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Fußballverbot durch Disziplinarvorgesetzten?

Begonnen von LarsWay, 15. Januar 2015, 10:44:27

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wolverine

Zitat von: Flexscan am 15. Januar 2015, 11:53:30
Das wäre dann ein Verstoss gegen Artikel 2 Grundgesetz.
Das in Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) garantierte Persönlichkeitsrecht erlaubt jedem die freie Gestaltung seiner Freizeit.

Art 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Und dagegen darf bei Soldaten nicht verstoßen werden? Sagst Du das dem Chinalatschentaliban?
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Flexscan

Nein ich spreche hier von Absatz 1.

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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F_K

Lieber Flexscan:

Wolverine versucht hier (politische) Bildung zu betreiben - das Ableiten von KONKRETEN Rechten aus dem GG ist für Laien sehr schwierig.

Beispiel: Als Person / Persönlichkeit möchte ich vielleicht gar keinen Sport machen, schon gar nicht um 7:30 - als Soldat bin ich aber (trotz GG) dazu verpflichtet, wenn ein entsprechender Befehl ergangen ist.

Anderes Beispiel: Trotz des GG Rechtes auf Leben tötet Polizei ggf. im Einsatz in Deutschland Menschen - rechtmäßig.

Auf den konkreten Fall bezogen: Wenn es ärztliche Bedenken gegen einen Sport / eine Sportart gibt, kann der DV sehr wohl solche Tätigkeiten in der Freizeit per Befehl untersagen.

wolverine

Zitat von: Flexscan am 15. Januar 2015, 12:18:02
Nein ich spreche hier von Absatz 1.
OK, warum gilt dann Abs. 1 und nicht Abs. 2?
Und ich erhöhe um ein Soldatengesetz:

§ 6 Staatsbürgerliche Rechte des Soldaten

Der Soldat hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger. Seine Rechte werden im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine gesetzlich begründeten Pflichten beschränkt
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Andi

Und ich werfe mal die Fragen in den Raum: Ist ein Soldat ein Arbeitnehmer? Ist die Bundeswehr für ihre Soldaten ein Arbeitgeber? Oder steht der Soldat als eigene Statusgruppe vielleicht mit einem gesonderten Statusrecht da außen vor?

Mehr als die Hälfte meines GeschZi Personals hat sich letztes Jahr beim privaten Fußball Bänder abgerissen oder gerissen und ist über Monate ausgefallen - teilweise sogar mehrfach. Trotzdem habe ich da nichts verboten, sondern Gespräche geführt, die aber angesichts der teils erheblichen Verletzungen eh auf fruchtbaren Boden gestoßen sind.

Gruß Andi
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AT

Das GG gilt für alle deutschen Staatsbürger immer und überall. Also privat wie auch beruflich. Für Soldaten gilt das SG ebenfalls innerhalb, wie außerhalb des Dienstes. Das Soldatengesetz schränkt also die Rechte des GG (wie im Bsp. oben erwähnt) unabhängig davon ein, ob man sich im Dienst befindet oder nicht.
Und der Disziplinarvorgesetzt darf tatsächlich einem Soldaten außerdienstliche Tätigkeiten verbieten. Der Disziplinarvorgesetzte muss dabei aber das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachten. Ein generelles Fussballverbot wäre damit unverhältnismäßig. Das Verbot des Fußballspielens, zB vor einem Übungsplatz oder Abflug in den Auslandseinsatz wäre statthaft.
So zumindest die Rechtsprechung.


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slider

Kann der Dienstherr nicht grundsätzlich alles verbieten, was begründete negative Einflüsse auf den Dienst hat ?

Streichen wir jetzt mal Fußball und nehmen stattdessen regelmäßige nächtelange LAN-Parties, die dafür sorgen, dass der Soldat tagsüber im Dienst nicht zu gebrauchen ist. Dienstunfähigkeit dadurch oder aufgrund permanenter in der Freizeit verursachter grundsätzlich vermeidbarer Veretzungen macht doch im Grunde keinen Unterschied, oder ?

Ralf

Auch das geht nicht, weil unverhältnismäßig. Er könnte aber eine Ausgehbeschränkung verhängen.
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Verteidiger

Ich kenne fälle von Personen aus der zivil wirtschaft, wo der Chef es nahe gelegt hat, dass man doch bite mit dem gefährdeten Sport aufhören soll. Irgendwie auch verständlich, denn ich will als Arbeitgeber ja gesunde Arbeitnehmer. Natürlich muss die Verhältnismàßigkeit immer geprüft werden.

wolverine

Zitat von: Verteidiger am 15. Januar 2015, 14:24:43
...nahe gelegt hat, .... Natürlich muss die Verhältnismàßigkeit immer geprüft werden.
Nein
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LarsWay

Erstmal danke für die vielen Antworten!



Ich spiele seit 16 Jahren Fußball und hatte vor dem Jahr 2014 keine wirklichen Verletzung (mal eine Zerrung oder Prellung, aber das ist denke ich normal wenn man sich sportlich Betätigt). ;)

Nein, ich will noch lange nicht wieder anfangen zu spielen, ich bin immernoch in der Reha und fange grade wieder ein wenig flüssig zu laufen... Bis ich wieder spielen kann dauert es warscheinlich nochmal 6 Monate.

Meine Frage dreht sich darum ob er es verbieten KÖNNTE, weil man sowas halt auch mal im zivilen gehört hat.

Schonmal vielen Dank für die folgenden Beiträge  ;)


AT


Zitat von: wolverine am 15. Januar 2015, 14:32:56
Zitat von: Verteidiger am 15. Januar 2015, 14:24:43
...nahe gelegt hat, .... Natürlich muss die Verhältnismàßigkeit immer geprüft werden.
Nein

Warum nicht?


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AT


Zitat von: Ralf am 15. Januar 2015, 13:45:46
Auch das geht nicht, weil unverhältnismäßig. Er könnte aber eine Ausgehbeschränkung verhängen.

Das wäre eine Disziplinarmaßnahmen!!


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schwarzbunt

@ LarsWay

Wie man aus der Diskussion sehen kann, ist das keine eindeutige Sache und hängt auch vom Zusammenhang ab.

Von meiner Seite Gute Besserung!

Ralf

Zitat von: AT am 15. Januar 2015, 14:46:53

Zitat von: Ralf am 15. Januar 2015, 13:45:46
Auch das geht nicht, weil unverhältnismäßig. Er könnte aber eine Ausgehbeschränkung verhängen.

Das wäre eine Disziplinarmaßnahmen!!


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Sach bloß! Hätte ich sonst nicht gewusst.  ::)
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