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Anwartschaft erforderlich ?

Begonnen von Tom87, 11. Januar 2015, 08:57:06

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Tom87

Tag ;) ich wollte mal fragen ob ich als Saz 12 ( im 4 Ten Dienstjahr ) eine anwartschaft benötige für die Zeit nach der bw. ?  Oder ist es egal wenn man vorhat danach wieder zu arbeiten

Jens79

Welchen Sinn hat denn eine Anwartschaft? Wenn du das rausgefunden hast könnte sich deine Frage erübrigt haben.
 

FranklinMV

Das kommt darauf an, was du nach dem Bund vorhast.
Mit der kleinen Anwartschaft sich erst du dir das Eintrittsalter und den Gesundheit zustand den du bei Versicherungsbeginn hast.
Bei der großen Anwartschaft bildete du zusätzlich Altersrückstellungen.

Wenn du also wieder in die zivile Wirtschaft kommst und normaler Arbeitnehmer wirst, dann gehst du wieder in die gesetzliche Krankenversicherung und du benötigte die Anwartschaft eigentlich nicht.

Hast du aber vor Danach in den Beamtenstatus zu gehen und du brauchst eine Beihilfe bei einer privaten Krankenversicherung, dann solltest du eine Anwartschaft abschließen.

Allerdings bringt dir das auch nur was' wenn du die Beihilfe dann auch bei der KV machst, wo du jetzt die Anwartschaft abschließt.

Flexscan

auch als Gast kann man die Forensuche benutzen ;). Das Thema wurde schon nun mehrfach durchgekaut.
MkG Flex
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AT

Eine Anwartschaft oder etwas vergleichbares würde ich fast immer empfehlen. Die Frage ist eher welche Anwartschaft für dich in Frage kommt.
Die kleine Anw sichert dir den aktuellen zu Beginn der Anw festgestellten Gesundheitszustand ab. Die Große zusätzlich die Altersrückstellungen. Das heißt grob dass dein Alter auch eingefroren wird.
Man kann im ganz ganz Groben sagen, dass bei SaZ grds die kleine ausreichend ist. Wer BS werden, oder hinterher als Beamter eingestellt werden will, sollte eher die große nehmen.
Das ist aber ne Milchmädchenrechnung und muss meiner Meinung nach für jeden Einzelfall und auch je nach gewünschten Leistungen individuelle errechnet werden.
Dazu empfehle ich den Weg zu einem !unabhängigen! Finanzberater. Also keinem, der vertraglich an feste Versicherungen gebunden ist.
Ich für meinen Fall besitze keine Anwartschaft. Habe aber eine ähnliche zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen, die mir ebenfalls einen günstigeren Einstieg in die KV nach DZE ermöglicht.
Es ist auch zwingend notwendig sich dahin abzusichern. Einfach mal im Internet versuchen die KV-Beiträge für Datum deines Dienstausttrittes berechnen lassen und schauen was da an Beiträgen zu zahlen wäre. Und dann sind noch keine evtl. Krankheiten einberechnet. Wird schon teuer wenn man sich da heute nicht absichert.
Aber es muss halt nicht immer be Anwartschaft sein, sondern es geht auch mit Zusatzversicherungen.


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wolverine

#5
Zitat von: AT am 11. Januar 2015, 09:40:02
Eine Anwartschaft oder etwas vergleichbares würde ich fast immer empfehlen.
Und ich fast nie. Wir hatten hier schon einmal das Thema und einen Erfahrungsbericht, dass sogar eine PKV nach der Dienstzeit (also im Alter irgendwo um die 35) ohne Anwartschaft kaum teurer wird. Und außerhalb einer Selbstständigkeit, Beamtenstatus oder Verdienst oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze bringt sie genau gar nichts. Wenn man BS wird, kann man dann noch eine Anwartschaft auf die Zeit nach Pensionierung abschließen.

Ich habe den Beitrag mal rausgesucht:
Zitat von: justice005 am 25. April 2014, 14:16:32
Wer Soldat oder Beamter war, kennt sich deswegen noch lange nicht mit dem Soldaten- oder Beamtengesetz aus. Letztenendes ist das aber auch völlig egal, denn das hat nicht das geringste mit den Versicherungen zu tun.

Für einen 18 oder 19jährigen SaZ 4 ist eine Anwartschaft völlig überflüssig, egal, was irgendwelche Versicherungsfuzzis behaupten.

1. Die allermeisten SaZ 4 sind nach ihrer Bundeswehrzeit wieder ganz normal gesetzlich Versicherte, deren Versicherungsbeitrag vom Einkommen abhängig ist. Für diejenigen ist eine Anwartschaft auf eine private krankenversicherung völligst überflüssig.

