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Umzugskosten Endumzug auch nach mehr als 10 Jahren?

Begonnen von Narzisse, 08. Januar 2015, 21:41:33

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Narzisse

Hallo,
Ich habe mal eine Frage.
Vor 12 Jahren wurde mein Mann , Berufssoldat, in eine Gegend versetzt, in der mir und meinen Kindern nicht so gut gefiel. Ich bin hier unglücklich, leide unter Depressionen und nehme seither Medikamente deswegen. Jetzt wird mein Mann Rentner und wir könnten nun endlich hier wieder weg ziehen. Nun habe ich aber erfahren, dass die Bundeswehr nur einen Umzug bezahlt, wenn man innerhalb der letzten 10 Jahre schon mal umgezogen ist.
Gibt es da nun keine Möglichkeit mehr, einen Umzug bezahlt zu bekommen? Muss ich nun für immer hier bleiben, wenn ich mir einen Umzug nicht leisten kann? wir haben mehrere Kinder, die kosten nun mal einiges, ich habe hier nie eine vernünftig bezahlte Arbeit gefunden. Woanders hätte ich da wieder Chancen.
Danke!

Ralf

Dein Mann soll sich mal beim örtlichen BwDLZ schlau machen. Die können ihn dahingehend beraten, ob und welche Möglichkeiten es gibt.
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AT


Zitat von: Narzisse am 08. Januar 2015, 21:41:33
Hallo,
Ich habe mal eine Frage.
Vor 12 Jahren wurde mein Mann , Berufssoldat, in eine Gegend versetzt, in der mir und meinen Kindern nicht so gut gefiel. Ich bin hier unglücklich, leide unter Depressionen und nehme seither Medikamente deswegen. Jetzt wird mein Mann Rentner und wir könnten nun endlich hier wieder weg ziehen. Nun habe ich aber erfahren, dass die Bundeswehr nur einen Umzug bezahlt, wenn man innerhalb der letzten 10 Jahre schon mal umgezogen ist.
Gibt es da nun keine Möglichkeit mehr, einen Umzug bezahlt zu bekommen? Muss ich nun für immer hier bleiben, wenn ich mir einen Umzug nicht leisten kann? wir haben mehrere Kinder, die kosten nun mal einiges, ich habe hier nie eine vernünftig bezahlte Arbeit gefunden. Woanders hätte ich da wieder Chancen.
Danke!

Das was sie erfahren haben, ist grundsätzlich erstmal richtig. Sofern ihr Mann nicht innerhalb der letzten 10 Jahre eine Versetzung / einen Umzug mit Zusage der UKV durchgeführt hat, schließt das Gesetz eine Umzugskostenvergütung für Pensionäre aus.

Das ist aber noch kein Grund den Kopf in den Snd zu stecken. Dem Hinweis auf das zuständige BwDLZ würde ich erstmal nachgehen, auch wenn ich die Erfolgsaussichten für gering halte. Dennoch kennt man eventuell einige Sonderfälle. Für sie würde ich besonders die Verbindungsaufnahme mit dem Sozialberater empfehlen. Und da ja der ausschlaggebende Grund für sie ist arbeiten zu wollen (und nicht weil die Gegend nicht so schön ist!!!), sollten sie schleunigst mit ihrem Arbeitsamt sprechen. Parallel dazu macht noch ein Anruf beim Bundeswehrverband Sinn. Die kennen ganz ganz viele solcher Sonderfälle.

Denke Sie bitte daran: der Anspruch auf einen bezahlten Umzug im Zuge der Pension erlischt nach zwei Jahren. Das heißt
1. ranhalten
2. prüfen, ob etwaige Anträge notwendig sind, um die Entscheidung eines Umzuges nach hinten zu verlegen. Hier könnten Sie eventuell einen Zeitvorteil heraus holen.


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Andi

Zitat von: Ralf am 09. Januar 2015, 05:51:47
Dein Mann soll sich mal beim örtlichen BwDLZ schlau machen. Die können ihn dahingehend beraten, ob und welche Möglichkeiten es gibt.

Ich weiß nicht, ob das so einfach klappt. Durch die Zentralisierung der Umzugsbearbeitung gibt es in vielen BwDLZ bereits jetzt schon (und bald nirgendwo mehr) keine beratende und bearbeitende Komponente mehr für Umzugssachen und die vor Ort noch vorhandene ReFü dürfen nicht beraten.
Ich habe auch sehr sparsam geschaut, als ich festgestellt habe, dass für die Anerkennung von Hausständen mittlerweile die personalführende Dienststelle zuständig ist.

Aber ich neige zum Pessimismus: Also einfach mal versuchen.

Gruß Andi
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Beobachter

Zuständig ist nun das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr Referat I 2.3.3.  Also einfach mal da nachfragen.

Kontaktdaten:
Tel.: 0211-959-4850
email: BAPersBwi2.3.3ukv@bundeswehr.org

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