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Eigenanteil für Ausrüstung

Begonnen von Navigator, 12. Januar 2015, 10:46:10

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Navigator

Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Ich habe mal von einem Kameraden gehört (ist schon etwas länger her), dass einem "Zeit-" und "Berufs"soldaten monatlich 6,- € Eigenanteil zur Vervollständigung seiner Ausrüstung bzw. zur Beschaffung von dienstlichen Arbeitsmitteln, abverlangt werden können (z.B. für weiße T-Shirts zum Bord- und Gefechtsanzug, für Spindschlösser, etc.). Ist das so richtig? Steht da etwas in der Vorschrift drüber oder gibt es ein VM Blatt dazu? Ich selbst habe nichts gefunden. Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

MkG

F_K

Nein, nein.

(Allerdings stimmt es auch nicht, dass die BW "alles" stellt - Z. B. Hygieneartikel und ähnliches sind selber zu schaffen - auch wenn die Nutzung angeordnet werden kann ..)

funker07

Kenne die Aussage ebenfalls, allerdings u.A. im Zusammenhang mit 6B-Bleistiften, die es teilweise nicht dienstlich gab.
Dazu müsste es irgendwo einen Erlass oder ein VM Blatt geben.
Evtl im Ausbildungsforum.
Dürfte aber alles einzelfallbezogen sein.

Navigator

Das "Nein nein" kann ich mir auch so nicht vorstellen. Ich weiß, dass es im Dienst schon so praktiziert bzw. gesagt wurde. Irgendwo ist doch letztlich "alles" niedergeschrieben. Nur leider habe ich bis jetzt immer noch nichts gefunden.  :(

wolverine

Zitat von: Navigator am 12. Januar 2015, 13:32:03
Ich weiß, dass es im Dienst schon so praktiziert bzw. gesagt wurde.
Das ist nun wahrlich eine denkbar schlechte Quelle ... :-\
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Navigator

Warum ist das eine denkbar schlechte Quelle, wenn ich es selbst weiß???

Ralf

Zitat von: Navigator am 12. Januar 2015, 13:32:03
Das "Nein nein" kann ich mir auch so nicht vorstellen. Ich weiß, dass es im Dienst schon so praktiziert bzw. gesagt wurde. Irgendwo ist doch letztlich "alles" niedergeschrieben. Nur leider habe ich bis jetzt immer noch nichts gefunden.  :(
Wenn es das nicht gibt, ist es auch niedergeschrieben.
Zitat von: Navigator am 12. Januar 2015, 14:38:46
Warum ist das eine denkbar schlechte Quelle, wenn ich es selbst weiß???
Wenn du es weißt, kannst du uns bestimmt auch die Quelle nennen  ;)
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F_K

ZitatDie schwarze Tinte und die Druckerschwärze haben Anlass zu dieser Wendung gegeben. Häufig findet sie sich als Zitat aus Goethes "Faust": "Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen".

http://de.wikipedia.org/wiki/Zitierf%C3%A4higkeit

Navigator

#8
ZitatWenn du es weißt, kannst du uns bestimmt auch die Quelle nennen  ;)
Ich glaube, ihr habt da etwas falsch verstanden  ;)

Ich weiß, dass es im Dienst schon mal so gesagt wurde. Ich weiß aber nicht, wo diesbezüglich etwas steht. Sonst müsste ich hier die Frage ja nicht stellen.
Es ging damals um das Tragen von oliven T-Shirts zum Bord- und Gefechtsanzug. Dies wurde untersagt und befohlen, weiße T-Shirts oder Feinrippunterhemden dazu zu tragen. Die gibt es aber für SaZ nicht dienstlich geliefert. Die VP´s haben damals im Namen einiger Kameraden Veto eingelegt. Das wurde dann mit dem in meiner Frage gestellten Passus zurück gewiesen. Jedem SaZ/BS könne 6,- € pro Monat für die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Arbeitsmitteln zugemutet werden. FWDL (und damals noch GWDL) haben Feinrippunterwäsche zum tragen bekommen, wenn verzichtet wurde gab es Geld. Von dem Geld hätte man sich dann wiederum weiße T-Shirts kaufen können.