2. Diejenigen, die sich tatsächlich selbstständig machen, können sich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Diese ist bei einem 22 oder 23jährigen aber auch nicht teurer als bei einem 18jährigen. Es ist ja nicht so, dass man mit 22 zum alten Eisen gehört, welchen keine Versicherung mehr haben will. Das ist Unfug.

3. Wer Beamter wird, hat zu einem großen Teil Beihilfeansprüche. Er muss also nur circa 50% seiner Krankheitskosten selbst versichern. Viele Anwartschaften, die man aufgeschwätzt bekommt, sind auf eine Vollversicherung ausgerichtet, sodass sich selbst dann überflüssige Zahlungen ergeben.


Zum Schluss noch ein schöner Vergleich aus meinem privaten Umfeld:

Ich selbst war immer gesetzlich versichert, bis ich mich im Alter von 31 Jahren selbstständig gemacht habe. Ich habe einen vergleichweise günstigen Tarif bekommen, auch wenn ich nie eine Anwartschaft hatte.

Ein Freund von mir war SaZ 15 und hat 15 Jahre Anwartschaften bezahlt und ist nunmehr in den öffentlichen Dienst gegangen. Der zahlt ungefähr (und unter Berücksichtigung der Beihilfeansprüche) einen sehr ähnlichen Beitrag wie ich. Mit anderen Worten, die 15 Jahre Anwartschaft waren quasi für die Füße.

Gerade die gut verdienenden, auf die die PKV als Kunden aus ist, haben studiert und verdienen erst mit Ende 20 oder Anfang 30 ihr erstes Geld. Für genau diejenigen werden von den Versicherungsgesellschaften genug Policen angeboten.

Fazit:

Wann ist eine Anwartschaft auf eine PKV zwingend notwendig: 
- Bei Berufssoldaten, die sich erst im Rentenalter versichern müssen

Für wen ist die Anwartschaft weniger notwendig, aber zumindest nicht völlig überflüssig: 
- Für Saz 8-12, die Beamte werden wollen oder sich selbstständig machen wollen

Für wen ist eine Anwartschaft völlig überflüssig:
- Für alle diejenigen, die nach Ihrer Bundeswehrzeit definitiv wieder gesetzlich versichert sind.
- Für SaZ 4-8, die auch nach Ende Ihrer BW-Zeit noch jung genug sind für eine PKV
Für mich ist das nichts, was den Beitrag rechnet. Aber ich sage auch immer: Jeder Mensch hat ein individuelles Sicherheitsbedürfnis. Wer es eben möchte, soll es machen. Notwendig ist es meines Erachtens nach nicht und das Geld könnte man nach meiner Meinung sinnvoller anlegen.
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BulleMölders

Stelt sich doch erstmal die Frage, nimmt den TE überhaupt eine Krankenkasse nach mehr als drei Dienstjahren?

Pericranium

Lohnt sich denn eine Anwartschaft für einen SaZ 18? Beim Ausscheiden aus der BW, falls ich kein BS werde, bin ich 40.
Aber ob ich später selbständig(Arztpraxis) oder in einem Krankenhaus arbeiten werde, weiß ich natürlich noch nicht.

wolverine

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Klar ist, dass PKV Beiträge mit steigendem Alter höher werden und hinzu kommt das Risiko nicht versicherter Vorschädigungen.
Es kann doch hier nur ein pauschaler Anhalt gegeben werden; persönliche Entscheidungen muss man dann schon selbst treffen.
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InstUffzSEAKlima

Zitat von: BulleMölders am 11. Januar 2015, 11:41:34
Stelt sich doch erstmal die Frage, nimmt den TE überhaupt eine Krankenkasse nach mehr als drei Dienstjahren?
Warum denn nicht? Wer eine Anstellung hat, ist versicherungspflichtig und hat die freie Auswahl unter den Kassen.

BulleMölders

Habe ich da was falsch verstanden?
Der Fragesteller ist SaZ und seit über drei Jahren im Dienst und fragt nun nach einer Anwartschaft.
Da er ja aktuell nicht Mitglied einer Krankenkasse sein dürfte, dürfte es wohl schwer sein eine Kasse zu finden die ihn aufnimmt.

wolverine

Da eine Anwartschaft immer leicht verdientes Geld ist, wird ihn wahrscheinlich jede Kasse nehmen.
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AT

Und Anwartschaftsversicherung und Krankenversicherung sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Außerdem wird jeder eine Krankenversicherung finden, egal zu welchem Zeitpunkt. Die Frage ist eben nur, wie hoch die Beiträge dann sind.


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InstUffzSEAKlima

Bei gesetzlich Versicherten, was für die Masse zutrifft, stellt sich die Frage nach dem Alter überhaupt nicht.

AT

Wie sind denn Soldaten versichert?


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