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Telefonische Erreichbarkeit (auch im Erholungsurlaub) und StratAirMedEvac

Begonnen von webnwalk, 09. Januar 2015, 12:53:45

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webnwalk

Hallo, ich benötige eure Ratschläge (ggf. mit Quellenangabe wenn möglich).

Ich befinde mich im Erholungsurlaub und werde in einer Tour angerufen. Am Montag 05.01.15, 07.30 Uhr (ich lag im Bett), nehme den Hörer ab weil ich dachte es wäre wirklich wichtig. Dann hieß es am Telefon "Ah nee du hast Urlaub, leg dich wieder hin, ist nicht wichtig!"...Gesprächende.

Am Mittwoch 07.01.15, ca. 15.30 Uhr (ich befinde mich immer noch im EU!), "LEITUNGSPROBE, Du hast StratAirMedEvac Bereitschaft!" (ist eine Rufbereitschaft von einer Woche). Ich habe dann den Gesprächsteilnehmer dezent darauf hingewiesen das ich mich im EU befinde und ich nichts von einer Einplanung in diese Rufbereitschaft weiß. (Beim Anrufenden handelte es sich um eine ehem. Kameradin meiner Teileinheit, die seit dem 01.01.15 (im Rahmen der Reform) nun zur übergeordneten DstSt gehört.

Weiterhin werden an mich Personallisten per LoNo versendet (um eine Einplanung zu bestätigen), welche Soldatinnen und Soldaten die Rufbereitschaft im jeweiligen Zeitraum besetzen, soweit so gut. Was mich an der Sache stört ist, das meine private Handynummer (und auch alle Handynummern der eingepl. Soldaten) in dieser Liste vollständig zu lesen sind.

Zu meinen Fragen:

1. Muss ich im EU telefonisch erreichbar sein?
2. Wenn ich Rufbereitschaft habe (Aufenthaltsort von mir frei wählbar), hätte man Anspruch auf ein DstHandy?
3. Muss ich meine privaten Telefonnummern überhaupt herausgeben?
4. Kann ich überhaupt eine Rufbereitschaft im EU haben? (Ist bei mir der Fall an zwei Tagen zu Beginn meines EU gewesen).
5. Und was ist mit der Veröffentlichung sämtlicher Handynummer in MedEvacPersListen?

Wie gesagt, ich würde mich über Quellenangaben freuen, da ich nächste Woche das Gespräch mit meinem neuen DV suchen möchte, um den Sachverhalt zu klären. Dabei würde ich gerne vorbereitet ins Gespräch gehen.

Vielen Dank und Gruß!

Roadrunner76

ZitatBundesurlaubsgesetz

§ 8  Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

miT

Kameradschaftliche Grüße!

Elvis22

Ich würde an deiner Stelle einfach garnicht erst ans Handy gehen - siehst doch die Nummer - und lonos ignorieren. Wenn ich genehmigten EU habe kann mich die BW mal gernhaben...

Rollo83

Gute Einstellung Elvis  :-X

Wieso bin ich da nicht ehr drauf gekommen. Ich Trottel nehm mein Diensthandy sogar immer am Wochenende mit nach Hause.

miT

Meines Erachtens nach, muss hier etwas schief gelaufen sein, bei einer eingeplanten Bereitschaft sollte keine Erholungsurlaub gegeben werden, kann ja auch nich da sie ja verreisen könnten. Dementsprechend besteht Klärungsbedarf.
Kameradschaftliche Grüße!

KlausP

Zitat1. Muss ich im EU telefonisch erreichbar sein?

Ich bin der Meinung nein. Die Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung (SUV) definieren Urlaub wie folgt:

ZitatUrlaub ist die Genehmigung, dem Dienst einen oder mehrere volle Kalendertage fernzubleiben.

Zitat4. Kann ich überhaupt eine Rufbereitschaft im EU haben? (Ist bei mir der Fall an zwei Tagen zu Beginn meines EU gewesen).

Grund: siehe oben. Was wäre gewesen, wenn man Sie zum Dienst herangezogwen hätte? Dann wäre ja die Genehmigung des Urlaubs widerrufen worden. Wer wäre z.B. für die Fahrkosten aufgekommen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Elvis22


Zitat von: Rollo83 am 09. Januar 2015, 15:02:31
Gute Einstellung Elvis  :-X

Wieso bin ich da nicht ehr drauf gekommen. Ich Trottel nehm mein Diensthandy sogar immer am Wochenende mit nach Hause.

