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Vernehmung wegen ZA TERMIN

Begonnen von Paulchen040588, 16. Januar 2015, 14:33:37

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Paulchen040588

Guten Tag Kameraden,

Heute hatte ich eine Vernehmung weil ich im letzten Jahr einen Termin verschieben sollte, es ging um meine Weisheitszähne! Ich hatte starke kieferschmerzen. Ich lies mir einen Zahn rausnehmen, ZA meinte sobald es genesen ist der 2.! Kam mir nur entgegen da ich wirklich Schmerzen hatte! Kurz vor der 2. Op rief man zgfhr mich an und meinte ich solle doch mal prüfen ob es möglich wäre den Termin zu verschieben. Geprüft ja, ist möglich meine Aussage war aber nein eher schlecht habe Schmerzen! Termin wahrgenommen. Nun wird mir vorgeworfen das ich das mit Absicht gemacht hätte?! Die zivile Zahnärztin meinte man hätte den Termin verschieben können, logisch terminlich is ihr das egal aber mir nicht, der die Schmerzen im Gesicht hat. Wurd nun vernommen und mir wird zur Last gelegt gegen die Paragrafen Vorwurf SG 7, 10/6, 11/1, 13/1, 17/1 verstoßen zu haben. Was könnte mich erwarten? Habe vor mir einen Anwalt zu nehmen, sinnvoll? Stehe 8 Monate vor BfD Beginn.... Danke bin SAZ8

wolverine

Haben Sie denn Ihrem ZgFhr die Unwahrheit gesagt(§ 13 SoldG)? Ein Ungehorsam liegt vermutlich vor und damit ein Dienstvergehen. Was sonst noch vorgefallen ist, kann man jetzt nur vermuten und darum nicht wirklich etwas zur Maßregel sagen.
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F_K

Wann genau waren die Termine?

Wie ich es lese, war der Status "Schmerzpatient" nach der ersten OP nicht mehr gegeben und es ging beim Verschieben um die zweite OP?
Soweit richtig?

Was hat als dienstliche Aufgabe zu diesem Zeitpunkt angestanden? Was hat die ziv. Zahnärztin bezüglich der Verschiebung ausgesagt? Ist der Schmerzstatus in der Krankenakte vermerkt?

Die Anwesenheit eines Anwaltes in dienstlichen Vernehmungen kann unterbunden werden - ist eine rein dienstliche Angelegenheit.

Paulchen040588

Die erste op war vorbei hatte immernoch Schmerzen, während des bfd Lehrgang. vor der 1. op war ich natürlich beim BW ZA und da dürfte stehen, Patient hat schmerzen! Habe ja die Überweisungen bekommen. Die ziv ZA meinte aus ihrer Sicht wäre es verschiebbar gewesen, sie hat mich aber nicht untersucht sondern nur das gemacht was auf der Überweisung stand, exktraktion zahn xx genau wie auf der 2. exktraktion Zahn yy. Es lief eine Ausbildung während dieser Zeit. Was ja nicht ins Wasser gefallen ist, sondern auch ohne nicht gestemmt werden konnte. Die Frage ist nun, was wäre so die Strafe? Ich hatte Schmerzen und habe ebenso die Pflicht mich gesund zu halten und es hätte keinen genutzt wenn ich dort mit Schmerzen gestanden hätte. So meine Auffassung

F_K

Vernünftige "Meldungen" sind wohl oft ein Problem, ich werde aus der Sachverhaltsschilderung nicht wirklich schlau.

Wahrscheinlich liegt aber wohl eine unwahre dienstliche Meldung vor ...

wolverine

Fakt ist, dass Sie de Befehl hatten den Termin zu verschieben. Das können Sie jetzt wie gelernt auf Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit prüfen. Wenn es verbindlich war, ist es ein Ungehorsam.
Und dann steht da noch etwas von Wahrheitspflicht und evtl. Verhalten gegen Vorgesetzte und Verhalten in und außer Dienst.
Erst wenn man hierzu alle Fakten kennt, könnte man eine Prognose zum Disziplinarmaß anstellen; so nicht. Und dann ist noch Ihr D-Vorgesetzter in seiner Entscheidung erst einmal frei.
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Paulchen040588

Naja die Paragrafen würden zu euren Aussagen passen die mir vorgeworfen werden... Was wäre wenn es so bestätigt wird denn so das Maß?! Höchstens?

Rollo83

Das macht doch keinen  Sinn sowas zu diskutieren. Wir kennen sie nicht und ihr sonstiges Verhalten, wir kennen ihren DV nicht.
Ich kann mir vorstellen das wenn sie sonst nie negativ aufgefallen sind und ihr DV ein gutes Bild von ihnen als Soldat hat, wird es vielleicht über einen (strengen) Verweis nach denken.

Wenn sie ein schlimmer Junge sind kann er sicherlich auch hoch eskalieren, wie schon erwähnt ist der DV da relativ frei in seinem Handeln. Es gibt zB noch Geldbußen und Freiheitsentzug/Ausgangssperre was ehr nicht in Grage kommt.

wolverine

Entlassung, Kürzung der Dienstbezüge ... aber nicht wirklich wahrscheinlich; Stand jetzt.
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Paulchen040588

Ich bin noch nie negativ aufgefallen. Bin eher unscheinbar....hmmmm naja Hauptsache ist ich fliege nicht ohne Bezüge! Ich will studieren ab 1.10. und das Geld brauch ich halt

Rollo83

Stimmt die Entlassung hab ich mal weg gelassen weil sehr unwahrscheinlich, vor allem mehr als 4 Dienstjahre.

Wie gesagt ich könnte mir vor stellen das es einen strengen Verweis geben könnte.

Im übrigens ist es ehr ungelernt ob sie Schmerzen hatten oder nicht, allerdings versteh ich da auch nicht so ganz ihren ZgFhr.
Wenn mir ein Soldat der nachweislich Probleme mit den  Weisheitszähnen hat meldet das er immer noch Schmerzen hat, würde ich sicherlich nicht Befehlen die OP zu verschieben. Ausbildung hin oder her, welcher Unteroffizier ist denn bitte nicht zu ersetzten. Den Kameraden soll mir mal jemand vor stellen.

Paulchen040588

Naja gut, damit kann und muss ich leben wenn sich gegen mich entschieden wird, Entlassung wäre fatal

Flexscan

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wolverine

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ulli76

Nein, Entlassung geht auch später, aber dann muss schon ordentlich was vorgefallen sein.

Vermutlich liegt aber das Problem weniger darin, dass der TE sich zu dem Termin den Zahn hat ziehen lassen, sondern dass da von der Kommunikation was schief gegangen ist.
Also irgendwo im Kommunikationsnirwana zwischen TE, dessen Vorgesetztem und den beiden Zahnärzten.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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