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Wunsch nach neuem Diensposten..

Begonnen von Heisenberg1974, 06. Januar 2015, 17:12:56

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KlausP

Zitat von: BulleMölders am 16. Januar 2015, 13:30:31
Gar nicht, wenn Sie mit höherem Dienstgrad aufgrund ihrer zivilen Ausbildung eingestellt werden, dann wird das nix.
Die von Ihnen angesproichenen Verwendungen sind Truppendienst und da gibt es keine einstellung mit höherem Dienstgrad.

Oder Sie fragen den Einplaner beim KC vor Ihrem Dienstantritt, ob es eine Möglichkeit der Einstellung im TrDst in einer der von Ihnen gehannten Truppengattungen für Sie gibt und werden dann als "Schütze (FA)" eingestellt. Wer das Eine will muss das Andere mögen ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

fachdienstler91

Vorab vielen Dank für Ihre Beantwortung. Meine Fragen wurden umfangreich beantwortet und ich begreife jetzt das Problem.
@F_K: Die Eignung für den FW im Truppendienst habe ich durch den Psychologen erhalten, ebenfalls für meine ursprünglichen Wunschverwendungen durch den Arzt.

Ich gehe das Problem praktisch an  - Anruf am Montag im KC München mit der Bitte um Umplanung, falls meine Wunschverwendungen kurzfristig frei sein sollten.

Gibt es eine weitere (konstruktive) Möglichkeit, falls alle Stellen weiterhin besetzt sind?
Während der GA (vor der Ernennung zum StUffz), bzw. während der Eignungsübung ist ein Antrag auf Versetzung  wahrscheinlich auch schon zu spät, oder wie sieht es da aus?

Ansosnten gebe ich mich mit meiner Verwendung im FD zufrieden und gehe zusätzlich am Wochenende im Grünen Zelten (Natürlich erst, wenn ich mir das nötige Know-How in der GA angeeignet habe...)   :D

Ralf

Ausschließlich die Möglichkeit vor Dienstantritt ist zielführend.
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KlausP

"Während der GA (vor Ernennung zum StUffz)" ist schon mal nicht richtig. Sie sind während der EÜb vom ersten Tag an Stabsunteroffizier im Status eines Eignungsübenden - also weder FWDL noch SaZ. Zum SaZ werden Sie erst am Ende der EÜb ernannt, also unmittelbar vor Ablauf der vier Monate - oder Sie sind für den Dienstposten nicht geeignet und werden nach Ablauf der EÜb aus der Bundeswehr entlassen, und zwar ohne den Dienstgrad StUffz, also mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad. Der Dienstgrad wird Ihnen nämlich erst einmal für die Dauer der EÜb nur vorläufig verliehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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funker07

Also ich hab schon von Fällen gehört, die vom Fachdienst in den Truppendienst gewechselt sind.
Gesehen hab ich in über 7 Jahren Dienstzeit noch keinen.
Die Fälle von denen ich gehört habe (zwei), haben auch nur deshalb wechseln können, weil da einiges vom PersFw in Bewegung gesetzt wurde bzw weil jemand Lehrgänge bewusst nicht bestanden hat (und noch einiges dazu kam).

Für 99% aller Soldaten findet sowas - aus gutem Grund - nicht statt.

Ralf

Sicherlich nicht in den ersten 12 oder 24 Monaten, denn so könnte man sich ja einen höheren Dienstgrad "erschleichen": gibt auch nen PSZ Erlass dazu.
Und dann schien es ja eine dienstl. Notwendigkeit zu geben.
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