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Sozialleistungen bei ALG II

Begonnen von Cally, 08. Januar 2015, 13:00:48

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Cally

Guten Tag,

vorweg, es geht nicht um mich. Meine Freundin hatte vor ca. 2 Jahren ein Burnout als Krankenpflegerin in befristeter Anstellung. Der Vertrag lief aus und sie sackte in das ALG I. Nach langem hin und her wurde von der RV eine Reha nicht bewilligt, sie ist aktuell noch krank geschrieben und sacht im Mai in das ALG II. Wir wollten eigentlich zusammen ziehen, jedoch würde mein Gehalt auf den Mietzuschuss vom Amt angerechnet werden. Sie möchte eigentlich eine Umschulung machen, ob das klappt steht jedoch in der Schwebe. Eventuell muss sie also ab August eine Ausbildung samt Wohnung selber finanzieren.

Als erste Ansprechpartner für finanzielle Unterstützung fallen mir die KfW (kommen beide aus Niedersachsen) und das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ein.

Kennt ihr noch andere Leistungen, die ihr zustehen KÖNNTEN? Sie führt kein ausschweifendes Leben und ein Einkommen an der Pfändungsfreigrenze würde definitiv ausreichen. Wir sind beide ledig, ohne Kinder und leben aktuell noch nicht zusammen.

Danke schon mal :)

wolverine

D. h. Sie ist aber nicht berufsunfähig und könnte wieder in ihrem gelernten Beruf arbeiten?
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F_K

Wer krank ist, kann keine Ausbildung machen.

Dann ist die Frage von Wolverine zu beantworten.

Wenn tatsächlich BU vorliegt, sind die Eltern in der Unterhaltspflicht / Ausbildungspflicht.

Ansonsten gibt es einen klar definierten Ansprechpartner für Arbeit und Ausbildung, der z. B. Berufsausbildungsbeihilfe zahlt.

Cally

Das kann ich leider nicht beantworten, ich weis nicht ob sie berufsunfähig in ihrem erlernten Beruf ist. Ich weis nur, dass sie nach dem ersten Burnout an einer Wiedereingliederung teilgenommen hat und danach wieder rückfällig geworden ist und seitdem krankgeschrieben ist, bis heute. Persönlich fühlt sie sich nicht in der Lage, den Beruf weiterzuführen. Eine BU entscheidet aber die Rentenversicherung oder? Die Krankschreibung wird alle zwei Wochen durch ihren Hausarzt verlängert. Sie darf aktuell nur 15 Stunden in der Woche arbeiten.

BAB hab ich ganz vergessen, das gibt es ja auch noch. Sind die Eltern mit 25 Jahren aber denn immer noch in der Pflicht, die Ausbildung des Kindes zu bezahlen?

F_K

Die Frage "BU" entscheidet die Versicherung, die dann Leistungen zahlen soll. Klar.

Ja, die Eltern sind in der Pflicht - auch über 25 Jahre, ALGII wird nur gezahlt, wenn die Eltern nicht leistungsfähig sind.

(Anmerkung am Rande "Burnout" gibt es nur in Deutschland - International ist es "einfach" eine Depression).

Cally

Okay... Wird dabei die berufliche Lager der Eltern berücksichtigt? Ihr Vater leidet an MS und ist Frührentner, die Mutter arbeitet in Teilzeit und pflegt teils ihren Mann.

Welche Versicherung sollte denn Zahlen? Wenn sie ALG II bekommen sollte, zahlt ja das Amt.

F_K

Die Eltern zahlen natürlich nur, sofern leistungsfähig.
Dabei ist die gesamte Vermögenssituation im Einzelfall zu betrachten.

Auskünfte dazu erteilt das Amt, das ALGII bewilligt.

BU Leistungen sind, glaube ich, bei Jüngeren nicht mehr in der RV enthalten, da hätte man sich privat absichern müssen.

Die Agentur für Arbeit ist Euer Ansprechpartner - weiter immer krank schreiben ist wohl keine Lösung.

Cally

Ne, da sehe ich auch so... Die Therapie wurde aber auch vor ein, zwei Wochen abgelehnt und im Moment ist noch die Frage eines Widerspruch im Raum. Ansonsten sollte es für eine weitere Krankschreibung keinen Grund geben und es steht die Frage im Raum, ob eine Umschulung angegangen wird oder eben eine zivile Ausbildung nachgeholt wird. Bei der Umschulung muss ich mich auch nochmal schlau machen, welche finanziellen Vor- oder Nachteile das zur zivilen dualen Ausbildung hat.

mailman

Für eine Umschulung wird man eh noch extra "getestet" und untersucht. Einfach einen Beruf raussuchen geht nicht.

