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UKV - unter welchen bedingungen wird zugesagt?

Begonnen von Fränkisch32, 09. Januar 2015, 19:57:31

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Fränkisch32

Hallo!

Ich benötige nach vielen gesprächen, telefonaten (u.a. mit Köln) und verschiedenen aussagen eine vierte meinung.

Lage:

-seit fünf jahren verheiratet (dadurch stets anerkannte wohnung)
-seit drei Jahren SaZ 13
-im ersten Jahr als Soldat Trennungsgeldempfänger (also beantragt+erhalten, da wohnung 120km entfernt zum Dienstort)

-KOMMANDIERT seit März 2013 auf ZAW Maßnahme - 700 km entfernt von der Heimat, deshalb umzug mit Frau im März 2013 an den Standort der ZAW (11km entfernt von der Kaserne). 
UKV hierfür nicht beantragt, da damals aussage einer Zivilistin vom Sozialdienst "kommandierungsdauer unter drei jahre - keine zusage" - Dass dies grober Unfug ist, habe ich mittlerrweile in Kenntnis gebracht. (und ärgere mich wahnsinnig, dass ich diese aussage nicht schriftlich habe.)
Also wurde auf der verfügung UKV nicht zugesagt, TG empfangsberechtigt bin ich allerddings schon - bringt nur nichts, da ich zu nah am Standort der kommandierung Wohne.

so weit zur Vorgeschichte

aktuelle Situation:

ZAW Maßnahme endet am 30.01.2015. Ich werde diese erfogreich abschliessen und ab dem 01.02.2015 meinen Dienst wieder in der Stammeinheit verrichten, welche sich ca 650 km entfernt von der aktuellen anerkannten Wohnung befindet.
Eine Wohnung in 8km zur Stammeinheit ist bereits angemietet.
Jetzt würde ich gerne die Umzugskosten erstattet, bzw. eine finanzielle unterstützung für den Umzug erhalten. ( sollte ja ganz im Sinne des Dienstherren sein, dass ich so nah an den Standort ziehe, kein TG empfange und Pendeln muss)
Die probleme fangen an:

Monat November 2014:
Aussage PersUffz am Standort der ZAW              : Sie müssen zum Rechnungsführer, dort einen formlosen antrag auf UKV stellen. das wars.
Aussage Rechnungsführer am Standort der ZAW : Da kann ich garnichts machen, dafür müssen Sie zum Sozialdienst!
Aussage Sozaildienst am Standort der ZAW       : Da kann ich jetzt hier garnichts machen, Sie müssen sich in Ihrer Stammeiheit melden, Ihr dort ansässiger Persfw muss kontakt mit BaPersBw in Köln aufnehmen, damit in Köln entschieden wird, für die rückkommandierung UKV zuzusagen!

Persfw in der Stammeinheit eine gute Woche nicht zu erreichen, Dann aber Aussage: Ich kann von hier garkeinen Einfluss nehmen, da nur das Persbüro der Einheit Ihrer kommandierung bearbeiten kann.

Monat Dezember, Januar,
Aussage PersFw am Standort der ZAW, nachdem ich die gesamte Lage und bisherigen ablauf geschildert habe: "Nach dem telefonat mit Köln, ist ersichtlich, dass sie TG empfänger hier sind (also berechtigt) und deshalb  keine UKV für den Umzug zurück an Ihren Heimatstandort bekommen."

Erst daraufhin habe ich selbst in Köln, bei meinem zuständigem Berater angerufen, die Lage geschildert, und die Antwort erhalten: "Sie hätten im jahre 2013, zur kommandierung auf ZAW UKV beantragen müssen, damit Ihnen die Bundeswehr den jetzigen Umzug an Ihren Heimatstandort bezahlt, so waren sie ja die ganze zeit TG empfänger"

ich habe keinen Cent TG empfangen - wie auch, jeder antrag wäre abgelehnt worden.


Mir raucht der Kopf.

kennt jemand von Ihnen die Antwort auf folgende Frage:

Ich möchte aus einer anerkannten Wohnung in die unmittelbare Nähe des Heimatstandortes ziehen.
bekomme ich UKV?



AT

Ich musste lange nachdenken und bin eigentlich erst zu ner anderen Meinung gekommen. Aber jetzt denke ich dass du keine andere Möglichkeit hast, als sich dem hinzugeben, was du bis jetzt gesagt bekommen hast.
Das Problem ist tatsächlich, dass du umgezogen bist, obwohl du TG Empfänger bist. Das ist quasi dein persönlicher Wille gewesen, obwohl der Dienstherr was anderes vorhatte. Das ist Scheisse, sehe aber keine andere Alternative.
Eine Beschwerde könnte man versuchen, wird aber wohl keinen Erfolg bringen.
Und die Aussage mit Kommandierung unter drei Jahren ist nur bedingt grober Unfug. Man spricht von Personalmaßnahmen von unter drei Jahren und dann wird tatsächlich oft keine UKV zugesagt. Wobei man das bei Unzugswilligen gerade mit Familie anders entscheidet.
Ich bin ganz auf deiner Seite, aber das Problem ist, du hättest damals reagieren müssen und die versuchen die UKV zu "erzwingen".
Sehr jetzt keinen Ausweg, sorry.


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Fränkisch32

Vielen Dank für Ihre Antwort!
auch wenn sie mir nicht gefällt   :D


Dann werde ich es Hinnehmen.
Ärgerlich aber wohl unausweichlich.


schönes Wochenende!



Ralf

Schriftlichen Antrag stellen.
Darauf gibts einen Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelf.
Dann kannst du weitersehen und Quellen nachlesen.
Ich frage mich, wie du dich bei so wichtigen Dingen immer nur auf Gespräche verlassen kannst.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Fränkisch32

Zitat von: Ralf am 09. Januar 2015, 21:59:00
Schriftlichen Antrag stellen.
Darauf gibts einen Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelf.
Dann kannst du weitersehen und Quellen nachlesen.
Ich frage mich, wie du dich bei so wichtigen Dingen immer nur auf Gespräche verlassen kannst.


Sie können mir vertrauen, nie wieder werde ich mich auf gespräche verlassen.
In zukunft gibt es alles schriftlich.


trotzdem danke.

Fränkisch32

Sorry, Dass ich diesen Thread aus der Versenkung hole, allerdings gibt es Hierzu Neuigkeiten.
Damit Kameraden mit dem selben Problem einen Anhaltspunkt haben bei der Forensuche:

UKV wurde nun doch nachträglich, rückwirkend für 1 Jahr, zugesagt.
Ergo wird der Rückumzug finanziell Unterstützt.

Nach einem formlosen Antrag meinerseits, in dem ich den gesamten Verlauf der Dinge dargelegt habe, gab es 2-3 Telefonate mit BaPersBW und meinem zuständigen Berater.
Da ich überzeugen konnte, dass mir durch die Falschberatung ein erheblicher finanzieller Nachteil entstanden ist, und ich nur noch auf eine schriftliche Handhabe für den Beschwerdeweg warte, ging alles erfreulich schnell.



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