kundin"

ToMA

@Hawkeye, wie gesagt:
Zitat von: DadOA am 21. Dezember 2014, 22:31:34
Wenn das nicht nur für 26 (2) gilt, sondern auch für 26 (4), ist die Verpflichtungsdauer im Einzelfall wohl tatsächlich mit der Personalführung abzuklären.  ::)
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

wolverine

#19
Im Kern müsste ja für drei Jahre Bedarf an einem Truppenoffizier in den entsprechenden Dienstgraden und der Verwendung bestehen, der nicht aus dem bestehenden Pool an Offizieren gedeckt werden kann. Das sollte nur in Ausnahmefällen vorliegen.
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F_K

Was denn nun?

Einstellung mit höherem Dienstgrad aufgrund verwertbaren Studiums, Stellen derzeit nicht "intern" zu besetzen ODER Einstellung in die "normale" OA Laufbahn (ohne Studium) mit vorher schon erworbenem Dienstgrad?

.. das sollten wir sauber trennen.

(Dazu als Reminder: Einsteiger in die OA Laufbahn können nur mit Sondergenehmigung einsteigen, wenn es schon Offiziere sind - dies schmälert die Chancen ganz erheblich - Haushaltsstellen und so ...)

ToMA

Einfach meine Ausgangsfrage lesen.  ;)

Einstieg als Offizier (mit abgeschlossenem, aber nicht verwertbarem Studium)!

Also (Wieder-)Einstieg nach § 26 (4) und nicht nach 26 (2) SLV.

Und OA-Lehrgänge müssen nicht mehr durchlaufen werden, da bereits erledigt (durch Punkt 1, ROA SaZ 2).

Zitat von: F_K am 22. Dezember 2014, 08:28:24
.. wenn es schon Offiziere sind - dies schmälert die Chancen ganz erheblich - Haushaltsstellen und so ...)

Wissen (Quelle?) oder Hörensagen?  ::)
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F_K

@ DadOA:

Hatten wir hier schon mal diskutiert - einfach mal suchen.

Nochmal:
- Die Bundeswehr baut eher Offizierstellen ab
- Ein Mangel an Truppendienern besteht nicht
- Die SLV ist eine KANN Vorschrift

Der theoretische Fall soll sich bewerben - ich rechne da nicht mit hohen Chancen.

ToMA

Ok, habe zwar gesucht, aber nichts entsprechendes gefunden.

Habe aber inzwischen auch die Intention verstanden. Ein Seiteneinstieg in die TrOffz-Laufbahn (26 (4)) ist mit vielen Unabwägbarkeiten verbunden, also sehr unsicher.  :-\

Das betrifft nicht nur die Einstellungsfrage an sich sondern erst recht eine eventuelle Wunschverwendung.

Vielen Dank für die nützlichen Hinweise!
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F_K

@ DadOA:

"Unsicher" ist da nicht das richtige Wort - dieser Weg ist so unwahrscheinlich, dass ein Plan in dieser Richtung nicht ins Auge gefasst werden sollte.

Unter Umständen gibt es Jahre, in denen überhaupt keine Einstellung in diesem Bereich erfolgt.

ToMA

Lieber F_K,

Ich sagte nicht "unsicher" sondern "sehr unsicher"! Wenn schon zitieren, dann richtig.  ;)

Und das ist es auch (sehr unsicher). Nicht mehr und nicht weniger.

Und darauf hinzuplanen, war zwar nicht die Frage, aber danke für den Hinweis.

Wie gesagt, meine Fragen wurden ausreichend beantwortet, vielen Dank.
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Niederbayer

Ach lieber F_K, nichts für ungut, aber manchmal muss man sich mit deinen Beiträgen im Hinterkopf schon wundern, dass die Bundeswehr überhaupt noch irgendjemanden einstellt  :P

KlausP

Zitat von: Niederbayer am 22. Dezember 2014, 12:36:57
Ach lieber F_K, nichts für ungut, aber manchmal muss man sich mit deinen Beiträgen im Hinterkopf schon wundern, dass die Bundeswehr überhaupt noch irgendjemanden einstellt  :P

Sein Pech und Glück für die Bundeswehr ist, dass er nichts zu sagen hat.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ Niederbayer:

Es geht hier im Thread um einen sehr seltenen Spezialfall - insoweit kann man daraus keinen Schluss auf die allgemeinen Einstellungen ziehen.

@ Klaus P:

Ich habe schon etwas zu sagen, und manchmal auch etwas zu entscheiden ...

Ralf

Zitatbeginnt die Mindestverpflichtungsdauer bereits bei 3 Jahren.
Man darf dabei halt nicht den Schluss ziehen, dass es auch SaZ03 wird.
Mindestverpflichtungszeit ist das absolute Minimum, das Erlasse der TSK oder Fü SK fordern. So stand lange Zeit bei den Fw allg FD auf bw-karriere , dass die MVZ 04 sind. Das hat aber oftmals zu Missverständnissen geführt hat, da hier regelmäßig die Regelverpflichtungszeit von 12 bzw. 13 Jahren eingefordert wurde.
Bei den Seiteneinsteigern ist es oftmals SaZ08 oder sogar die 13.
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