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Stelle nach der GA gefällt nicht.

Begonnen von Ein neuer Gast, 06. Januar 2015, 06:39:15

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Ein neuer Gast

Hi,

Ich bin seit kurzem mit der GA durch und nun in meiner Stamm angekommen. Leider ist es überhaupt nicht das was ich wollte bzw. wie ich es mir vorgestellt habe.

Frage 1: Welche Möglichkeiten habe ich nun wenn ich zwar in der Bw bleiben möchte... allerdings mein Dienstposten bzw. Die Verwendung mir nicht zusagt. Da ich Kaufmann bin liebäugel ich eher mit dem Stab o.ä.

Wie flexibel ist bzw. kann die Be sein.

Frage 2: Angenommen ich habe keine Chance auf eine andere Stelle, und sehe mixh somiz gezwungen zu gehen... wäre vermutlich erstmal arbeitslos. Bekomme ich dann arbeitslosengeld? War bis kurz vor der GA in fester anstellung als Kaufmann für 9 Monate.

Davor ein halbes Arbeitslos und wiederum davor 6 Jahre fest angestellt als Kaufmann.


Ich werde gleich mal das Gespräch mit dem Zugführer suchen. Würde mich trozdem über viele hilfreiche Antworten freuen.

Gruß


BulleMölders

Um auf die Frage auch nur eine halbwegs vernünftige Antwort geben zu können, müsste man zumindest den Status (FWDL oder SaZ) und die Verpflichtungszeit kennen.

Ein neuer Gast

Oh ganz vergessen.

Ich bin SaZ 8, bin auch von der Bw als Arbeitgeber nach wie vor überzeugt. Nur ist diese Stelle nicht die richtige und ich fühle mich hier einfach fehl am Platz.

BulleMölders

Die Laufbahn wäre sicher auch noch interesandt.

Aber im Grunde bleibt Ihnen nichts anderes übrig als einen Antrag zu stellen und ab zu warten oder innerhalb der Probezeit zu kündigen.

Was den anspruch auf Arbeitslosengeld angeht, da sollten Sie wohl besser die Arbeitsagentur fragen.

Ein neuer Gast

Mannschafter

Wie lange dauert denn dieser Antrag... sowie ich das Verstanden habe dauert es ewig und 3 Tage.

wolverine

Haben Sie eventuell einmal mit einem Vorgesetzten gesprochen? Für mich wäre das der erste Weg.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

BulleMölders

Das wird Ihnen hier niemand sagen können. Zumal ja auch erstmal eine Stelle verfügbar sein muss.
Der beste Weg ist das Gespräch mit Ihren Vorgesetzten.
Wie lange sind Sie denn schon in ihrer Stammeinheit?

Tierpark

Was haben Sie denn eigentlich für eine Stelle?? Und warum haben Sie die denn angenommen, als Sie beim Einplaner waren??

Rollo83

Die Frage ist doch ehr, was erwartet man als Mannschaftssoldat im Stab.

Hier könnte eventuell über einen flotten Dienstpostentausch oder aber über eine Arbeitsgliederung Abhilfe geschaffen werden.
Der richtige Weg ist wie schon gesagt wurde, ab zum Vorgesetzten und er wird eine Klärung herbei führen.

F_K

Eine Eigenkündigung "bringt" in den meisten Fällen wohl eine Sperrzeit beim ALG - ein wichtiger Grund liegt hier wohl nicht vor.

Darum erst selber kündigen, wenn man einen neuen Job  hat.

Verteidiger

Sind Sie Wiedereinsteller? Was war Ihre Motivation zur Bundeswehr zu gehen und sich für so eine lange Zeit zu verpflichten? "Wo" wollen Sie denn arbeiten und wissen Sie was man im Stab macht?

Ein neuer Gast

Falls ich nun kündigen möchte. Habe ich hier auch auf gewisse fristen zu achten?

Und wie verhält es sich mit dem Geld... das bekommt man ja im voraus gezahlt oder?

F_K

Wenn Du ein Kündigungsrecht hast (Bist Du Wiedereinsteller?) - dann kannst Du in den ersten 6 Monaten kündigen - in der Regel dauert die Entlassung dann wenige Tage.

Ja, Du bekommst Deine Bezüge im Voraus - und must dann überzahlte Bezüge zurückerstatten.

In Verbindung mit der ggf. 12 Wochen Sperrfrist von der Agentur wird das eine lustige Durststrecke - aber dafür hast Du ja Reserven verfügbar?

Cally

Normalerweise bekommst du eine Sperrfrist von 3 Monaten. Pauschalisieren kann man das aber auch nicht, teils vergeben die Ämter auch nur ein paar Wochen als Sperrfrist. Was ein wichtiger Grund ist, wird auch nirgends genau definiert, jedoch ist "Der Job ist nicht das, was ich mir vorgestellt habe" so ziemlich der unwichtigste Grund.

Wir haben hier bei uns immer mal wieder Soldaten, die während der Probezeit gekündigt und noch keinen neuen Job haben. Ich würde dir dem entsprechend auch raten, die erst mal irgendwo eine Stelle als Zeitarbeiter zu besorgen.

Ein neuer Gast

Wenn ich die Kündigung einreiche, in wieweit muss ich dann noch am Dienst wie HiBa oder Schießen teilnehmen?

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