Wenn man es schlau machen will, macht man die Umschulung bei einem normalen Ausbildungsbetrieb statt bei einem Bildungsträger.

Nachtmensch

Ich kann dir nur dringend empfehlen dich hier schlau zu machen:

http://hartz.info/index.php

https://www.elo-forum.org/

Da wird euch mit Sicherheit geholfen werden. Da findest du Informationen über ALG1, ALG2, Unterhaltspflichten, Bedarfsgemeinschaften usw.
Leider sind die SGBs ein ziemlich unübersichtlicher zusammengeflickschusteter Haufen...

Cally

Danke schon mal für die Antworten. Gestern hatte sie noch einen Termin beim Amt und momentan gilt folgender Stand:

Sie hat kein Schreiben auf dem steht, dass sie berufsunfähig ist. Sie hat von der RV die Anweisung, dass sie nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten darf und die Ablehnung einer Reha (was ich seit gestern weis, eine Reha über die RV ist u. A. auch eine Umschulung).
Das Amt schickt sie ab März in eine dreimonatige Maßnahme zur Berufsfindung und hat ihr gestern mündlich bestätigt, dass sie sie nicht mehr in ihren Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin vermitteln werden und sie dem Arbeitsmarkt aktuell nicht zur Verfügung steht, da eine Reha (Umschulung) angepeilt wird.
Zu finanziellen Dingen hat sie von ihrer Sachbearbeiterin keine wirkliche Auskunft bekommen, da diese auf Rehabilitationen generell spezialisiert ist. Die Sachbearbeiterin sagte nur, dass mein Einkommen mit an berechnet wird wenn wir zusammenziehen.

Sie würde gerne eine Umschulung zur Pharmazeutisch technischen Assistentin machen, was das Amt ihr aber direkt ausgeschlagen hat mit der Begründung, dass schulische Ausbildungen nicht gefördert werden. Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit steht etwas anderes... Ich werde mich da nochmal etwas genauer informieren.

mailman

ZitatSie würde gerne eine Umschulung zur Pharmazeutisch technischen Assistentin machen,

Würde und gerne gibt es da sowieso nicht.

Cally

Weil? Nach Möglichkeit trifft man sich in der Mitte. Das Amt, die RV oder die BG schreiben nicht vor, welche Umschulung man zu machen hat.

F_K

ZitatNach Möglichkeit trifft man sich in der Mitte.

.. bei zwei gleichberechtigten Partnern, mit gleich starken Verhandlungspositionen .. manchmal.

Hier ist es eher so, dass ggf. gar kein Rechtsanspruch vorliegt, sondern eine Förderung eine Ermessensentscheidung ist - und maßgeblich sind dann z. B. Ausbildungskosten und spätere Berufschancen.

Nachtmensch

Zitat von: Cally am 09. Januar 2015, 08:22:50
Das Amt schickt sie ab März in eine dreimonatige Maßnahme zur Berufsfindung und hat ihr gestern mündlich bestätigt, dass sie sie nicht mehr in ihren Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin vermitteln werden und sie dem Arbeitsmarkt aktuell nicht zur Verfügung steht, da eine Reha (Umschulung) angepeilt wird.
Da liegt das Problem. Verlasse dich bitte niemals nicht auf mündliche Aussagen vom JC. Die SB leiden bei mündlichen Aussagen nachfolgend meistens immer an Amnesie. Tue dir und deiner Freundin den Gefallen ab sofort nur noch schriftlich und ausnahmslos schriftlich zu kommunizieren. Sonst seit ihr leider gnadenlos verloren. Nehme dir Zeit und lese dich in die von mir oben verlinkten Foren ein und insbesondere in die eigenen Erfahrungen der User mit dem JC.
Ohne Antrag keine Ablehnung. Wenn sie gerne die Ausbildung machen möchte, soll sie dafür natürliche einen schriftlichen Antrag stellen, der auch schriftlich beschieden werden muss.
Nehme das Problem nicht auf die leichte Schulter, sondern lese dich in die Materie ein um den SB Paroli zu bieten.

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