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Entlassungsgeld - wann?

Begonnen von Romeo84, 14. März 2006, 19:27:45

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Romeo84

Hallo!

Ich scheide am 31.03., also diesen Monat, aus dem Grundwehrdienst aus.
Wann genau gibt es Entlassungsgeld? Ich bekomme immer am 15. Wehrsold, war jedoch noch nicht dabei...

Und wie sieht es mit dem Verpflegungsgeld aus? Das bekomme ich immer vom Vormonat, wann würde es dieses für den März geben?

Gruß

Chuckie85

Ich habe mein Entlassungsgeld am 15. nach meiner Entlassung bekommen, ist auch noch nicht soooo lange her.

bes

Gibt es noch Entlasungsgeld fürn GWD?

Chuckie85

Es gab mal Pläne das abzuschaffen aber die wurden aus Eis gelegt. Also ich hab 2005 mein Entlassungsgeld noch bekommen.
Der Großteil ist bei mir aber für Zahnersatz für einen im Dienst demolierten Zahn draufgegangen...  >:(  >:(  >:(

Metatron79

@ Chuckie85

Im Dienst? Warum hast du das dann nicht auch dort noch machen lassen!? Freie Heilfürsorge - im Dienst etc.


M
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten - ich mach mir neue.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben - und den Mund halten!

Chuckie85

#5
Das meinte mein Spieß auch, aber die Sanis sahen das anders...
Als Wehrpflichtiger hat man nur noch Anspruch darauf, dass die Schmerzen beseitigt werden, deshalb habe ich auf einen abgebrochenen Zahn nur eine Füllung gekleistert bekommen und durfte die richtige Füllung dann nach DZE selber bezahlen.   :(
Der Gipfel war aber, dass ich um Prozente von der Kasse zu kriegen alle Kontrollen seit 10 Jahren vorweisen musste. Für den Zeitraum der Wehrpflicht fehlte mir logischerweise so ein Beleg. Den wollte ich anfordern (man wird ja am Anfang und bei der Entlassung auch vom Zahnarzt untersucht), aber die Spacken haben sich geweigert einen zu schicken, es wäre ja nur eine oberflächliche Kontrolle gewesen...

Das Ganze passiert wohl aus Kostengründen, wenn man sich ein Bein bricht gibts wahrscheinlich auch nur eine Aspirin und ne Flasche Cognac gegen die Schmerzen...

Metatron79

#6
Wundert mich. Und ärgern sowieso.  >:(

Zum Thema Bonusheft: So wie ich das hier mitbekommen habe machen die hier auch einen Eintrag mit Stempel usw.
Oberflächlich? Mund auf - Zähne vorhanden - Mund zu?
Mir kommt das trotzdem seltsam vor. Hoffentlich passiert mir sowas nie.  :o

Für das gebrochene Bein gibt es Voltaren. Alles was über der Gürtellinie schmerzt ---> Aspirin.  ::) *Wobei ich nix gegen den Cognac hätte  ;D*

M

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Timid

Zitat von: Chuckie85 am 15. März 2006, 12:57:12Das meinte mein Spieß auch, aber die Sanis sahen das anders...
Als Wehrpflichtiger hat man nur noch Anspruch darauf, dass die Schmerzen beseitigt werden, deshalb habe ich auf einen abgebrochenen Zahn nur eine Füllung gekleistert bekommen und durfte die richtige Füllung dann nach DZE selber bezahlen.   :(

Hast du es denn mit einem Antrag auf Anerkennung als Wehrdienstbeschädigung versucht?

Es gibt ansonsten auch noch die Mittel der Beschwerde und der Eingabe an den Wehrbeauftragten. Denen muss nachgegangen werden, und wenn es zu einem Fehlverhalten des Sanitätspersonals gekommen ist, dann würde das auch entsprechende Konsequenzen für diese nach sich ziehen.
Würde ich an deiner Stelle einfach mal probieren.

ZitatDen wollte ich anfordern (man wird ja am Anfang und bei der Entlassung auch vom Zahnarzt untersucht), aber die Spacken haben sich geweigert einen zu schicken, es wäre ja nur eine oberflächliche Kontrolle gewesen...

Eingabe an den Wehrbeauftragten ...
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

peppie

Also kann man während des GWDL/FWDL/SaZ das Bonusheft weiterführen und der SanBereich muss es eintragen? Ich hab das Bonusheft jetzt seit kanpp 8 Jahren und wurde immer eingetragen..
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!