Nachgeprüft hat das damals wohl keiner. Es wurde befohlen und alle haben es gemacht.

Jetzt geht es um Spindschlösser. Darf einem SaZ befohlen werden, ein Schloss für seinen Spind zu kaufen bzw. "sich selbst zu beschaffen", oder muss auch einem SaZ ein Schloss vom Dienstherrn gestellt werden? Gibt es dieses Passus mit den 6,- € (oder wieviel auch immer) im Monat??? Wenn ja, wo steht es geschrieben???

Wie oben schon richtig erwähnt wurde, stellt der Dienstherr einem ja auch keine Hygieneartikel (Zahnpasta, Zahnbürste, etc.), obwohl die Körperhygiene vorgeschrieben wird.



Edit:
Zitat kenntlich gemacht

F_K

@ Navigator:

Ich kann Dir aber eine Quelle nennen, dass Unterwäsche nicht zur Dienstbekleidung /  Uniform gehört .. insoweit ist der Anfang "Deiner Geschichte" schon fragwürdig.

.. und "Nichts" kann man nicht durch eine Quelle belegen - und Nein, es ist nicht alles niedergeschrieben.

wolverine

Selbstverständlich gab es seit Jahrzehnten Spindschlösser dienstlich; die haben zwar nichts getaugt aber es gab welche. Wem die dann nicht gepasst haben, der musste halt selbst ein Besseres kaufen. Hygieneartikel begründen sich einfach damit, dass man sich auch zu Hause wäscht. Übrigens gab es auch 6B Stifte dienstlich....

Wahrscheinlich war das einfach Mumpitz, was man Ihnen bzgl. der damaligen Hemden gesagt hat und darauf bezog sich auch mein Satz, dass solche "Latrinenparolen" meistens auch genau das sind!
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Navigator

Werte Kameraden,

ich danke erstmal für Ihre/Eure Antworten. Jedoch fühle ich mich immer noch etwas missverstanden.

@ F_K: Bitte nenne mir die Quelle für die Unterwäsche, das würde mich mal interessieren. Schließlich bekommt jeder FWDL bei der Einkleidung die Möglichkeit, die "dienstlich gelieferte" Unterwäsche zu nehmen. Wenn sie verzichten, bekommen sie Geld (25,86 €) zur privaten Beschaffung von Unterwäsche, das sind die sogenannten "Wäscheverzichter".

Ich denke auch, dass es sicherlich eine Latrinenparole und somit Mumpitz war, was man uns damals an Bord gesagt/befohlen hat! Nun steht aber meine Frage mit den Spindschlössern immer noch im Raum. "Kann einem SaZ/BS BEFOHLEN werden, sich ein Schloss für seinen Spind ZU KAUFEN bzw. SELBST ZU BESCHAFFEN???" Es geht hier lediglich ums Prinzip und ob dies schriftlich festgelegt ist.

Eine Antwort geht aus keinem Ihrer Kommentare hervor.

F_K

.. die "Anzugordnung für Soldaten der Bundeswehr".

Nein - ist auch unnötig, weil jeder in der GA ein dienstlich geliefertes Schloss erhalten hat, dies kann bei Bedarf genutzt werden.

funker07

Zitat von: Navigator am 12. Januar 2015, 14:38:46
Warum ist das eine denkbar schlechte Quelle, wenn ich es selbst weiß???
Du weißt, dass es bei euch befohlen wurde.
Das heißt aber nicht, dass der Befehl rechtmäßig war und eine Grundlage für den Befehl bestand.
Theoretisch hätte der Vorgesetzte, der den Befehl gegeben hat, sich hier über soetwas informiert haben können, hätte also auch eine schwache Quelle.

ouija

In Wehrrecht an der OSLw habe ich das allerdings auch so gelernt, dass solche kleineren Anschaffungen befohlen werden können, wenn ein dienstlicher Zweck vorliegt und der Geldbetrag zumutbar ist.

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