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Trennungsgeld anerkannte Wohnung?

Begonnen von chefderang, 06. Januar 2015, 18:02:34

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chefderang

Moin Moin

Ich habe nun eine frage bezüglich des Trennunngsgeldes?
Werde am 1.4.2015 meine ga 700 km vom Heimatort antreten und wohne mit meiner Freundin zusammen wo sie die alleinige Hauptmieterin ist.
Nun waren wir heute bei der Wohnungsgesellschaft und wollten mich als Hauptmieter miteintragen lassen,das geht aber nur wenn ich Genossenschaftsanteile kaufe was so um die 700 euro kosten wüde.Nun meine frage bei der Karriereberatung meinten sie das man schon ein halbes Jahr vorher eine eigende Wohnung haben muss bevor man den Dienst antritt.Aber viele hier schrieben das auch der letzte tag vor tag vor Dienstbeginn reicht.Die Umzugskostenvergütung wurde mir ja im schreiben zum Dienstantritt zugesagt da bringt ja nix für die 3 monate in der GA.Und ob ich nach der GA auch mit anerkannter Wohnung TG berechtigt bin.Nach der GA beträgt die entfernung zur kaserne 35 km.
Nun ist es wichtig zu wissen für mich ob es sich lohnt für 700 euro die Genossenschaftsanteile zu kaufen und in den Mietvertrag mitreinzukommen oder eher nicht? Vielen dank für eure Antworten.....

Tommie

Ein eigener Hausstand kann Ihnen auch noch vom Rechnungsführer im BwDLZ am Standort nach der Grundausbildung anerkannt werden. Aber € 700,-- für Genossenschaftsanteile sind schon ein wenig happig! Sollten Sie nach der GA trennungsgeldberechtigt sein, erhalten Sie TG nach § 6 TGV, also bei täglicher Rückkehr zum Dienstort. Dieses wird von Anfang an voll versteuert und ist bei einer Entfernung von 35 km-chen nicht so der Brüller! Aber schon im Hinblick auf Lehrgänge oder anschließende Versetzungen könnte es durchaus attraktiv sein!

FrauZuhause

Wenn man TG nach §6 bekommt, kann man dann beim Lohnsteuerjahresausgleich trotzdem noch die Kilometer versteuern? Oder sind die damit dann abgegolten?

Tommie

TG nach § 6 ist auf der ETIN-Bescheinigung, die das versteuerte Einkommen nachweist, bereits als versteuert gekennzeichnet. Somit kann man trotzdem die Entfernungspauschale für die Strecke zwischen Wohnort und Dienstort ansetzen, sollte natürlich beachten, dass die Werbungskosten, zu denen die Entfernungspauschale gehört, den Pauschbetrag übersteigen!

chefderang


Tommie

Das kommt drauf an ;) ! Ich hatte 48 km einfach, bin mit der Bahn gefahren und hatte deswegen TG nach § 6 TGV in Höhe von ca. 250,-- €, wovon alleine ca. € 200,-- auf die Monatskarte entfielen! Fahren Sie mit dem Auto schaut es wieder anders aus. Ach ja, für TG von € 250,-- habe ich ca. € 80,-- Steuern gezahlt und ich habe nicht Steuerklasse I ;) ! Aber unter dem Strich bin ich mit effektiven Kosten von unter 50,-- € im Monat jeden tag mit der Bahn zum Dienst gefahren: € 250,-- Trennungsgeld komplett erhalten, minus € 80-- Versteuerung, macht € 170,-- netto und ich habe etwas € 200 für die Monatskarte mit der Bahn bezahlt, blieben also € 30,-- "an mir hängen"!


Fest steht, dass man für Tage, an denen man länger als 11 Stunden von zu Hause weg war, was bei 9 Stunden schon mal vorkommen soll ;) , einen Verpflegungszuschuss in Höhe von € 2,05 am Tag erhält! Bei mir war das im Normalfall vier Mal pro Woche der Fall!

