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Prüfungszeugnis = Gesellenbrief?

Begonnen von leuchte, 08. Januar 2015, 19:06:52

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leuchte

Guten Tag,

ich habe am 11.12.14 meine Bewerbung beim KC Wesel abgegeben.

Heute bekam ich ein Schreiben vom KC Düsseldorf. Da steht, dass ich noch mein Gesellen-, Gehilfen- oder Facharbeiterbrief bzw. sonstiger Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung nach reichen soll.

Dieses habe ich nach meinem Wissen schon in der Bewerbung beigelegt. Nennt sich bei mir Prüfungszeugnis.

Jetzt zu der Frage die schon im Betreff steht, Prüfungszeugnis = Gesellenbrief?

Gruß


Flexscan

Im Schreiben steht doch sicher eine Telefonnummer und ein Ansprechpartner.
Also im Zweifelsfrei morgen früh direkt Kontakt aufnemen.
Soweit mir bekannt ist, ja.
MkG Flex
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leuchte

Vielen Dank für die flotte Antwort. ;)

Angerufen habe ich bereits. Der nette Herr am Telefon meinte nur ich solle das in Erfahrung bringen.
Sollten die vom KC nicht dies bezüglich genau bescheid wissen?

Deswegen habe ich google und hier im Forum nochmal gefragt damit ich mir durch eure Antworten sicher sein kann das ich kein "Fehler" gemacht habe.  ;)

BulleMölders

Meines Wissens nach bestehen doch solche Prüfungen normalerweise aus zwei Prüfungen, eine schriftliche und eine praktische oder mündliche, zumindest war das bei meinen drei Prüfungen so. Für jede Prüfung habe ich ein Prüfungszeugnis erhalten. Und wenn beide Prüfungen bestanden sind gibt es dann den entsprechenden Brief der zuständigen Kammer.
Als so würde ich mal behaupten, Prüfungszeugnis ist nicht gleich Gesellenbrief.
Aber endgültigen Klärung bringt wohl nur der schon empfohlene Telefonanruf.

leuchte

Auf meinem Prüfungszeugnis steht die Fertigkeitsprüfung(praktischer teil) mit gut bestanden und die Kenntnisprüfung(schriftlicher teil) in dem fach x mit 3, dem fach y mit 2 und dem fach z mit 3 bestanden.
Somit wäre das doch komplett und ausreichend für das KC,oder nicht?

Ich mein was anderes hab ich auch nicht bekommen.

mailman

Um was für einen Beruf geht es denn?

Ist es eine betriebliche oder schulische?

Welche ist die zuständige Stelle (IHK, Handwerskammer oder andere).

Es gibt in der Regel immer ein Berufsschulzeugnis und eben den Gesellenbrief/Gehilfenbrief oder sonstiges.
Meine 2 Berufe (Prüfung 2009 und 2014) bestanden auch aus mehreren Prüfungen (schriftlich, praktisch usw) am Ende gabe es von der zuständigen Stelle dann das Prüfungszeugnis mit den ganzen Teilnoten.



ZitatIch mein was anderes hab ich auch nicht bekommen.
Mit Sicherheit auch ein Zeugnis der Berufsschule

MaxD.

Prüfungszeugnis = Prüfungszeugnis, Gesellenbrief = Gesellenbrief
Den Gesellenbrief gibt es nurnoch in klassischen Handwerksberufen. (z.B. Schreiner, Dachdecker usw.)

Bei allen anderen Ausbildungsberufen gibt es nun "nurnoch" ein Prüfungszeugnis, was gleichwertig mit dem Gesellenbrief ist, allerdings optisch nicht soviel hermacht.

Sprich Prüfungszeugnis ist ausreichend.

Flexscan

So hab ichs hier auch als gelernter Speditionskaufmann. Steht nur bestanden, Punktzahl und das wars.
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KlausP

Sie haben Ihre Bewerbungsunterlagen doch beim Karriereberater abgegeben und der hat sie zum Karrierecenter geschickt. Hat der KB nichts dazu gesagt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

leuchte

Habe 2007 meine betriebliche Lehre zum Straßenwärter beim Landesbetrieb Straßenbau NRW abgeschlossen.
Zuständige Stelle puuuh da fragen Sie was.

Klar haben die auch das Abschlusszeugnis von der ehemaligen Berufsschule bekommen.

Für den KB war alles in Ordnung. Vielleicht wusste der KB das ein Prüfungszeugnis reicht. Aber sehr wahrscheinlich die beim KC Düsseldorf nicht?!

MaxD.

Zitat von: leuchte am 08. Januar 2015, 19:55:32
Habe 2007 meine betriebliche Lehre zum Straßenwärter beim Landesbetrieb Straßenbau NRW abgeschlossen.
Zuständige Stelle puuuh da fragen Sie was.

Klar haben die auch das Abschlusszeugnis von der ehemaligen Berufsschule bekommen.

Für den KB war alles in Ordnung. Vielleicht wusste der KB das ein Prüfungszeugnis reicht. Aber sehr wahrscheinlich die beim KC Düsseldorf nicht?!

So wird es wahrscheinlich sein. Das hat bei mir auch ein bisschen für Verwirrung gesorgt.
Am besten Sie rufen morgen beim KC in Düsseldorf an und schildern den Sachverhalt.


Flexscan

Sag mal bitte bescheid wies gelaufen ist damit wir für die Zukunft auf dem aktuellsten Stand sind. Viel Erfolg
MkG Flex
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leuchte


mailman

ZitatFür den KB war alles in Ordnung. Vielleicht wusste der KB das ein Prüfungszeugnis reicht. Aber sehr wahrscheinlich die beim KC Düsseldorf nicht?!

Wenn man nix weiteres mehr bekommt geht das sicher klar.

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