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Fußballverbot durch Disziplinarvorgesetzten?

Begonnen von LarsWay, 15. Januar 2015, 10:44:27

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LarsWay

Moin,

Ich habe mit Anfang des Jahres 2014  den mittelfuß angebrochen und war darauf hin 4 Wochen kzh, im August 2014 habe ich mir das Kreuzband gerissen und war durch die op und etliche Wochen Reha insgesamt 6 Monate zu Hause (beides ist beim Fußball Spielen im Sportverein passiert).
Ich bin froh das 2014 endlich rum ist :-\

Nun Frage ich mich ob mir mein Vorgesetzter das Fußballspielen verbieten kann?

Gruß

Ralf

Nein. Nur während der Dienstzeit.
Wie wärs mit selbst einsichtig werden und aufhören?
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Helft mit, dass es so bleibt.

Jens79

Welchen Dienstgrad und welche Laufbahn haben Sie denn?
 

Verteidiger

Ganz sicher, dass es der Chef es nicht verbieten kann. Bin mir da nicht so sicher

miT

Wenn sie sich im August 2014 das Kreuzband gerissen haben kommt Fußball spielen jetzt sowieso nicht in Frage ?!
Kameradschaftliche Grüße!

schwarzbunt

Hat er es denn verboten? Wenn ja, in welcher Form, wie? Auch als DV kann man jemandem etwas "nahelegen" oder "empfehlen", ohne dass das ein Befehl ist und demnach ohne Anspruch auf Gehorsam. Das muss dann demjenigen auch klar gemacht werden.

Ob das in der Form sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Oder geht es nur darum, ob er es verbieten könnte?




Flexscan

Der Arbeitgeber darf in das Privatleben des Arbeitnehmers nicht eingreifen.
Dazu gehört auch das Verbot des Fussballspielens.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Lupus87

ich meine, dass zumindest im zivilen der chef sagen kann, dass diverse sportarten mit gewissem verletzungsrisiko zu unterlassen sind.
so hab ich das bei uns im american football mal mitgekriegt.

wie das ganze jetzt bei der bundeswehr aussieht, dazu kann ich nichts verwertbares sagen.
cool story, bro!

KlausP

Zitat von: Flexscan am 15. Januar 2015, 11:46:52
Der Arbeitgeber darf in das Privatleben des Arbeitnehmers nicht eingreifen.
Dazu gehört auch das Verbot des Fussballspielens.


Klar darf er das. Der Disziplinarvotgesetzte darf ja z.B. auch die Ausübung einer Nebentätigkeit versagen oder die Genehmigung widerrufen, wenn sich diese negativ auf den Dienst auswirkt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

Das wäre dann ein Verstoss gegen Artikel 2 Grundgesetz.
Das in Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) garantierte Persönlichkeitsrecht erlaubt jedem die freie Gestaltung seiner Freizeit.

MkG Flex
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ulli76

Verbieten wird er es nicht direkt können ABER: DU hast eine Pflicht zur Gesunderhaltung. Und da du offenbar Probleme hast, deine Sportart ohne größere Unfälle und längere Ausfallzeiten auszuüben, kann er dich evtl. darüber kriegen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Flexscan

Die Gesunderhaltungspflicht hatte ich auch schon im Hinterkopf.
MkG Flex
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schwarzbunt

Vielleicht äußert sich LarsWay ja noch - der Zusammenhang spielt hier ja auch eine Rolle.

Kreuzband im August und jetzt schon wieder spielen kommt mir auch etwas früh vor, dauert so etwas nicht deutlich länger bis zur Heilung, wenn überhaupt?

Wenn durch zu frühes Spielen die Gesundheit offensichtlich deutlich gefährdet wird, könnte der DV hier schon eingreifen. Aber da kommen dann auch wieder ärzliche Erkenntnisse ins Spiel.

KlausP

Zitat von: Flexscan am 15. Januar 2015, 11:53:30
Das wäre dann ein Verstoss gegen Artikel 2 Grundgesetz.
Das in Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) garantierte Persönlichkeitsrecht erlaubt jedem die freie Gestaltung seiner Freizeit.

Mein "Klar darf er das" bezog sich lediglich auf deinen Satz

ZitatDer Arbeitgeber darf in das Privatleben des Arbeitnehmers nicht eingreifen.

Und bei meinem Beispiel steht das sogar im Nebentätigkeitserlass. Der gilt übrigens nicht nur für Soldaten sondern auch für Beamte.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schwarzbunt

Zitat von: KlausP am 15. Januar 2015, 12:00:07
Und bei meinem Beispiel steht das sogar im Nebentätigkeitserlass. Der gilt übrigens nicht nur für Soldaten sondern auch für Beamte.
OT:
Und im weiteren Sinne auch in der freien Wirtschaft. Mit dem Unterschied, dass dort ein Verstoß nicht nach Disziplinarrecht geahndet wird, sondern mit anderen arbeitsrechtlichen Methoden (Abmahnung etc.), die u.U. noch unangenehmer sein können.