AT

@chefderrang
Unbedingt sofort Hauptmieter werden. Die 700€ tun vllt kurz weh, kommen ja aber verzinst zurück. Und eine Anerkennung ist nicht an die 6 Monatsfrist gebunden, auch wenn das viele noch behaupten.
Unbedingt mit dem BwDLZ für den Standort der GA telefonieren und danach mit dem Karriereberater. Die Zusage der Umzugskostenvergütung wird dann geändert. Natürlich kann man die Wohnung auch nach Dienstantritt anerkennen lassen. Dann fallen aber 3 Monate TG + Reisebeihilfe weg.
Allein in den den drei Monaten sind die 700€ fast wieder raus.


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Ralf

ZitatUnbedingt mit dem BwDLZ für den Standort der GA telefonieren und danach mit dem Karriereberater.
Und wieso mit dem BwDLZ? Und wieso mit dem KB?
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chefderang

oh vielen dank für die ausführliche beantwortung der fragen.dann werd ich mal mich eintragen lassen und das geld bezahlen.muss bis vor der ga fertig sein und beim karrierecenter vorliegen richtig.....?

Tommie

Für die drei Monate GA stehen Ihnen dann jeweils eine Familienheimfahrt zu, die sonst im Extremfalle € 142,-- pro Strecke (ohne BahnCard) kostet. Heißt im Klartext, dass sich mit der zweiten Fahrt eine BahnCard 50 amortisieren würde, deren Kaufpreis Ihnen dann auch ausbezahlt wird. Dann rechne ich wie folgt:

1 x BahnCard 50 = € 255,--
3 x Familienheimfahrt a € 142,-- (Hin und Rückfahrt mit BahnCard 50!) =  € 426,--

Macht zusammen: € 681,-- alleine an Fahrtkosten! Plus für jeden Tag, an dem Sie anwesend am Dienstort waren, also im Regelfalle von Sonntag (in der GA ist da ein Zapfenstreich!) bis Freitag, € 7,47 täglich, wobei hier in den ersten 20 Tagen andere Regeln und andere Sätze gelten.

Und auch "danach", wenn Sie nicht mehr so weit zum Dienst haben, legen Sie nicht drauf, wie ich Ihnen oben bereits vorgerechnet habe ;) !

Tommie

Zitat von: Ralf am 06. Januar 2015, 20:12:17Und wieso mit dem BwDLZ? Und wieso mit dem KB?

Wenn er das mit dem Mietvertrag noch im Januar auf die Reihe bekommt, ist sein Ansprechpartner das Dezernat 1 des zuständigen KarrCBw! Der Karriereberater hat damit nichts mehr, das BwDLZ noch nicht zu tun ;) !

Ralf

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Tommie

Das war ja auch mehr als Antwort auf diese Frage gedacht ;) :

Zitat von: chefderang am 06. Januar 2015, 20:16:23muss bis vor der ga fertig sein und beim karrierecenter vorliegen richtig.....?

Dass Du das weißt, ist mir irgendwie klar ... ;D !

wolverine

#13
Genossenschaftsanteile sind doch eine Beteiligung und damit Vermögen mit Ertrag?! Da geht doch gar nichts verloren; mit Ausscheiden kann man seine Anteile liquidieren. Dazu kommt noch der Ertrag, der wahrscheinlich höher ist als die aktuellen Zinsen.
Risiko ist halt, dass die e. G. insolvent geht aber das sollte bei einer Immobiliengesellschaft recht überschaubar sein.
Also unabhängig von TG spricht wenig gegen die Anlage der 700 Mücken. Sie werden so noch Kapitalist!
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chefderang

Ich habe ja auch kein Problem damit diese zu bezahlen.Wollte ja nur wissen wie sich das auswirkt aufs Trennungsgeld....und dies wurde ja hier ausführlich dargestellt.Das man dann noch 2 fliegen mit einer klappe schlägt ist ja umso erfreulicher..... 8)

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