Ich rede auch nicht von Dienst- sondern Privathandy/Telefon.
Erholungsurlaub soll der Erholung dienen und da hat der Arbeitgeber nichts verloren. Ist so im Bundesurlaubsgesetz geregelt.

Natürlich kann es einvernehmliche Absprachen oder Sonderfälle geben, aber darauf habe ich mich nicht bezogen.

Unabhängig davon dürfte es beim Diensthandy nicht anders aussehen, solange keine Rufbereitschaft VOR dem Urlaub vereinbart wurde...

Elvis22


Zitat von: Rollo83 am 09. Januar 2015, 15:02:31
Wieso bin ich da nicht ehr drauf gekommen. Ich Trottel nehm mein Diensthandy sogar immer am Wochenende mit nach Hause.

Selber schuld...

Cally

Zitat von: miT am 09. Januar 2015, 14:58:14
Ich denke der Passus bezieht sich auf anderweitige Nebentätigkeiten.

Gesetze gelten immer für alle Menschen in Deutschland, es sei denn sie werden durch andere Gesetze modifiziert. Wenn in der SUV oder dem SG oder sonst welchen Verordnungen, Anweisungen oder Gesetzen nichts anderes steht, gilt der Paragraph auch für den Dienst von Soldaten.

miT

Da möchte ich dir nicht widersprechen, habe ich auch glaub ich nicht. Ich meinte damit nur dass der Paragraph nicht auf das Fallbeispiel bezogen werden kann. Beziehungsweise hier keine Antworten gibt da ich glaube er sich auf eine anderweitige Nebentätigkeit während des Urlaubes bezieht.
Kameradschaftliche Grüße!

webnwalk

Zitat von: KlausP am 09. Januar 2015, 15:07:43
Die Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung (SUV) definieren Urlaub wie folgt:




Könntest du mir einen Link von den Ausführungsbestimmungen zur SUV zukommen lassen? Ich würde mir das gerne mal durchlesen.

Danke

KlausP

Nein, kann ich nicht. Im Netz finde ich nur die SUV selber. Die SUV und ihre Ausführungsbestimmungen sind (waren - keine Ahnung, ob das noch so ist, weil ich keinen Zugriff mehr darauf habe) Bestandteil der ZDv 14/5, die SUV als F 510 und die AusfBest als F 511.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KingLeonidas

Zitat von: webnwalk am 09. Januar 2015, 12:53:45

3. Muss ich meine privaten Telefonnummern überhaupt herausgeben?

5. Und was ist mit der Veröffentlichung sämtlicher Handynummer in MedEvacPersListen?


Vielen Dank und Gruß!

Jenachdem welchen Job du im Flieger hast plant dich ja eine andere Stelle.

Diese Listen werden z.B. für Rett.Ass. vom Kdo RegSanUstg G3.1. geplant, mit Absprache der Personen und geht dann an PECC und PECC braucht ja die Nummern, falls nach Dienstschluss ein Flug am nächsten Morgen ansteht. Aber die Listen sollten dann nicht Hinz und Kunz zugespielt bekommen wegen Datenschutz.

Du gibst ja deine Privatnummern freiwillig raus. Ich meine eine Erreichbare Nummer reicht, wenn du dein Handy angibst ist es so.


Dum spiro, spero

funker07

Das Verteilen der Handynummer per LoNo interessiert den Datenschutzbeauftragten bestimmt.
Sollte sich das nicht anders abstellen lassen (bitte den Weg zuerst), dass kann der helfen.

Nur weil die Handynummer freiwillig angegeben wurde, heißt das nicht, dass die beliebig weitergegeben werden darf oder für ständige Anrufe gedacht ist.

Falls sich das Verhalten nicht mit einem klärenden Gespräch regeln lässt, rate ich zur Beschwerde.
Urlaub und Bereitschaft widerspricht sich eindeutig.
Zum Diensthandy kann ich keine harten Fakten liefern, halte es aber für sinnvoll. Falls nicht möglich, kannst du das Handy aber von der Steuer absetzen.

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